Nicht erstattbares Ticket: Teilstrecke des Rückfluges nicht antreten.

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svrtst

Neues Mitglied
21.06.2014
2
0
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Angenommen man hat folgenden Flug gebucht:

Hinflug: Frankfurt - Oslo
Rückflug: Trondheim - Oslo - Frankfurt

Als nicht erstattbares Ticket bei einer Fluggesellschaft.

Nun würde man den Rückflug wegen nicht vorhersehbaren Ereignissen nicht in Trondheim antreten können, sondern nur direkt in Oslo. Somit also den Flug Trondheim - Oslo verfallen lassen. Wie sieht es dann mit der Gültigkeit des Flugtickets aus, wenn die Teilstrecke Trondheim-Olso nicht angetreten wird? Wird man dann in Oslo gesagt bekommen, dass das Flugticket Oslo-Frankfurt storniert worden ist, weil man die Teilstrecke Trondheim-Oslo nicht angetreten ist?

Wie sieht es aus, wenn man vorher bei der Hotline anruft und bescheid sagt, dass man nicht wie geplant in Trondheim den Rückflug antreten kann, sondern erst beim zweiten Teilabschnitt in Oslo? Wird man dann den gesamten Rückflug storniert bekommen und neu buchen müssen? Oder lässt es sich so einrichten, dass man den Trondheim - Oslo Teilabschnitt streicht und die Kosten die selben bleiben? Denn es handelt sich um ein nicht erstattungsfähiges Ticket.
 

boarding

Erfahrenes Mitglied
10.01.2012
7.262
0
MUC
Wenn du Trondheim-Oslo nicht fliegst, verfällt Oslo-Frankfurt automatisch. Um die gängigen Fragen zu diesem "beliebten" Thema abzukürzen: Es gibt keine Möglichkeit, das zu verhindern (nicht bei der Hotline, nicht mit vorab einchecken usw.) und es gibt auch keine Möglichkeit, das Geld anteilig wiederzubekommen.
 
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svrtst

Neues Mitglied
21.06.2014
2
0
Also auch nicht, wenn man vorher anruft und sagt "Ich kann den ersten Abschnitt des Rückfluges nicht antreten, ihr habt einen freien Sitzplatz mehr und ich zahle trotzdem den vollen Preis"?
 

FTL2SEN2HON

Erfahrenes Mitglied
17.01.2011
1.093
8
NYC
Es gibt keine Möglichkeit, das zu verhindern (nicht bei der Hotline, nicht mit vorab einchecken usw.) und es gibt auch keine Möglichkeit, das Geld anteilig wiederzubekommen.

Also auch nicht, wenn man vorher anruft und sagt "Ich kann den ersten Abschnitt des Rückfluges nicht antreten, ihr habt einen freien Sitzplatz mehr und ich zahle trotzdem den vollen Preis"?

:rolleyes:
 

boarding

Erfahrenes Mitglied
10.01.2012
7.262
0
MUC
Also auch nicht, wenn man vorher anruft und sagt "Ich kann den ersten Abschnitt des Rückfluges nicht antreten, ihr habt einen freien Sitzplatz mehr und ich zahle trotzdem den vollen Preis"?
Auch dann nicht. Dann wird man dir nämlich sinngemäß im kompetentesten Fall sagen, dass du für Oslo-Frankfurt keineswegs den aktuell vollen Preis bezahlst (weil das ja quasi eine Änderung deines Tickets wäre, so argumentieren die Airlines da bisher unangefochten) und dir Storno und Neubuchung anbieten (was teuer werden dürfte). Im weniger kompetenten Fall verstößt es immer noch gegen die Bedingungen und du wirst halt nicht mitgenommen. Zumal den "Rauswurf" (Ticket auf ungültig weil nicht auf dem ersten Teil der Strecke gewesen) ohnehin die IT eigenständig übernimmt.
 

Airsicknessbag

Erfahrenes Mitglied
11.01.2010
19.854
11.003
Bei entsprechender Michaelkohlhaasigkeit laesst man sich abweisen, kauft ein separates Ticket und klagt die Mehrkosten ein, weil diese Praxis der Airlines zwar seit Anbeginn der Zeit so gehandhabt wird, aber illegal ist. Ob der Ertrag in angemessenem Verhaeltnis zum Aufwand steht, muss jeder fuer sich entscheiden.
 
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Phil22

Reguläres Mitglied
18.03.2014
41
0
Hab hier was gefunden, weiß aber nicht in wie weit das noch relevant und aktuell ist..
BGH-Urteil: Flugticket bleibt grundsätzlich gültig, wenn Reisende eine Teilstrecke nicht antreten - Pressemitteilungen - Reise - Mobilität - Themen - vzbv

Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass ich auf meinem Rückflug YVR-YYC-FRA (gebucht bei LH in Klasse L, nicht stornierter, nicht umbuchbar) die Teilstrecke YVR-YYC entfallen lassen konnte und lediglich 7,05€ Steuern und Gebühren nachzahlen musste..
Ich würde einfach mal bei der Airline nachfragen..
 

TAPulator

Erfahrenes Mitglied
25.12.2011
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2.152
PIX, BER, ZRH
Hab hier was gefunden, weiß aber nicht in wie weit das noch relevant und aktuell ist..
BGH-Urteil: Flugticket bleibt grundsätzlich gültig, wenn Reisende eine Teilstrecke nicht antreten - Pressemitteilungen - Reise - Mobilität - Themen - vzbv

Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass ich auf meinem Rückflug YVR-YYC-FRA (gebucht bei LH in Klasse L, nicht stornierter, nicht umbuchbar) die Teilstrecke YVR-YYC entfallen lassen konnte und lediglich 7,05€ Steuern und Gebühren nachzahlen musste..
Ich würde einfach mal bei der Airline nachfragen..

Seit wann fliegt LH von YVR nachYYC? Das sieht mir eher nach AC aus und die machen für gewöhnlich Ihren Passagieren das Leben nicht schwer. Bei LH wäre es Dir anders ergangen.
 

rotanes

Erfahrenes Mitglied
01.06.2010
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5
HAM
...weil diese Praxis der Airlines zwar seit Anbeginn der Zeit so gehandhabt wird, aber illegal ist.

Nee, das ist nicht illegal. In dem oben von Phil22 zitierten BGH-Urteil seht drin (Zitat):

"Die Luftverkehrsunternehmen könnten ihre Interessen zumutbarerweise durch eine andere, mildere Regelung ebenso wahren. Hierzu genügte eine Regelung, die den Fluggast gegebenenfalls zur Zahlung eines höheren Entgeltes verpflichtet, wenn die Beförderung auf einer vorangehenden Teilstrecke nicht angetreten wird, etwa, indem in den Beförderungsbedingungen bestimmt würde, dass bei Nichtantritt eines Flugs für den verbleibenden Flug derjenige (höhere) Preis zu zahlen ist, der zum Zeitpunkt der Buchung für die isolierte Buchung nur dieses Flugs verlangt worden ist. "

Und genau diese vom BGH angeregte Formulierung steht jetzt in den Bedingungen, damit dürfe jeder Widerspruch aussichtslos sein, zumindest in D.
 
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rcs

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06.03.2009
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4.501
München
Um auf den Eingangspost zurück zu kommen:

Eine pauschale Regelung gibt es nicht. Die Regelungen variieren je nach Airline, und ausschlaggebend ist dabei u.a. auch, auf wessen Ticketdokument das Ticket ausgestellt ist.

Bei Air Berlin beispielsweise kann man ohne Weiteres den Hinflug auslassen, und einfach nur den Rückflug antreten - hier hat AB deutlich kundenfreundlichere Regelungen, als die meisten anderen Airlines...

Bei Lufthansa als auch SWISS gibt es Regelungen zur sog. Out-of-Sequence-Nutzung des Tickets, je nach Tarifkonstruktion kann man hier auch nur Teile des Tickets nutzen, ohne großartig mit Kosten belegt zu werden, aber es hängt hier auch wiederum von den genauen Flügen und den für die alte/neue Strecke anwendbaren Tarifen ab. In jedem Fall muss bei LH als auch LX im Gegensatz zu AB vor Abflug "umgebucht" werden, sonst werden alle Weiterflüge gestrichen und das Ticket verliert den Wert.
 
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Paule22

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02.06.2010
262
0
SEL
Hatte bei AB auch schonmal ein Ticket CGN-TXL-MUC und bin dann nur TXL-MUC geflogen. War problemlos, obwohl ich nichts gesagt hatte. Gab leider nur für TXL-MUC Meilen :D
 
A

Anonym38428

Guest
Wobei man bei AB aufpassen muss, die Regelung betrifft m.W. nur Returnflüge. Wenn ich nen CGN-TXL-BCN als Oneway buche und nur TXL-BCN fliege funktioniert das nicht.
 

Phil22

Reguläres Mitglied
18.03.2014
41
0
Ihr habt recht! LH fliegt nicht YVR-YYC-FRA, die Flüge wurden aber über LH gebucht und bei YYC-FRA handelt es sich außerdem um
einen LH Codeshare. Bin immer davon ausgegangen, dass wenn ich mit LH einen Vertrag abschließe auch die Bedingungen von LH gelten was Storno und Umbuchung angeht, aber ihr könnt mich gern eines besseren belehren!
 

boarding

Erfahrenes Mitglied
10.01.2012
7.262
0
MUC
Bei Air Berlin beispielsweise kann man ohne Weiteres den Hinflug auslassen, und einfach nur den Rückflug antreten - hier hat AB deutlich kundenfreundlichere Regelungen, als die meisten anderen Airlines...
AB verkauft ja auch seit Urzeiten nur zusammengestückelte oneways und keine "richtigen" returns. Das System merkt gar nicht, wenn du nicht auf dem Hinflug warst - nur wenn du Legs auf einer Strecke auslässt, gibts Probleme.

Ihr habt recht! LH fliegt nicht YVR-YYC-FRA, die Flüge wurden aber über LH gebucht und bei YYC-FRA handelt es sich außerdem um
einen LH Codeshare. Bin immer davon ausgegangen, dass wenn ich mit LH einen Vertrag abschließe auch die Bedingungen von LH gelten was Storno und Umbuchung angeht, aber ihr könnt mich gern eines besseren belehren!
Nein, die Tarifbedingungen sind im Wesentlichen immer die der ausführenden Airline. LH hat auch keinerlei Einfluss darauf, was mit dem Flug passiert.
 

Phil22

Reguläres Mitglied
18.03.2014
41
0
Okay danke boarding! Wieder was dazu gelernt.. Dann hatte ich ja echt Glück!
 
A

Anonym38428

Guest
Nein, die Tarifbedingungen sind im Wesentlichen immer die der ausführenden Airline.

Quatsch. Wenn ich ein LH Ticket kaufe, dann ist der dahinterliegende Tarif auf mindestens einer wesentlichen Teilstrecke ein LH Tarif oder lässt die Kombination mit Tarifen anderer Airlines zu. Ich kann einen TATL Return komplett auf LH Flugnummer mit UA/AC als ausführenden Airlines buchen und habe trotzdem einen LH Tarif, die auch mein direkter Vertragspartner sind und sich zur Leistungserbringung dritter bedienen. Im konkreten Fall aber eh egal, da die Tarife im TATL Kartell im Wesentlichen harmonisiert sind.
 

rotanes

Erfahrenes Mitglied
01.06.2010
7.016
5
HAM
Bin immer davon ausgegangen, dass wenn ich mit LH einen Vertrag abschließe auch die Bedingungen von LH gelten was Storno und Umbuchung angeht,

Nein, die Tarifbedingungen sind im Wesentlichen immer die der ausführenden Airline. LH hat auch keinerlei Einfluss darauf, was mit dem Flug passiert.

Bei codeshare-Flügen gelten die Tarifbedingungen (Umbuchungen, Storno etc.) des Tarifes wie ihn die Airline laut Buchung ausstellt; die Bedingungen bzgl. der Durchführung des Fluges (Check-In Zeiten, Freigepäck etc.) diejenigen der ausführenden Airline. Siehe z.B. AGB der Lufthansa, §2.3:

"Für Code-Share-Dienste auf Flügen, die von anderen Carriern durchgeführt werden, gelten die vorliegenden Beförderungsbedingungen (Anm. rotanes: der LH). Code-Share-Partner haben jedoch unter Umständen Bestimmungen hinsichtlich der Durchführung eigener Flüge, die von den LH Bestimmungen für von Lufthansa durchgeführte Flüge abweichen"

http://www.lufthansa.com/online/por...Homepage2011&blt_e=Footer&blt_n=AGB&blt_z=AGB
 

TAPulator

Erfahrenes Mitglied
25.12.2011
4.526
2.152
PIX, BER, ZRH
Bei codeshare-Flügen gelten die Tarifbedingungen (Umbuchungen, Storno etc.) des Tarifes wie ihn die Airline laut Buchung ausstellt; die Bedingungen bzgl. der Durchführung des Fluges (Check-In Zeiten, Freigepäck etc.) diejenigen der ausführenden Airline. Siehe z.B. AGB der Lufthansa, §2.3...

Da es sich bei Phil22 formal um eine Umbuchung gehandelt hat, für die LH zuständig gewesen wäre, bleibt ihm eigentlich nur noch der Klageweg, um die ihm gebührende Wertschätzung von LH zu bekommen. AC hat sich ja wohl völlig regelwidrig zugunsten des Kunden entschieden.
 

TAPulator

Erfahrenes Mitglied
25.12.2011
4.526
2.152
PIX, BER, ZRH
es war die LH; dein Weltbild gerät ins Wanken :rolleyes:

Ah, danke. Gut recherchiert und eigentlich völlig untypisch für die Zitronenpresse LH. Phil22 scheint dann wohl eher nicht in der Hotline in IST oder in Indien "bedient" worden zu sein. Mein Weltbild steht trotzdem felsenfest und LH kommt darin auch nicht merh vor.
 
A

Anonym38428

Guest
Bei mir hats funktioniert. Selbst mit Babyalarm :)

Mh ... habs nicht probiert, sondern mich auf die Kompetenz von AB verlassen. War ok, unterm Strich war stornieren (dank 5 Minuten Timechange :p) und getrennt neu buchen noch ein paar Euro günstiger :D
 
J

JulianK.

Guest
Eine pauschale Regelung gibt es nicht. Die Regelungen variieren je nach Airline, und ausschlaggebend ist dabei u.a. auch, auf wessen Ticketdokument das Ticket ausgestellt ist.

Ich habe ein P Klasse Ticket von LH auf BOS-EWR-FRA. Nicht umbuchbar, nicht erstattbar. Die LH weigert sich das Teilstück BOS-EWR rauszunehmen. Ich bin aber schon in EWR. Will nicht extra zurück nach BOS um das erste Stück zu fliegen. Am Ticketschalter von UA sagt man mir sie können das Teilstück BOS-EWR rausnehmen. Soll ich das einfach so machen oder gehe ich da ein Risiko ein, dass LH das merkt??