Waffennachbildung im Reisegepaeck - problematisch?

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Vuffi Raa

Reguläres Mitglied
04.04.2014
67
0
STR
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Waffennachbildung im Reisegepäck - kann es Probleme geben?

Hallo,

ich fliege in einiger Zeit zu einer Convention und werde dazu eine Nachbildung einer Handfeuerwaffe dabei haben - ungefaehr so etwas:

Stormtrooper-blaster-l.jpg

In meinem Fall besteht das Teil aus Holz und Metall und besitzt keinerlei bewegliche Teile. Es existiert auch keine Oeffnung vorne, der "Lauf" ist komplett massiv.

Koennte es trotzdem Probleme geben, wenn ich so etwas im Koffer habe, auch wenn davon keine Gefahr ausgeht? Falls ja, kann ich vorher irgendwelche Massnahmen treffen um besagte Probleme zu vermeiden? Es ist ein innerdeutscher Flug, Carrier ist AB.
 

SaschaT82

Erfahrenes Mitglied
23.01.2012
2.418
1
Checkst du den Koffer ein?

Vermutung: Es mag sein, dass dieser auf Grund der Form geöffnet wird. Dann wird festgestellt, es ist keine echte Waffe und gut ist.

Falls du das im Handgepäck mitnehmen möchtest, sehe ich Probleme. Es kann als Schlagwaffe missbraucht werden, und ggfs sieht es zu ähnlich aus und kann so theoretisch missbraucht werden.
 

wolli_m

Erfahrenes Mitglied
16.11.2012
300
27
Kigali-Rwanda KGL
Das würde ich mal mir der Bundespolizei checken. Ich weiss nicht wie das im Scanner aussieht. Wo gehts denn hin? Bei der Ankunft/Rückreise kann es auch Probleme geben.
 
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Ice_B

Erfahrenes Mitglied
22.11.2011
2.244
1
Münchener Outback
Keine Ahnung wo der Ursprungspost hin ist, aber:

Es handelt sich Augenscheinlich um eine Anscheinswaffe. Daher unterliegt sie in Teilen dem WaffG. Heißt, dass das Dingen zwar Erlaubnisfrei erworben werden darf, jedoch ist das "Führen" grundsätzlich verboten. Grundsätzlich heißt, dass der Transport in einem verschlossenen Behältnis erlaubt ist. Ich empfehle daher noch mal einen Extrakoffer für die Waffe zu nehmen und abzuschließen.
Das offene oder verdeckte direkte Führen ist eine Owi i.S.d. 53 I Nr. 1a WaffG.
Also anständig einpacken das Ding und beim CheckIn darauf hinweisen. Dann wird eine Kontrolle durch die Polizei erfolgen und das Gepäck entsprechend gelabelt. Weise bitte unbedingt beim Check In darauf hin, da sonst bei der Gepäckkontrolle ein Alarm aufläuft und das ganze Prozedere dann nur unnötig verkompliziert wird.
 

SaschaT82

Erfahrenes Mitglied
23.01.2012
2.418
1
Also laut der AB Homepage:
Reisegep

Ist das im aufgegebenen Gepäck erlaubt:
  • Spielzeuggewehre und handelsübliche Spielzeuge, die möglicherweise als Waffe verwendet
    werden können
  • Katapulte
  • Sportschläger und sonstige Sport- und Freizeitausrüstung, die als Waffe verwendet werden kann

Das hier würde ich sowohl als Spielzeuggewehr (es hat nichtmal eine Schussfunktion!) als auch als Freizeitausrüstung, die als Schläger / Waffe verwendet werden kann, klassifizieren.
 
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SaschaT82

Erfahrenes Mitglied
23.01.2012
2.418
1
Keine Ahnung wo der Ursprungspost hin ist, aber:

Es handelt sich Augenscheinlich um eine Anscheinswaffe. Daher unterliegt sie in Teilen dem WaffG. Heißt, dass das Dingen zwar Erlaubnisfrei erworben werden darf, jedoch ist das "Führen" grundsätzlich verboten. Grundsätzlich heißt, dass der Transport in einem verschlossenen Behältnis erlaubt ist. Ich empfehle daher noch mal einen Extrakoffer für die Waffe zu nehmen und abzuschließen.
Das offene oder verdeckte direkte Führen ist eine Owi i.S.d. 53 I Nr. 1a WaffG.
Also anständig einpacken das Ding und beim CheckIn darauf hinweisen. Dann wird eine Kontrolle durch die Polizei erfolgen und das Gepäck entsprechend gelabelt. Weise bitte unbedingt beim Check In darauf hin, da sonst bei der Gepäckkontrolle ein Alarm aufläuft und das ganze Prozedere dann nur unnötig verkompliziert wird.

Müsste da nicht auch jede x-beliebige Spielzeugpistole "für Kinder" darunter fallen? Da gibts doch sogar Gewehre und die sehen alle täuschend echt aus. Die machen sogar "Krach" durch Knallblätter oder sowas in der Art.
 

wolli_m

Erfahrenes Mitglied
16.11.2012
300
27
Kigali-Rwanda KGL
Auf: Handgepäckbestimmungen und Flüssigkeiten im Handgepäck | Flughafen-ber.org


Verbotene Gegenstände im Fluggepäck


  • Alle Feuerwaffen (Pistolen, Revolver, Gewehre, Schrotflinten usw.)
  • Nachbildungen und Imitationen von Feuerwaffen
  • Komponenten von Feuerwaffen (ausgenommen Zielfernrohre/Zielgeräte)
  • Luftpistolen, Gewehre und Schrotpistolen
  • Signalpistolen
  • Startpistolen
  • Spielzeugpistolen aller Art
  • Druckluftwaffen
  • Bolzenschussgeräte und Nagelschusspistole
  • Armbrüste
  • Katapulte
  • Harpunen und Harpunenabschussgeräte
  • Viehtötungsapparate
  • Betäubungsgeräte oder Elektroschocker, zum Beispiel Betäubungsstäbe, Elektroimpulsgeräte
  • Feuerzeuge, die Feuerwaffen imitieren


Bei AirBerlin stehet es so: http://www.airberlin.com/de-DE/site/flug_gepaeck_luggage.php#verbotene

Nur im aufgegebenen Gepäck dürfen folgende Gegenstände mitgeführt werden:

  • Besteck
  • Rasierklingen
  • Spielzeuggewehre und handelsübliche Spielzeuge, die möglicherweise als Waffe verwendet
    werden können
  • Katapulte
  • Sportschläger und sonstige Sport- und Freizeitausrüstung, die als Waffe verwendet werden kann
  • Stricknadeln
  • jegliche anderen scharfen Objekte wie Messer, Nagelscheren, Stielkämme und Spritzen (außer für nachgewiesene medizinische Zwecke).
 
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Ice_B

Erfahrenes Mitglied
22.11.2011
2.244
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Münchener Outback
Müsste da nicht auch jede x-beliebige Spielzeugpistole "für Kinder" darunter fallen? Da gibts doch sogar Gewehre und die sehen alle täuschend echt aus. Die machen sogar "Krach" durch Knallblätter oder sowas in der Art.

Du musst unterscheiden in offensichtliche Spielzeug"waffen" und Anscheinswaffen. Anscheinswaffen sind solche, die einer echten Waffe täuschend ähnlich sind. Da gab es mal eine Diskussion um die sogenannten "Soft Air Waffen". Bei den Anscheinswaffen zieht das Verbot des Führens.
 

Ice_B

Erfahrenes Mitglied
22.11.2011
2.244
1
Münchener Outback
Auf: Handgepäckbestimmungen und Flüssigkeiten im Handgepäck | Flughafen-ber.org


[h=3]Verbotene Gegenstände im Fluggepäck[/h]
  • Alle Feuerwaffen (Pistolen, Revolver, Gewehre, Schrotflinten usw.)
  • Nachbildungen und Imitationen von Feuerwaffen
  • Komponenten von Feuerwaffen (ausgenommen Zielfernrohre/Zielgeräte)
  • Luftpistolen, Gewehre und Schrotpistolen
  • Signalpistolen
  • Startpistolen
  • Spielzeugpistolen aller Art
  • Druckluftwaffen
  • Bolzenschussgeräte und Nagelschusspistole
  • Armbrüste
  • Katapulte
  • Harpunen und Harpunenabschussgeräte
  • Viehtötungsapparate
  • Betäubungsgeräte oder Elektroschocker, zum Beispiel Betäubungsstäbe, Elektroimpulsgeräte
  • Feuerzeuge, die Feuerwaffen imitieren

Bezieht sich auf das Hand- und nicht das Reisegepäck.
 
S

stoerti

Guest
Also wenn Du so richtig was zum erzählen haben willst und was Du auch niemals vergessen wirst, dann nimmst Du die Waffe ins Handgepäck und an der Sicherheitskontrolle ziehst Du sie raus (weil Du ja nur zeigen willst, dass das eine Spielzeugwaffe ist - aber da solltest Du schon nicht mehr zu kommen) :D

Echte Waffen musst Du anmelden, ich würde dieses Ding sicherheitshalber auch mal anmelden - zumindest fragen.
 
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SaschaT82

Erfahrenes Mitglied
23.01.2012
2.418
1
Das ist doch die Liste fürs Handgepäck und nicht das eingecheckte Gepäck oder?

Wenn es das aufgegebene Gepäck wäre, steht das im direkten Widerspruch zu der AB Liste, die ich zitiert habe :confused:
 

mglast

Erfahrenes Mitglied
27.01.2013
1.895
4
JA, mit absoluter Sicherheit, gibt das Probleme.

Das kann auf dem Papier noch so legal sein, aber bei Waffen hort die Rechststaatlichkeit auf.

Es gab mal eine TV Sendung, "Beim Zoll am Flughafen xyz" man kennt es. Da hatte einer eine Gürtelschnalle in Handgranaten Optik im Koffer, paßte sogar modisch zu seine E.H. Klamotten. Die Siluette zeigte sich Perfekt auf dem Scanner. Die wurden dann recht hecktisch mit der Räumign der ganzen Halle.

Mal davon ab, dass auch für Replika und so ein Verbot des Führens gilt. Sprich wenn das Ding einfach so im Koffer liegt dann führst du es, und das ist verboten. Müßte schon zerlegt sein oder einzeln verschlossen sein, damit keine schneller Zugriff möglich ist. Meine Empfehlung, schick es per Post. Auf jeden Fall auch den Beleg der Unbrauchbar Machung dabei haben und beilegen.

Erfahrungsgemäß kriegen Behörden bei allem was nach Waffe riecht ganz schnell die Panik und vergessen sämtliche Gesetze, wüster Aktionismuss, und das am Flughafen in der Potenz. Da wird zuerst mal beschlagnamt und ein riesen Aufriss gemacht. Naja und damit man danach nichts schuld ist, wird irgend eine Verfehlung deinerseits dann konstruiert. Recht und Gesetz sind dabei auch Richtern dann recht egal.

Empfehlung, lass es!!

Für genauere Ratschläge wäre natürlich auf wichtig was. Der Karnevalssäbel oder die deaktivierte MP.

-Irgend wie gibt es hier echte Anzeige Probleme heute mit den Beiträgen.
 
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SaschaT82

Erfahrenes Mitglied
23.01.2012
2.418
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Du musst unterscheiden in offensichtliche Spielzeug"waffen" und Anscheinswaffen. Anscheinswaffen sind solche, die einer echten Waffe täuschend ähnlich sind. Da gab es mal eine Diskussion um die sogenannten "Soft Air Waffen". Bei den Anscheinswaffen zieht das Verbot des Führens.

Also ich finde diese Spielzeugwaffen die man für "Kinder" kaufen kann ehrlich gesagt täuschend echt, und die haben den Lauf sogar vorne offen (und erst nen cm dahinter ne Sperre die man nicht direkt sieht). :confused:
 

janfliegt

Erfahrenes Mitglied
28.07.2011
6.129
5
FHH (Feld hinterm Haus)
Also ich finde diese Spielzeugwaffen die man für "Kinder" kaufen kann ehrlich gesagt täuschend echt, und die haben den Lauf sogar vorne offen (und erst nen cm dahinter ne Sperre die man nicht direkt sieht). :confused:

Waffen für Kinder haben einen roten Stopfen auf den Lauf. Das mit täuschend echt war früher mal.

Es gibt aber z.B. SoftAir Waffen, die täuschend echt aussehen. Die darf man zwar mit 18 kaufen, aber eben nicht führen.
 
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SaschaT82

Erfahrenes Mitglied
23.01.2012
2.418
1
Waffen für Kinder haben einen roten Stopfen auf den Lauf. Das mit täuschend echt war früher mal.

Es gibt aber z.B. SoftAir Waffen, die täuschend echt aussehen. Die darf man zwar mit 18 kaufen, aber eben nicht führen.

uhoh Was ist denn, wenn ahnungslose friedliche und treue Bürger sowas noch aus Kindheitstagen von vor 30 Jahren hätten :eek:
 

Ice_B

Erfahrenes Mitglied
22.11.2011
2.244
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Münchener Outback
JA, mit absoluter Sicherheit, gibt das Probleme.

Das kann auf dem Papier noch so legal sein, aber bei Waffen hort die Rechststaatlichkeit auf.

Es gab mal eine TV Sendung, "Beim Zoll am Flughafen xyz" man kennt es. Da hatte einer eine Gürtelschnalle in Handgranaten Optik im Koffer, paßte sogar modisch zu seine E.H. Klamotten. Die Siluette zeigte sich Perfekt auf dem Scanner. Die wurden dann recht hecktisch mit der Räumign der ganzen Halle.

Mal davon ab, dass auch für Replika und so ein Verbot des Führens gilt. Sprich wenn das Ding einfach so im Koffer liegt dann führst du es, und das ist verboten. Müßte schon zerlegt sein oder einzeln verschlossen sein, damit keine schneller Zugriff möglich ist. Meine Empfehlung, schick es per Post. Auf jeden Fall auch den Beleg der Unbrauchbar Machung dabei haben und beilegen.

Erfahrungsgemäß kriegen Behörden bei allem was nach Waffe riecht ganz schnell die Panik und vergessen sämtliche Gesetze, wüster Aktionismuss, und das am Flughafen in der Potenz. Da wird zuerst mal beschlagnamt und ein riesen Aufriss gemacht. Naja und damit man danach nichts schuld ist, wird irgend eine Verfehlung deinerseits dann konstruiert. Recht und Gesetz sind dabei auch Richtern dann recht egal.

Empfehlung, lass es!!

Für genauere Ratschläge wäre natürlich auf wichtig was. Der Karnevalssäbel oder die deaktivierte MP.

-Irgend wie gibt es hier echte Anzeige Probleme heute mit den Beiträgen.
Das mit der Handgranatenreplika ist aber eine andere Baustelle. Da geht es um Explosivstoffe und Kriegswaffen. Einfacher Tipp: Einschliessen und beim Check In anmelden. Das gibt keine Probleme.
 
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mglast

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27.01.2013
1.895
4
Das mit der Handgranatenreplika ...

Das war nicht mal eine Replika, mehr die Siluette in Blech geprägt, ok im Scanner perfekt das Original. Alles logisch und verständlich. Aber man sieht was passieren kann.

Aber zum jetztigen Problem:


Theoretisch kann man es wie eine richtige Waffe anmelden, aber ich denke, nicht wirklich Risikofrei.

Hast du denn keine Bekannten der ums Eck wohnt und mit dem Auto zur Veranstaltung kommt dem du schnell eine Packet mit dem Ding schickst. 2 x 6 € Porto und Ruhe ist.

Ersatzweise:

Auf jeden Fall ist so weit wie möglich demontieren eine gute Idee. Und wo es ja auch aus Holz ist, da sollte es auf dem Röntgen auch kaum anders aussehen als ein Akkuschrauber oder Etikettiermaschiene. Wenn man dann noch den typischen Waffen Griff mit Draht oder Kabel umwickelt dann sollte es auch ganz normal in den Koffer gehen. Immer hin werden inner deutsch doch die Koffer eh nicht durchleuchtet, oder?

Wenn kein Teil jemals eine Waffe war, und nur Bröckchen gewisse Ähnlichkeit mit soetwas wie einer Waffe haben könnten, naja was ist dann mit Akkuschrauber und co. Mit ganz bösem Willen sieht dann auch eine Gepäckspritze wie eine Waffe aus. Und wenn einer Fragt ist es ein Joystickgriff. "WAAASSSS Waffe :eek: wie kommen Sie denn da drauf.:confused: Das ist der Griff vom Computer und mein Kabel Aufwickelholz"
 
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Ice_B

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22.11.2011
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Münchener Outback
Theoretisch kann man es wie eine richtige Waffe anmelden, aber ich denke, nicht wirklich Risikofrei.

Hast du denn keine Bekannten der ums Eck wohnt und mit dem Auto zur Veranstaltung kommt dem du schnell eine Packet mit dem Ding schickst. 2 x 6 € Porto und Ruhe ist.

Ersatzweise:

Auf jeden Fall ist so weit wie möglich demontieren eine gute Idee. Und wo es ja auch aus Holz ist, da sollte es auf dem Röntgen auch kaum anders aussehen als ein Akkuschrauber oder Etikettiermaschiene. Wenn man dann noch den typischen Waffen Griff mit Draht oder Kabel umwickelt dann sollte es auch ganz normal in den Koffer gehen. Immer hin werden inner deutsch doch die Koffer eh nicht durchleuchtet, oder?

Wenn kein Teil jemals eine Waffe war, und nur Bröckchen gewisse Ähnlichkeit mit soetwas wie einer Waffe haben könnten, naja was ist dann mit Akkuschrauber und co. Mit ganz bösem Willen sieht dann auch eine Gepäckspritze wie eine Waffe aus. Und wenn einer Fragt ist es ein Joystickgriff. "WAAASSSS Waffe :eek: wie kommen Sie denn da drauf.:confused: Das ist der Griff vom Computer und mein Kabel Aufwickelholz"

Also das Anmelden beim Check In ist völlig risikofrei. Darin ist man beim Check Inn geübt. Allein die regelmäßigen Reisen von Jägern oder Sportlern, oder, oder, oder ...

Der OP soll sich keinen Kopf machen, das Dingen gut verpacken und beim Check In darauf hinweisen. Glaubt´s mir ;)
 
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F

feb

Guest
Keine Ahnung wo der Ursprungspost hin ist, aber: Es handelt sich Augenscheinlich um eine Anscheinswaffe. Daher unterliegt sie in Teilen dem WaffG. Heißt, dass das Dingen zwar Erlaubnisfrei erworben werden darf, jedoch ist das "Führen" grundsätzlich verboten. Grundsätzlich heißt, dass der Transport in einem verschlossenen Behältnis erlaubt ist. Ich empfehle daher noch mal einen Extrakoffer für die Waffe zu nehmen und abzuschließen. Das offene oder verdeckte direkte Führen ist eine Owi i.S.d. 53 I Nr. 1a WaffG.
Also anständig einpacken das Ding (...)

Kleiner OT: Das ist der Wert des Forums! Selbst auf eher ungewöhnliche Fragen findet sich ein Kundiger....
 

Mark.Dragon

Erfahrenes Mitglied
25.04.2009
1.694
84
55
Muc
Im Zweifelsfall könntest Du ja auch Ende September einfach Deinen Blaster per Post bzw. als Päckchen in Dein zukünftiges Hotel nach Düsseldorf schicken? Kurze Email das Du eine Sendung erwartest und alles erledigt!

Definitiv wohl problemloser als eventueller Ärger am Flughafen mit Kontrolle usw.

Gruß aus München
Markus
 
H

HGFan

Guest
Wie sieht es aus mit Plastik oder Stoff Armbänder für Personen mit besonderen Bedürfnissen?