Rückerstattung Kerosinsteuer

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whitewing

Erfahrenes Mitglied
26.11.2012
250
4
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Hallo,

ich wollte mir heute die Steuern und Gebühren für einen nicht angetretenen Flug (no show) zurückfordern, aber man verweigert mir die Erstattung der Kerosinsteuer -YQ-.
Ich dacht immer die Airlines sind verpflichtet alle Steuern und Gebühren zurückzuzahlen, wenn man einen Flug nicht angetreten hat.
Kennt sich jemand mit der aktuellen Gesetzeslage aus? Es geht um einen Flug mit BA.

Vielen Dank.
 

Piedra

Erfahrenes Mitglied
28.08.2012
5.107
5
Naja, der YQ ist keine Steuer und keine Gebühr, sondern ein Zuschlag, den die Airline selbst erhebt und die meisten (ich kenn keine, die es nicht macht) weisen sich selbst in AGBs etc. das Recht zu, diesen eben nicht zu erstatten.
 

whitewing

Erfahrenes Mitglied
26.11.2012
250
4
Ich habe eine Auflistung aller Steuern bekommen und da steht -YQ- als Kerosinsteuer. Schweinerei ist das, die -YQ- ist die Hälfte des gesamten Flugpreis.
 

kingair9

Megaposter
18.03.2009
22.381
764
Unter TABUM und in BNJ
Habe gerade mal auf der BA-Seite eine Probebuchung gemacht und es wird dort immer explizit von TreibstoffZUSCHLAG geschrieben. Desweiteren steht im Laufe des Buchungsprozesses mindestens zweimal

**Gemäß den Tarifbedingungen können Treibstoffzuschläge nur für voll flexible Tickets und nur für nicht abgeflogene Strecken Ihres Flugplans erstattet werden.
 

whitewing

Erfahrenes Mitglied
26.11.2012
250
4
Die Auflistung kommt von ebookers, dort hatte ich den Flug gebucht. Ich hatte mit BA telefoniert und die haben mich für die Erstattung an ebookers verwiesen. Ja und die meinen das ich laut den Bestimmungen von BA keinen Anspruch auf die Kerosinsteuer habe.
 

kingair9

Megaposter
18.03.2009
22.381
764
Unter TABUM und in BNJ
Die Auflistung kommt von ebookers, dort hatte ich den Flug gebucht. Ich hatte mit BA telefoniert und die haben mich für die Erstattung an ebookers verwiesen. Ja und die meinen das ich laut den Bestimmungen von BA keinen Anspruch auf die Kerosinsteuer habe.

Wie oben geschrieben, ist die Auskunft bezüglich der Nichterstattbarkeit korrekt, sofern Du kein vollflexibles Ticket hattest. Und BITTE hör auf, von Kerosinsteuer zu schreiben - es ist keine Steuer...
 

whitewing

Erfahrenes Mitglied
26.11.2012
250
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Ja alles klar, trotzdem danke. Kerosinsteuer schreibe ich nur weil es ebookers halt so genant hat. Jetzt wurde ich ja eines besseren belehrt.
 

Wolke7

Erfahrenes Mitglied
30.08.2010
3.047
468
Ja alles klar, trotzdem danke. Jetzt wurde ich ja eines besseren belehrt.

Piedra hat zwischen den Zeilen geschrieben, daß sich die Airlines dieses Recht selbst zugestehen. Verbraucherschützer sehen diesen Punkt mit Sicherheit kritisch, und unter den Foristen ist die Ansicht dazu, sagen wir mal, uneinheitlich.
Will sagen, ob sich die Airlines das Recht zur Nichterstattung der YQ zurecht zumessen, ist unklar.
 
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Reaktionen: whitewing

MANAL

Erfahrenes Mitglied
29.05.2010
14.080
8.175
Dahoam
Es wäre mal Zeit dass irgendjemand mit dieser aberwitzigen Kerosinsteuer/-zuschlag/-gebühr vor Gericht geht und die Rückerstattung rechtlich durchsetzt. Neben dem Witz dass man bei Prämienflügen einen solch hohen Beitrag zahlen muss sollte die Höhe des Beitrags wenn sie ihn schon so abkassieren und so nennen, an den tatsächlichen Kerosinpreis gekoppelt sein damit nicht nur Erhöhungen an den Kunden weitergegeben werden. Aber letztendlich gehört dieser Posten weg oder direkt in den Flugtarif rein.

Die einzige Möglichkeit sich zu wehren bleibt hier wohl nur "Fueldumping" ;)
 

Jenny

Neues Mitglied
01.12.2009
10
0
Hallo,

ich habe ein ganz ähnliches Problem wie whitewing. Ganz kurz gesagt:

Wir haben Interkontinentalflüge über lastminute.de gebucht, codeshare Delta/Air France, es gelten die AGBs von AF. Leider mußten wir stornieren. In der Buchungsbestätigungs-email von lastminute.de wurden die Flüge genau aufgeführt, außerdem stand u.a. folgendes zu lesen:


Gesamtpreis 693,17 € (inkl. 375,17 € Steuern & Vermittlungsentgelt)

Als wir stornieren mußten, erfuhr ich über lastminute, daß wir jeweils nur 81 Euro zurückbekämen. Der Grund laut lastminute, die sich auf meine Beschwerde hin mit AirFrance in Verbindung gesetzt hatten:

Von den 375 Euro Steuern entfallen 264 Euro auf den Kerosinzuschlag. Und der ist mit dem oben erwähnten Kürzel YQ versehen (wo man das alles nachlesen könnte, weiß ich nicht, im Ticket selber steht sowas ja nicht). Im übrigen steht in den AGBs von AF, daß der Kerosinzuschlag nicht erstattet wird.

Nun meine Frage an die Experten:
Ist es denn statthaft, daß in der Buchungsbestätigung von 375 Euro Steuern die Rede ist, sodaß ich davon ausging, diese Summe im Falle einer Stornierung zurückzubekommen, und daß man dann aber zu hören bekommt: nein, ätsch, das sind ja gar keine Steuern, das ist der Kerosinzuschlag.
Ich meine, das wäre nicht in Ordnung. Es liegt dann doch zumindest ein Fehler von lastminute vor, die in ihrer Buchungsbestätigung fälschlicherweise von 375 Euro Steuern sprechen!

Ich wäre sehr dankbar, wenn die Experten sich hierzu kurz äußern könnten.
 

Wolke7

Erfahrenes Mitglied
30.08.2010
3.047
468
Ich wäre sehr dankbar, wenn die Experten sich hierzu kurz äußern könnten.

Zwar darf ich mir das Praedikat Experte wohl nicht anheften, doch habe ich dazu zwei Posts ueber Deinem schon etwas geschrieben. Daran hat sich seitdem nichts geaendert.
Eine Probebuchung bei lastminute.de hat zudem ergeben, dass die Steuern tatsaechlich nicht detailliert ausgewiesen werden; lediglich summarisch. Es zeigt einmal mehr, wie fragwuerdig die Geschaeftspraktiken vieler OTAs sind.
 

Jenny

Neues Mitglied
01.12.2009
10
0
@ Wolke 7:

Vielen Dank für deine Antwort.
Ich fand es auch unglaublich, daß die Steuern nicht detailliert ausgewiesen werden und wundere mich, daß das statthaft sein soll, wenn man hinterher aufgrund von terminologischen Tricks die Steuern doch nicht erstattet bekommt. Du nennst solche Praktiken fragwürdig. Ich werde eine Beschwerde bei lastminute versuchen, aber ob das etwas nutzt?

@ kexbox:
Der Flug steht noch bevor. Weiteres per PN.
 

Wolke7

Erfahrenes Mitglied
30.08.2010
3.047
468
@ Wolke 7:
Ich fand es auch unglaublich, daß die Steuern nicht detailliert ausgewiesen werden und wundere mich, daß das statthaft sein soll, wenn man hinterher aufgrund von terminologischen Tricks die Steuern doch nicht erstattet bekommt. Du nennst solche Praktiken fragwürdig. Ich werde eine Beschwerde bei lastminute versuchen, aber ob das etwas nutzt?

Ganz so kritisch sehe ich das nicht. Im Ticket sind die Steuern und Gebuehren selbstverstaendlich genau aufgeschluesselt, bloss bei lastminute.de nicht. Das ist wohl fuer OTAs gar nicht so einfach, weil Airlines die Angriffsflaeche des YQ inzwischen erkannt haben und einen anderen Namen gefunden haben, zusammengefasst als carrier imposed fees.
Eine Beschwerde an lastminut.de bringt Dir im Einzelfall sicher nicht viel. Eher kannst Du um eine detaillierte Abrechnung des Stornos bitten bzw. diese einfordern und dann ggfs. ueber weitere Schritte nachdenken.
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.317
2.504
Neuss
www.drboese.de
Ganz so kritisch sehe ich das nicht. Im Ticket sind die Steuern und Gebuehren selbstverstaendlich genau aufgeschluesselt, bloss bei lastminute.de nicht. Das ist wohl fuer OTAs gar nicht so einfach, weil Airlines die Angriffsflaeche des YQ inzwischen erkannt haben und einen anderen Namen gefunden haben, zusammengefasst als carrier imposed fees.

naja, über den OTA kommt der Vertrag zustande. Wenn da die Vertragsdetails "schwammig" sind, dann muss es sich die Airline sehr wohl entgegenhalten lassen. AG Köln hat in der von mir betreuten Sache ja auch deutlich gesagt, dass es PECH für LH ist, wenn bei ebookers englischsprachige AGB eingebunden werden. Dass die nur Texte aus dem Systemen "automatisch" übernehmen, ist mir vollkommen klar, aber nur weil es praktisch kompliziert ist, heißt es nicht, dass es rechtlich hinzunehmen ist.
 

Jenny

Neues Mitglied
01.12.2009
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@ Wolke7 und kexbox:

Nochmal vielen Dank euch beiden.

Wolke7, ich werde deinen Vorschlag befolgen und erst mal um eine detaillierte Aufschlüsselung des Stornos bitten, danach aber mit großer Wahrscheinlichkeit eine Beschwerde verfassen. Schließlich hat lastminute das YQ nicht angegeben, sodaß für mich bei der Buchung nicht ersichtlich war, daß ich fast nichts (bzw. nur 81 Euro) von den ausgewiesenen Steuern in Höhe von 375 Euro zurückbekommen würde.