Airline darf nicht pauschale Stornokosten von 100 Prozent verlangen

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b23

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16.11.2010
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Airline darf Erstattung des Flugpreises nicht pauschal ausschließen - SPIEGEL ONLINE

"Im Kleingedruckten stecken bei der Flugbuchung oft wichtige Details. Doch Kunden müssen sich von Airlines nicht alles bieten lassen. Laut einem Gerichtsurteil ist es unzulässig, wenn die Erstattung des Flugpreises bei Nichtantritt der Reise pauschal ausgeschlossen ist."


Meiner Meinung nach kein rev. Urteil, schliesslich wurde dieses Urteil lediglich durch ein Amtsgericht gefällt. Interessant ist es jedoch, trotzdem meiner Meinung nach, da dieser Artikel mal wieder ganz gut die Willkür vieler Airlines wiederspiegelt.
 

Farscape

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Zumindest steht nix im Artikel.

Das Urteil ist erfreulich zu lesen.
Dass die Fluglinie in jenem Fall nur die tatsächlichen Kosten verrechnen darf ist zum Vorteil des Kunden wenn durch den nicht angetretenen Hinflug der Rückflug storniert wird.
Da es aber in Österreich ein OGH Urteil gab bei dem nun die Fluggesellschaft zu unrecht alle folgenden Segmente storniert hat könnte sich die Fluglinie darauf berufen das die tatsächlichen Kosten doch sehr hoch sind da der Sitzplatz des Rückflugs bis zuletzt freigehalten werden musste.
 
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kexbox

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Das war ja auch in dem von mir betreuten fall in Köln die Argumentation, "leider" gewannen wir schon wg der englischsprachigen AGB
 

Perisai

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31.08.2012
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Am fairsten/sinnvollsten ist es ja eigentlich, wenn Steuern & Gebühren zurückgezahlt werden müssen bei Stornierung. Schließlich sind dies ja (theoretisch) im Wesentlichen genau die Ticketpreisbesandteile, die die Airline nur durchleitet.
 
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rcs

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Ist bekannt, um welche Airline es sich dabei handelt?
Dürfte eine US-Airline gewesen sein, da der Flug ja nach Honolulu ging.

Am fairsten/sinnvollsten ist es ja eigentlich, wenn Steuern & Gebühren zurückgezahlt werden müssen bei Stornierung. Schließlich sind dies ja im Wesentlichen genau die Ticketpreisbesandteile, die die Airline nur durchleitet.

Das ist zumindest in Deutschland ja auch problemlos möglich, wobei der Kerosinzuschlag von den Airlines mittlerweile fast überall als Tarifbestandteil gehandhabt wird und nicht mehr mit den Steuern und Gebühren zurückerstattet wird.

NB - bei rein inneramerikanischen Flügen gibt es jedoch keine wirklich erstattbaren Steuern, da die US-Verkaufssteuern nicht erstattbar sind und ansonsten keine großartigen Steuern und Gebühren bei rein inneramerikanischen Flügen anfallen.
 

kexbox

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04.02.2010
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Am fairsten/sinnvollsten ist es ja eigentlich, wenn Steuern & Gebühren zurückgezahlt werden müssen bei Stornierung. Schließlich sind dies ja (theoretisch) im Wesentlichen genau die Ticketpreisbesandteile, die die Airline nur durchleitet.
Yq ist ein dicker Batzen und wird nichtndurchgeleitet, teilweise aber wohl erstattet. Warum, das kann ich bis heute juristisch nicht ganz verstehen
 

Perisai

Meilenausquetscher
31.08.2012
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Das ist zumindest in Deutschland ja auch problemlos möglich, wobei der Kerosinzuschlag von den Airlines mittlerweile fast überall als Tarifbestandteil gehandhabt wird und nicht mehr mit den Steuern und Gebühren zurückerstattet wird.

Geht das in Deutschland/Europa auch bei den Billigfliegern? Bei LH, sicher, aber was ist z.B. mit Germanwings?

Ich hatte die Situation bisher nur beim Lufthuhn, aber ich dachte das die Billigfluggesellschaften da gar nix erstatten. Aus dem Gedanken kam auch mein obiger Post.
 

rcs

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06.03.2009
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Natürlich geht das auch bei den Billigfliegern.

Wenn Du direkt bei den Billigfliegern buchst, ist es aber vielfach ein Spießrutenlauf, bis Du die Steuererstattung bekommst. Oder situationsabhängig fressen etwaige "Bearbeitungsgebühren" die Steuererstattung wieder auf - bei einer LH-Direktbuchung beispielsweise sind es ja 30 EUR hier in Deutschland, die man einbehält.