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Im September 2013 wurde durch die S&D-Fraktion im EU-Parlament eine Anfrage an die Kommission gerichtet, Anlass war die verpflichtende Zahlung von 70 EUR für Passagiere, die ihre Bordkarte nicht selbst zu Hause ausgedruckt hatten und am Flughafen erschienen. Auch wenn dies explizit Bestandteil der AGB war, wurden folgende Fragen aufgeworfen:
Nunmehr (29. Januar 2014) hat sich Verkehrskommissar Kallas für die Kommission dazu wie folgt geäußert
Nach meinem Verständnis sieht die Kommission dieses Vorgehen zwar durch die freie Preissetzung gedeckt, auf der anderen Seite aber auch die Gefahr eine Benachteiligung, wenn ein deutliches Missverhältnis zu Lasten der Kunden daraus resultiert. Derartige Auflagen und Gebühren der Fluggesellschaften sollten dann nicht für den Kunden bindend sein. Auch sieht die Kommission es scheinbar als notwendig an, hier eine mitgliedsstaatenübergreifende Regelung zu schaffen, will aber noch noch die Ergebnisse einer Öffentlichkeitsbeteiligung abwarten.
Die Frage ist jetzt: Wodurch ist ein deutliches Missverhältnis zwischen auferlegten Kosten und damit verbundenen Leistungen / Vorschriften zum Nachteil des Passagiers zu charakterisieren? Wo will man hier ansetzen? Was denkt ihr? Sind bereits die teilweise exorbitanten Gebühren bei Ticketstornierungen als unfair einzustufen? Überhöhte Gebühren für die Nutzung von diversen Zahlungsmöglichkeiten? tbc ...
- Does the Commission consider this condition and penalty to be legal, considering that when an air ticket is paid for, the ticket entitles the passenger to a seat on the aircraft and, therefore, a boarding pass?
- Does the Commission consider it to be legal for a passenger to be asked for further payment for a right already purchased
- Does the Commission consider this mandatory request by Ryanair to be discriminatory against passengers who do not own or have access to a computer or printer?
Nunmehr (29. Januar 2014) hat sich Verkehrskommissar Kallas für die Kommission dazu wie folgt geäußert
Article 22 of the Air Services Regulation (EC) 1008/2008 says that Community air carrier shall freely set air fares and air rates for intra-community air services. Article 23(1) of the same Regulation imposes the obligation on air carriers to include the applicable conditions and all applicable taxes, charges, surcharges and fees that are unavoidable and foreseeable at the time of publication when offered or published in any form available to general public.
In relation to consumer legislation, contract terms causing a significant imbalance between the parties to the detriment of the consumer should be regarded as unfair and not binding under the Unfair Contract Terms Directive .
While national authorities and courts have the competency to implement EU legislation, experience has shown an increasing need for coordinated enforcement action among Member States. In order to explore the different reform options, a public consultation on the review of the Consumer Protection Cooperation (CPC) Regulation (EC) 2006/2004 has been recently launched by the Commission. Replies are welcome till January 2014.
Nach meinem Verständnis sieht die Kommission dieses Vorgehen zwar durch die freie Preissetzung gedeckt, auf der anderen Seite aber auch die Gefahr eine Benachteiligung, wenn ein deutliches Missverhältnis zu Lasten der Kunden daraus resultiert. Derartige Auflagen und Gebühren der Fluggesellschaften sollten dann nicht für den Kunden bindend sein. Auch sieht die Kommission es scheinbar als notwendig an, hier eine mitgliedsstaatenübergreifende Regelung zu schaffen, will aber noch noch die Ergebnisse einer Öffentlichkeitsbeteiligung abwarten.
Die Frage ist jetzt: Wodurch ist ein deutliches Missverhältnis zwischen auferlegten Kosten und damit verbundenen Leistungen / Vorschriften zum Nachteil des Passagiers zu charakterisieren? Wo will man hier ansetzen? Was denkt ihr? Sind bereits die teilweise exorbitanten Gebühren bei Ticketstornierungen als unfair einzustufen? Überhöhte Gebühren für die Nutzung von diversen Zahlungsmöglichkeiten? tbc ...