Denied boarding wegen angeblich fehlendem Visum. Wer haftet?

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Camba

Erfahrenes Mitglied
08.05.2010
484
13
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Hallo,

es ist uns jetzt schon zum dritten Mal passiert, dass der Gate Agent meine +1 nicht boarden lassen wollte, weil er der Meinung war, dass eine deutsche Aufenthaltsgenehmigung nur D gültig ist und nicht für die anderen Schengenländer. Bei den ersten beiden Malen konnten wir nur nach hinzuziehen des Supervisors fliegen.
Beim letzten Mal war selbst der uneinsichtig und ich musste erst einen Aufstand am Gate veranstalten (nicht schön für beide Seiten, da ich sowas normalerweise für niveaulos halte), damit er sich mit der Grenzpolizei im Ankunftsland in Verbindung setzt, um die Situation zu klären.

Wer haftet in solchen Fällen für die Weiterbeförderung etc., falls wir durch so eine Aktion einen Flug verpassen?
 

Ice_B

Erfahrenes Mitglied
22.11.2011
2.244
1
Münchener Outback
Hallo,

es ist uns jetzt schon zum dritten Mal passiert, dass der Gate Agent meine +1 nicht boarden lassen wollte, weil er der Meinung war, dass eine deutsche Aufenthaltsgenehmigung nur D gültig ist und nicht für die anderen Schengenländer. Bei den ersten beiden Malen konnten wir nur nach hinzuziehen des Supervisors fliegen.
Beim letzten Mal war selbst der uneinsichtig und ich musste erst einen Aufstand am Gate veranstalten (nicht schön für beide Seiten, da ich sowas normalerweise für niveaulos halte), damit er sich mit der Grenzpolizei im Ankunftsland in Verbindung setzt, um die Situation zu klären.

Wer haftet in solchen Fällen für die Weiterbeförderung etc., falls wir durch so eine Aktion einen Flug verpassen?

Die Airline. Denn ein kurzer Blick ins timaticweb hätte das Problem gelöst.
 
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Reaktionen: dipoli und Camba

AndreasCH

Erfahrenes Mitglied
06.02.2012
3.711
79
Erlebe ich auch mit +1. Letztens in Chicago nach Calgary: Litauer benötigen ein Visum...

Vorher schon diverse Male beim Rückflug aus fernen Ländern Fragen nach den Visum für die CH
 

TAPulator

Erfahrenes Mitglied
25.12.2011
4.526
2.153
PIX, BER, ZRH
Hallo,

es ist uns jetzt schon zum dritten Mal passiert, dass der Gate Agent meine +1 nicht boarden lassen wollte, weil er der Meinung war, dass eine deutsche Aufenthaltsgenehmigung nur D gültig ist und nicht für die anderen Schengenländer. Bei den ersten beiden Malen konnten wir nur nach hinzuziehen des Supervisors fliegen.
Beim letzten Mal war selbst der uneinsichtig und ich musste erst einen Aufstand am Gate veranstalten (nicht schön für beide Seiten, da ich sowas normalerweise für niveaulos halte), damit er sich mit der Grenzpolizei im Ankunftsland in Verbindung setzt, um die Situation zu klären.

Wer haftet in solchen Fällen für die Weiterbeförderung etc., falls wir durch so eine Aktion einen Flug verpassen?

Verrätst Du uns noch, mit welcher lustigen Airline und von welchem lustigen Flughafen Ihr abfliegen wolltet?
 

togo001

Erfahrenes Mitglied
01.08.2009
492
5
Shenzhen
Wir hatten dies auch zweimal vor 2 Jahren. In beiden Fällen wurden die Kollegen tatsächlich abgewiesen. Fluggesellschaft war damals AF. AF hat sich in der Folge entschuldigt und jeweils einen zusätzlichen Flug als Ausgleich angeboten.
Seitdem haben die Kollegen immer einen Ausdruck der Visa-Bestimmungen dabei.