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Laut aktuellem BGH-Urteil sind Airlines nicht zu Ausgleichszahlungen verpflichtet, wenn die Piloten streiken. Es handelt sich bei einem Streik offenbar um einen außergewöhnlichen Umstand, auf den das Unternehmen keinen hinreichend großen Einfluss nehmen kann. Sachen gibts...
Quelle (z.B.): Urteil: BGH lehnt Ausgleichszahlung bei Pilotenstreik ab - Wirtschaft - FAZ
Quelle (z.B.): Urteil: BGH lehnt Ausgleichszahlung bei Pilotenstreik ab - Wirtschaft - FAZ