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Eine Fluggesellschaft darf einen Kunden nicht vom Flug ausschliessen, weil er die zur Ticketzahlung genutzte Kreditkarte nicht beim Check-In vorlegt.
Das hat das Landgericht Frankfurt entschieden (AZ 2-24 O 142/10).
Geklagt hatte eine Kundin gegen Iberia. Ihr wurde der Flug verweigert, weil Sie die Kreditkarte, die vorher aus Sicherheitsgründen getauscht werden musste, nicht vorlegen konnte. Iberia muss nun Schadenersatz leisten.
Quelle: biztravel
Jetzt wäre noch interessant, ob das auch bei Mietwagenbuchungen analog gilt.
Das hat das Landgericht Frankfurt entschieden (AZ 2-24 O 142/10).
Geklagt hatte eine Kundin gegen Iberia. Ihr wurde der Flug verweigert, weil Sie die Kreditkarte, die vorher aus Sicherheitsgründen getauscht werden musste, nicht vorlegen konnte. Iberia muss nun Schadenersatz leisten.
Quelle: biztravel
Jetzt wäre noch interessant, ob das auch bei Mietwagenbuchungen analog gilt.