wohl 24h Verspätung, kurzfristige Anfrage bezüglich Vorgehen

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largo

Aktives Mitglied
05.08.2013
241
0
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Hallo zusammen
Würde mich sehr über Problemhilfe freuen:

Mein Flug mit Royal Jordanian in C (Dividend Miles Ticket) (2Pers) von BKK nach CDG über Amann ist 6h verspätet. Was bedeutet, dass wir den Anschlussflug in Amann verpassen, der nächste Flug geht erst einen Tag später. Leider hab ich von Paris nach ZRH noch ein Ticket mit Swiss, diesen Flug werden wir auch verpassen.


Hab ich Anrecht auf Kompensation? Wenn ja welche? Was für Möglichkeiten hab ich generell, bzw. was würdet ihr machen?

Offiziell wird das Wetter vorgeschoben. In BKK haben sie uns für 4h ins Novotel gehfahren, in Jordanien sollen wir wohl auch ein Hotel kriegen. Aber das und der Weiterflug werde vor Ort geregelt.

Danke euch vielmals für eure Hilfe
 

FlyC

Erfahrenes Mitglied
01.01.2013
1.745
0
FRA
EU-Verordnung 261/2004:

Art. 3 - Anwendungsbereich

1) Diese Verordnung gilt

a) für Fluggäste, die auf Flughäfen im Gebiet eines Mitgliedstaats, das den Bestimmungen des Vertrags unterliegt, einen Flug antreten;

b) sofern das ausführende Luftfahrtunternehmen ein Luftfahrtunternehmen der Gemeinschaft ist, für Fluggäste, die von einem Flughafen in einem Drittstaat einen Flug zu einem Flughafen im Gebiet eines Mitgliedstaats, das den Bestimmungen des Vertrags unterliegt, antreten, es sei denn, sie haben in diesem Drittstaat Gegen- oder Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen erhalten.

Also somit keine Fluggastrechte nach EU-Verordnung!

Dir steht es natürlich offen Schadensersatz zu fordern. Wenn es allerdings mit dem Wetter zusammenhängt, gehen die Chance die Chancen Richtung 0!
 

largo

Aktives Mitglied
05.08.2013
241
0
Das hab ich befürchtet. Gibt es ansonsten keine anderen Fluggastrechte? Ist alles ausserhalb der EU quasi "rechtefreie" Zone?
 

Güler fliegt

Reguläres Mitglied
03.01.2014
68
0
AMS/RTM
Gibt es ansonsten keine anderen Fluggastrechte? Ist alles ausserhalb der EU quasi "rechtefreie" Zone?

In den USA giebts m.W. sowas ähnliches, in Jordanien aber wohl nicht. Kannst eigentlich nur noch Schadensbegrenzung betreiben. Vielleicht bucht dich RJ ja auf einen frühren Flug zu einem Flughafen näher an deinem Endziel um.
 

Daoane

Erfahrenes Mitglied
17.10.2011
1.121
49
MUC
Du kannst versuchen dich direkt nach ZRH umbuchen zu lassen, bei so einer großen Verspätung könnte das möglich sein.
 

FlyC

Erfahrenes Mitglied
01.01.2013
1.745
0
FRA
Das hab ich befürchtet. Gibt es ansonsten keine anderen Fluggastrechte? Ist alles ausserhalb der EU quasi "rechtefreie" Zone?

Die allgemeinen Schadensersatzansprüche hast du auch ohne EU-Verodnung.
Im Falle höherer Gewalt werden die aber bei Verspätung nicht helfen, sofern dir Hotel und Alternativflug angeboten wurden.

Wenn es nicht zufällig in Jordanien eigene Fluggastrechte gibt, wird das wohl nichts...