So können sich Passagiere wehren. Sechs Prozent der Flüge sind zu spät

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amazing

LEGO HON
13.10.2011
4.983
4
BLACK BOX
Zitat:

Wer kostenlos oder zu einem reduzierten, für die Öffentlichkeit nicht zugänglichen Tarif reist, kann vom Fluggastrecht allerdings keinen Gebrauch machen.

also fast alle VFT Foristen hier :D
 
C

Caravelle

Guest
Wer kostenlos oder zu einem reduzierten, für die Öffentlichkeit nicht zugänglichen Tarif reist, kann vom Fluggastrecht allerdings keinen Gebrauch machen.
Ein kleiner Satz, der sehr viel bewirken kann. Da fragt man sich doch wie der zu verstehen ist.
Reise ich schon kostenlos, wenn der Flug selbst nix kostet und ich nur die Gebühren bezahle? Das ist bei diversen Promotions der Fall, mit Bonusprogramm oder kann passieren wenn mal ein Gutschein eingesetzt wird. Oder muss der komplette Flug kostenlos sein? Auch das ist ohne weiteres möglich. Und was, wenn man selbst kostenlos reist weil ein anderer den Flug bezahlt hat? Wie die der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Tarife zu verstehen sind, das entzieht sich auch meiner Wahrnehmung. Wie groß muss der Personenkreis sein, damit er als Öffentlichkeit zählt?
 

tyrolean

Erfahrenes Mitglied
18.03.2009
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Bayern & Tirol
Nein. Das gilt nur für Reiseindustrie oder Airline Tickets. Steuern und Phantasiegebühren gehören zum Ticketpreis! Auch mit Meilen darf man Bezahlen. Diese Flüge sind mit nichten kostenlos!
Anders wäre es bei Preisen von Gewinnspielen.