Flugverspätung : Ausgleich auch für Kleinkind

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fuller

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16.08.2009
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MUC
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In verschiedenen Medien wird heute über einen Artikel der Zeitschrift "Reiserecht aktuell" der Deutschen Gesellschaft für Reiserecht berichtet


"Auch einem Kleinkind steht bei einer großen Flugverspätung oder Annullierung eine Ausgleichszahlung zu.

Einzige Bedingung : Die Eltern müssen etwas für das Kinderticket bezahlt haben und eine Buchungsbestätigung besitzen.

Es komme hingegen nicht darauf an, ob das Kind einen eigenen Sitzplatz hatte, entschied das Landgericht Stuttgart (Az: 13 S 95/12).
In dem Fall hatte eine Familie einen Flug von Stuttgart nach Palma de Mallorca gebucht. Die Ankunft verspätete sich um mehr als drei Stunden. Die Familie verlangte daher auch eine Ausgleichszahlung für die 16 Monate alte Tochter, die Fluggesellschaft wollte jedoch nicht zahlen.."

Quelle : Reiserecht : Bei Flugverspätung Ausgleichszahlung auch für Babys - Nachrichten Reise - DIE WELT