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Hallo,
es ist uns jetzt schon zum dritten Mal passiert, dass der Gate Agent meine +1 nicht boarden lassen wollte, weil er der Meinung war, dass eine deutsche Aufenthaltsgenehmigung nur D gültig ist und nicht für die anderen Schengenländer. Bei den ersten beiden Malen konnten wir nur nach hinzuziehen des Supervisors fliegen.
Beim letzten Mal war selbst der uneinsichtig und ich musste erst einen Aufstand am Gate veranstalten (nicht schön für beide Seiten, da ich sowas normalerweise für niveaulos halte), damit er sich mit der Grenzpolizei im Ankunftsland in Verbindung setzt, um die Situation zu klären.
Wer haftet in solchen Fällen für die Weiterbeförderung etc., falls wir durch so eine Aktion einen Flug verpassen?
es ist uns jetzt schon zum dritten Mal passiert, dass der Gate Agent meine +1 nicht boarden lassen wollte, weil er der Meinung war, dass eine deutsche Aufenthaltsgenehmigung nur D gültig ist und nicht für die anderen Schengenländer. Bei den ersten beiden Malen konnten wir nur nach hinzuziehen des Supervisors fliegen.
Beim letzten Mal war selbst der uneinsichtig und ich musste erst einen Aufstand am Gate veranstalten (nicht schön für beide Seiten, da ich sowas normalerweise für niveaulos halte), damit er sich mit der Grenzpolizei im Ankunftsland in Verbindung setzt, um die Situation zu klären.
Wer haftet in solchen Fällen für die Weiterbeförderung etc., falls wir durch so eine Aktion einen Flug verpassen?