warum sind Flugtickets immer an den Namen gebunden?

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darthvader

Erfahrenes Mitglied
04.11.2010
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127.0.0.1
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Was ich mich schon lange frage: gibt es einen einleuchtenden Grund, warum Flugtickets immer an den Namen des Reisenden gebunden sind, außer natürlich der Gewinnmaximierungsabsicht der Fluglinie?
Hintergrund der Frage ist, warum es nicht möglich ist, ein Flugticket statt es zu stornieren einfach weiterzuverkaufen.

Ich bin kein Jurist, aber beim Urheberrecht gibt es den Erschöpfungsgrundsatz, aufgrund dessen ich z.B. eine CD beliebig weiterverkaufen darf. Genauso ist es möglich, Bahntickets die am Schalter/Automat gekauft wurden weiterzuveräußern.

Rein technisch sollte es möglich sein, schließlich findet (zumindest bei LH domestic) keine Ausweiskontrolle statt.

Dass bei Flügen z.B. in USA vorher Passagierlisten übermittelt werden ist bekannt, aber bei domestic-Flügen kann es der Airline doch egal sein, wer tatsächlich fliegt.
 

AroundTheWorld

Erfahrene Nachgeburt
08.09.2009
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Ich finde, dass Du Recht hast, aber wie so oft werden Sicherheitsaspekte vorgeschoben.
 

flysurfer

Gründungsmitglied
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06.03.2009
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www.vielfliegertreff.de
Was ich mich schon lange frage: gibt es einen einleuchtenden Grund, warum Flugtickets immer an den Namen des Reisenden gebunden sind, außer natürlich der Gewinnmaximierungsabsicht der Fluglinie?
Hintergrund der Frage ist, warum es nicht möglich ist, ein Flugticket statt es zu stornieren einfach weiterzuverkaufen.

Ich bin kein Jurist, aber beim Urheberrecht gibt es den Erschöpfungsgrundsatz, aufgrund dessen ich z.B. eine CD beliebig weiterverkaufen darf. Genauso ist es möglich, Bahntickets die am Schalter/Automat gekauft wurden weiterzuveräußern.

Rein technisch sollte es möglich sein, schließlich findet (zumindest bei LH domestic) keine Ausweiskontrolle statt.

Dass bei Flügen z.B. in USA vorher Passagierlisten übermittelt werden ist bekannt, aber bei domestic-Flügen kann es der Airline doch egal sein, wer tatsächlich fliegt.

Es gibt durchaus Fluglinien (beispielsweise Air Berlin, man braucht also nicht weit zu suchen), die eine Namensänderung erlauben (meist gegen eine Gebühr), insofern kann ich bereits der Fragestellung "warum Flugtickets immer an den Namen des Reisenden gebunden sind" nicht folgen, weil sie keineswegs der Realität entspricht.

Ist die Möglichkeit, den Namen nachträglich (evtl. gegen Gebühr) ändern zu können, ein wichtiges Kaufargument, sollte man eine entsprechende Fluglinie wählen.

Mit "Sicherheit" etc. hat das soweit nichts zu tun, schließlich entspricht auch ein von der Airline geänderter Flugschein allen Anforderungen. Dass viele Airlines keine nachträgliche Änderung erlauben, liegt an der bereits erwähnten Gewinnmaximierungsabsicht.
 
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rotanes

Erfahrenes Mitglied
01.06.2010
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5
HAM
Es hat in der Vergangenheit immer wieder "schlaue" Reisebüros gegeben, die für gut nachfragte Termine (Weihnachten, Ferien,...) sehr frühzeitig günstige Tickets "auf Vorrat" mit dummy-Namen eingekauft haben und diese dann später mit deutlichen Aufschlägen an den Endverbraucher weiterverkauft haben.

Weiterhin ist es natürlich bei den ganz billigen Tickets ein Bestandteil der Kalkulation der airlines, dass ein Teil hiervon ersatzlos verfällt....
 

Janus

Erfahrenes Mitglied
06.04.2010
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Deswegen fällt bei Namensänderungen (siehe Air Berlin) auch fast immer zusätzlich die Faredifferenz an.
 

darthvader

Erfahrenes Mitglied
04.11.2010
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127.0.0.1
Danke soweit mal für Eure Antworten, dass AB eine Änderung gegen Gebühr erlaubt, war mir neu.
Ist bekannt, ob sich mit dem Thema schon mal die Gerichte und/oder Verbraucherschutz bzw. EU beschäftigt haben?
 

MLang2

Moderator / Newbie-Guide
08.03.2009
8.229
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MUC
Danke soweit mal für Eure Antworten, dass AB eine Änderung gegen Gebühr erlaubt, war mir neu.
Ist bekannt, ob sich mit dem Thema schon mal die Gerichte und/oder Verbraucherschutz bzw. EU beschäftigt haben?

Bekannt nicht, aber vergiss den Ansatz ganz schnell wieder! Das bringt dann ähnlich viel wie die Regelung zur Couponreihenfolge.
 
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nhobalu

Forumskater
18.10.2010
10.832
-38
im Paralleluniversum
Ich weiss gar nicht, was ihr wollt. Das mit der Namensgebung ist doch ganz einfach:

Wenn der Flieger woanders runterkommt und wahrscheinlich auch etwas schneller als geplant, dann sollen die künftigen Hinterbliebenen benachrichtigt werden. Und da wollen die einfach sicher gehen, dass Sie erstens alle Namen haben und zweitens die richtigen Leute benachrichtigen...

:idea:
 

west-crushing

Erfahrenes Mitglied
03.08.2010
7.800
2.295
CGN
Der Punkt ist einfach, dass die Fluggesellschaften keinen "Zweitmarkt" entstehen lassen wollen, in dem dann schon gekaufte Tickets gehandelt werden, etc.
Man will halt die Kontrolle über "seine" Tickets, die Verfügbarkeit und damit auch über die Gewinnsteuerung behalten.

Zudem hat das wenig mit der vom OP angesprochenen "Verwirkung bei CD Käufen, etc" zu tun, da hier einfach ein Vertrag zwischen dir und der Fluggesellschaft zustande kommt, mit der Abdrede das die Fluggesellschaft eben den namentlich genannten Passagier und keinen anderen befördern muss. Das ist eine normale vertragliche Abrede unter der Vertragsfreiheit.
 
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darthvader

Erfahrenes Mitglied
04.11.2010
1.186
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127.0.0.1
Ich finde schon, dass das mit dem Weiterverkauf von anderen Produkten vergleichbar ist. Ein Autohersteller wird beim Neuwagenkauf auch keine Beschränkung über den Weiterverkauf in den Kaufvertrag aufnehmen.

Worauf ich hinauswill: Die Leistung, nämlich die Beförderung eines Fluggastes von A nach B läßt sich für die Airline auch ohne Bindung an den Namen ebenso ohne Mehraufwand durchführen. Die Identiät des Fluggastes hat keinen Einfluss auf die Leistung.

Zusammenfassend aus der Diskussion kann man also festhalten, dass die Namensbindung des Tickets ausschließlich der Gewinnmaximierung und Verhinderung eines Zweitmarktes dient, oder?
 

rotanes

Erfahrenes Mitglied
01.06.2010
7.016
5
HAM
Zusammenfassend aus der Diskussion kann man also festhalten, dass die Namensbindung des Tickets ausschließlich der Gewinnmaximierung und Verhinderung eines Zweitmarktes dient, oder?

Ja, wobei ich als gebeutelter Kleinaktionär allerdings eher von Verlustminimierung als von Gewinnmaximierung sprechen würde.

Falls diese Regelung irgendwann mal von einem Gericht kassiert werden sollte, müssten die airlines sich zwangsläufig die dann fehlenden Umsätze irgendwo anders wieder holen.
 

wizzard

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
8.734
2.272
Wenn mir vor 30 Jahren jemand gesagt hätte, dass die Eintrittskarte für ein Fußballspiel nur für den
namentlich darauf vermerkte Inhaber gültig ist, hätte ich ihn für verrückt erklärt, jedoch wurde dieses
Verfahren m.W. bei der WM in Südafrika erstmals von der FIFA angewendet. Mit den gleichen Hintergründen
und zwar, um den Schwarzmarkthandel zu unterbinden. Würde mich nicht wundern, wenn das auch
irgendwann für stark nachgefragte Konzertveranstaltungen u.ä. so kommt.
 

AroundTheWorld

Erfahrene Nachgeburt
08.09.2009
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Der Punkt ist einfach, dass die Fluggesellschaften keinen "Zweitmarkt" entstehen lassen wollen, in dem dann schon gekaufte Tickets gehandelt werden, etc.
Man will halt die Kontrolle über "seine" Tickets, die Verfügbarkeit und damit auch über die Gewinnsteuerung behalten.

Ja.

Zudem hat das wenig mit der vom OP angesprochenen "Verwirkung bei CD Käufen, etc" zu tun, da hier einfach ein Vertrag zwischen dir und der Fluggesellschaft zustande kommt, mit der Abdrede das die Fluggesellschaft eben den namentlich genannten Passagier und keinen anderen befördern muss. Das ist eine normale vertragliche Abrede unter der Vertragsfreiheit.

Auch im Rahmen der Vertragsfreiheit müssen die billigen Interessen beider Vertragspartner berücksichtigt werden, insb. wenn wie hier eine Seite AGB einsetzt. Mit derselben Argumentation hat vor kurzem der BGH im Bereich der Live Event - Tickets einen Ausschluss des Weiterverkaufs von Fußballtickets durch Vereine in deren AGB gegenüber Privatpersonen für unzulässig erklärt, da die Interessen der Privatpersonen hierdurch übermäßig verletzt würden.

Zusammenfassend aus der Diskussion kann man also festhalten, dass die Namensbindung des Tickets ausschließlich der Gewinnmaximierung und Verhinderung eines Zweitmarktes dient, oder?

So ist es. Aber vorgeschoben wird - wie es auch einige Vereine, z.B. der HSV, bei den Live Event - Tickets versuchen, häufig der Sicherheitsaspekt.
 

wizzard

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
8.734
2.272
Genauso ist es möglich, Bahntickets die am Schalter/Automat gekauft wurden weiterzuveräußern.
Ja, weil das Highend-Preise sind. Bei Spartickets geht es, soweit ich weiß, auch nur
mit namentlicher Identitätsprüfung. Bin jetzt nicht der Bahnexperte, ist aber so, oder?
 

AroundTheWorld

Erfahrene Nachgeburt
08.09.2009
3.958
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Wenn mir vor 30 Jahren jemand gesagt hätte, dass die Eintrittskarte für ein Fußballspiel nur für den
namentlich darauf vermerkte Inhaber gültig ist, hätte ich ihn für verrückt erklärt, jedoch wurde dieses
Verfahren m.W. bei der WM in Südafrika erstmals von der FIFA angewendet. Mit den gleichen Hintergründen
und zwar, um den Schwarzmarkthandel zu unterbinden. Würde mich nicht wundern, wenn das auch
irgendwann für stark nachgefragte Konzertveranstaltungen u.ä. so kommt.

Das wird auch im Konzertbereich schon versucht, aber es war auch bei der WM in Deutschland nach deutschem Recht illegal, worüber sich die FIFA/der DFB natürlich hinweggesetzt hat. In der Praxis wurde es aber praktisch nicht kontrolliert.
 

rotanes

Erfahrenes Mitglied
01.06.2010
7.016
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HAM
Auch im Rahmen der Vertragsfreiheit müssen die billigen Interessen beider Vertragspartner berücksichtigt werden, insb. wenn wie hier eine Seite AGB einsetzt.
Wwenn man das so machen würde, müssten in letzter Konsequenz die Passagierdaten erst beim Boarding erfasst werden – mit den entsprechenden zeitlichen und finanziellen Mehraufwendungen, welche unterm Strich wieder zu Lasten der Passagiere gehen.

Ein kompletter Verzicht auf Passagierdaten ist meines Erachtens aus den beiden schon genannten Gründen (Sicherheit + Leichenidentifizierung) nicht möglich.
 

AroundTheWorld

Erfahrene Nachgeburt
08.09.2009
3.958
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Wwenn man das so machen würde, müssten in letzter Konsequenz die Passagierdaten erst beim Boarding erfasst werden – mit den entsprechenden zeitlichen und finanziellen Mehraufwendungen, welche unterm Strich wieder zu Lasten der Passagiere gehen.

Die Passagierdaten werden beim Boarding bereits erfasst. Oder was denkst Du, was passiert, wenn Du Deine Bordkarte beim Einsteigen scannst?

Ein kompletter Verzicht auf Passagierdaten ist meines Erachtens aus den beiden schon genannten Gründen (Sicherheit + Leichenidentifizierung) nicht möglich.

Sagt ja auch keiner. Aber die Argumente "Sicherheit" und "Identifizierung" sprechen in keiner Weise dagegen, dass man z.B. bis zum Abflugtag noch den Namen ändern können sollte.
 

rotanes

Erfahrenes Mitglied
01.06.2010
7.016
5
HAM
Die Passagierdaten werden beim Boarding bereits erfasst. Oder was denkst Du, was passiert, wenn Du Deine Bordkarte beim Einsteigen scannst?
Nein, die Passagierdaten werden bei der Buchung erfasst, nicht beim Boarding....

PS: Allerdings hat mich bei innerdeutschen Flügen noch nie jemand nach dem Ausweis gefragt beim Boarding, d.h. ich könnte theoretisch auch mit dem ticket von Max Mustermann fliegen.......

Sagt ja auch keiner. Aber die Argumente "Sicherheit" und "Identifizierung" sprechen in keiner Weise dagegen, dass man z.B. bis zum Abflugtag noch den Namen ändern können sollte.

Ja, wir sind uns ja alle hier inzwischen glaube ich einig, dass das alles nur eine Frage des Geldes ist....
 

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
2
Ich wette mit euch das ihr alle kotzen würdet wenn ein "zweit Markt" möglich wäre. 99€ Tickets könntet ihr dann vergessen, die würden dann immer 129€ bei "günstigste Tickets.BIZ" geben. Sonderangebote in C, frag gleich bei "bequem-sitzen.net" natürlich für 400€ mehr usw. usw.

Ich kenne das bei Konzerten, zwei Minuten nach VVK Start ausverkauft und dann nur noch zum doppelten Preis zu haben.

Und wer sagt euch dann das "günstigste Tickets.BIZ" und "bequem-siitzen.net" nicht Tochterunternehmen von LH oder BA sind ;-)
 

Siwusa

Erfahrenes Mitglied
24.11.2010
4.884
-22
Folgendes Szenario, was möglicherweise so, oder so ähnlich eintreten würde:

Wäre eine Namensänderung der Tickets möglich, müssten wir wohl auf günstige Angebote verzichten. Denn sobald ein günstiges Angebot erscheinen würde, würden unterbezahlte Studenten in Reisebüros / Ebay Firmen diese Tickets mit Hans Müller aufkaufen um diese teurer zu einem späteren Zeitpunkt zu verkaufen.
Die Marketingstrategie von günstigen Tickets würde somit im Sande Verlaufen, da nichts mehr an den Endkunden ankommt.

Die Fluglinien würden keine günstigen Tickets mehr anbieten und einen gewissen Durchschnittspreis einführen, der immer gilt - ob 9 Monate vor Abflug, 3 Monate vor Abflug oder 2 Stunden vor Abflug.

Fliegen wäre für viele Reisende nicht mehr erschwinglich, da es keine günstigen Kontingente mehr gibt, somit füllen sich die Flugzeuge der Airlines nicht mehr.

Flugverkehr nimmt ab, Airlines schreiben Minus, Flugzeuge fallen vom Himmel, die Apokalypse beginnt.


Villeicht nicht letzteres, aber im ganzen würde das gesamte "Ticketsystem" nicht mehr funktionieren - Bei Bahnkarten meinetwegen - hier ist einfach die "Ersparnis" zu gering, und die Kundschaft zu klein um dort einen großen Markt zu machen, aber Flugzeugtickets wäre ein globales Geschäft, welches damit relativ umgekrempelt werden würde - mMn zum Nachteil der Kunden.
 
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