Klage gegen Air Berlin: Erstattung von Ticketpreis

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kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
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Neuss
www.drboese.de
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Hallo zusammen,

nachdem Lufthansa auch erst vor Gericht lernen musste, dass es ein "too big to fail" nicht im deutschen Recht gibt, ist nun der rot-weiße Mitbewerber aus dem Osten an der Reihe.

Der Fall ist ähnlich:

- Buchung von Flügen über eine Vermittlerseite (Flug Deutschland-Österreich)
- Einblendung von englischsprachigen, intransparenten und sich teilweise mit den Angaben auf der Website widersprechenden AGB, die Umbuchungen und Stornierungen weitgehend ausschließen sollten
- Stornierung einige Zeit vor Abflug mit dem gleichzeitigen Angebot flugwilliger Ersatzpassagiere, die sonst nicht geflogen wären
- Ablehnung der Airline, diese zu den "Altkonditionen" zu befördern
- Erstattung verlangt
- Erstattung mit anwaltlichem Schriftsatz verlangt
- Klage erhoben.


Die Argumentation ist dem Lufthansa-Fall sehr ähnlich:
- AGB auf Englisch werden nicht Vertragsbestandteil (ganz ganz ganz eindeutig)
- im Übrigen ist eine vollständige Abweichung von § 649 S. 2 BGB unwirksam,
- die Beförderung der Ersatzpassagiere zu Ursprungskonditionen war zumutbar


Ich bin auf die Argumente der Gegenseite gespannt. Insbesondere das 1. Argument ist aus meiner Sicht eine wirklich "Knacknuss" und nur schwer zu umschiffen.

Nachdem es in dem anderen Thread viel positives Feedback und auch einige Anregungen gab, möchte ich Euch auch jetzt wieder daran teilhaben lassen.

Grüße
 

mglast

Erfahrenes Mitglied
27.01.2013
1.895
4
Äähhhhh wie bitte?

ich tendiere ja auch schon mal zu stichwortartiger Dastellung, aber a) wäre vielleicht ein Link hilfreich zum LH Fall und auch so Dachen wie 1. Argument, äähh von wem?

ausserdem was interessiert AB was der Ticketverkäufer schreibt und macht. Ab hat mit dem Endkumden überhaupt keinen Vertrag. Der Endkunde muss das Reisenbüro den Broker vverklagender?
 
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kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
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Neuss
www.drboese.de
Hallo,
der LH-Thread ist verlinkt, der Urteil derzeit m.W.n. nicht frei verfügbar, habe auch gerade keinen Zugriff. "Insider" können es aber bei BeckRS und in der VuR finden.

Das 1. Argument ist der Umstand englischsprachiger AGB.


i.d.R. sind Buchungsportale einfache Vermittler, die Airline Vertragspartner des Kunden. Beispiel ebookers:

Die ebookers.com Deutschland GmbH – nachfolgend ebookers – bietet ihre Leistungen als Reisevermittler ausschließlich auf der Basis dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen an. (...)ebookers ist zwischen Ihnen und dem jeweiligen Leistungsträger, wie etwa der Fluggesellschaft, dem Reiseveranstalter, dem Mietwagenunternehmer, dem Hotelbetreiber ausschließlich als Vermittler tätig und handelt im Auftrag und für Rechnung des jeweiligen Erbringers der Reiseleistung.

Wenn der Vermittler im Rahmen des Vertragsschlusses aber "Unsinn" macht, dann muss sich das der Vertragspartner zurechnen lassen.
 
A

Anonym12392

Guest
Danke, wird bestimmt interessant

Zwei Fragen:

In welchem Land hat der Vermittler seinen Sitz?
Sind die "AGB" die englischsprachigen Fare rules, die man bei Buchungen eingeblendet bekommt?
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.310
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Neuss
www.drboese.de
(Ost-)Deutschland. Wer auf nicht-.de-Seiten oder nicht-deutschsprachigen Seiten bucht, wird sich nicht auf die englischen agb berufen können.


Ja, es sind die fare-rules.
 
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m0s1n0

Erfahrenes Mitglied
21.06.2014
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12
CDG/MUC
Da bin ich ja mal gespannt. Wird wohl auch in diesem Fall wieder sehr auf die Details ankommen!
 

haakona

Erfahrenes Mitglied
23.12.2009
348
3
Vielleicht hab ichs überlesen aber warum wurde nur in Höhe von €450,38 gewonnen? Im LH Fall.
 

Gulliver

Erfahrenes Mitglied
10.11.2009
1.590
17
Kerkrade (NL)
www.kuhnert.nl
Vielleicht hab ichs überlesen aber warum wurde nur in Höhe von €450,38 gewonnen? Im LH Fall.
Ich habe die erste Entscheidung gerade nicht vorliegen, meine aber, dass ein Teil bereits gezahlt wurde.
Da es sich um Lufthansa handelt, könnte ich mir zumindest gut vorstellen, dass die Steuern und Gebühren hier bereits vorher erstattet worden sind.
 
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concordeuser

Erfahrenes Mitglied
01.11.2011
5.755
1.805
Hamburg
Gerade erst gelesen (oder damals überlesen)

Glückwunsch - finde gut dass keybox sich gewehrt und Erfolg bekommen hat.