MS streicht morgen Flug CAI - SSH - 02:05 später - Anrecht auf Umbuchung ?

ANZEIGE

klaus79856

Erfahrenes Mitglied
27.12.2009
1.998
39
ANZEIGE
Hallo,

hatte gerade mal meine Buchung auf MS für morgen kontrolliert und gesehen das der Anschlussflug CAI - SSH um 20:45 ab CAI gestrichen wurde und ich darum erst mit MS 022 Ankunft 23:50 um 02:05h später ankomme.

Habe ich ein Anrecht auf Umbuchung auf einen früheren Flug ab FRA z.Bsp. auf die LH so das ich noch zu meiner gebuchten Zeit in SSH bin ?

Klaus
 

Airsicknessbag

Erfahrenes Mitglied
11.01.2010
19.851
10.989
Sehe ich anders....Da FRA-CAI normal geht und CAI-SSH nicht mehr innerhalb der EU ist gilt die EU-Verordnung hier nicht....

Die Gesamtbefoerderung wird betrachtet, also FRA-SSH. Start in der EU, daher EU-VO (+).

Alternativ greift stinknormales deutsches Schuldrecht, das im Eifer des Gefechtes um die EU-VO immer ein bisschen vergessen wird und nach dem die puenktliche Befoerderung eine Nebenpflicht des Luftbefoerderungsvertrages ist.

Aber, Stichwort Recht haben und Recht bekommen, ob es sich lohnt, wegen zwei Stunden spaeterer Ankunft am Endziel, abends, wo man eh nichts mehr macht, ausser ins Hotelbett zu fallen, das grosse juristische Fass aufzumachen?
 
  • Like
Reaktionen: AntonBauer

klaus79856

Erfahrenes Mitglied
27.12.2009
1.998
39
Ich wollte hier keinen Streit anfangen, es ging mir nur mehr darum gestern telefonisch eventuell noch einen Umbuchung auf den früheren LH Flug zu erreichen.
Das ist jetzt zu spät.
Am Telefon wollten Sie nix machen, und ich hatte nun nicht die entsprechenden §§§ zur Hand mit denen man Egypt Air etwas auf die Srünge helfen könnte.

Ist es bei der EU-VO (+) bei diese Länge des Flugs nicht eh das die erst ab 03:00 Stunden greift ?
 

markusklar

Erfahrenes Mitglied
10.04.2010
2.973
41
Die Gesamtbefoerderung wird betrachtet, also FRA-SSH. Start in der EU, daher EU-VO (+).

Alternativ greift stinknormales deutsches Schuldrecht, das im Eifer des Gefechtes um die EU-VO immer ein bisschen vergessen wird und nach dem die puenktliche Befoerderung eine Nebenpflicht des Luftbefoerderungsvertrages ist.

Aber, Stichwort Recht haben und Recht bekommen, ob es sich lohnt, wegen zwei Stunden spaeterer Ankunft am Endziel, abends, wo man eh nichts mehr macht, ausser ins Hotelbett zu fallen, das grosse juristische Fass aufzumachen?

so nen Quatsch. Es gilt nur das Leg, welches in Europa beginnt bzw. endet...
Das gleiche Spiel andersrum:
US von LGA nach PHL zu spät, deswegen in PHL den Flug verpasst. Hatte nicht mal Anrecht auf einen Anruf. und vom Anwalt ist das so bestätigt :(
 

Airsicknessbag

Erfahrenes Mitglied
11.01.2010
19.851
10.989
so nen Quatsch. Es gilt nur das Leg, welches in Europa beginnt bzw. endet...
Das gleiche Spiel andersrum:
US von LGA nach PHL zu spät, deswegen in PHL den Flug verpasst. Hatte nicht mal Anrecht auf einen Anruf. und vom Anwalt ist das so bestätigt :(

Eben, andersrum: Abflug ausserhalb der EU auf Nicht-EU-Airline => EU-VO (-)

Ist es bei der EU-VO (+) bei diese Länge des Flugs nicht eh das die erst ab 03:00 Stunden greift ?

Die VO greift, Ausgleichszahlungen gibt es aber erst ab zwei Stunden Verspaetung oder einer Stunde Verfruehung.


Und wie immer: TINLA.
 

klaus79856

Erfahrenes Mitglied
27.12.2009
1.998
39
Es wären hier 02:05 - egal, habe dafür ein kostenloses upgrade in C bekommen.
Hinten alles voll und vorne bei 24 Sitzen waren wir 6 Leute.