Kosten für Koffer steuerlich absetzen

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itopf

Erfahrenes Mitglied
12.04.2011
340
5
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Hallo zusammen,

Ich komme im Jahr auf knapp 86 innerdeutsche Flüge, die ich beruflich unternehmen muss. Nun steht ein neuer Koffer zur Debatte. Gern soll es ein rimowa Handgepäck trolley sein.

Kann man diesen steuerlich absetzen? Hat jemand damit Erfahrung? Es gibt zwar bereits einen Fall bei dem eine Klage stattgegeben wurde. Mich würden aber eure Erfahrungen interessieren

Vielreisende setzen Reisekoffer als Werbungskosten ab
 
Zuletzt bearbeitet:

vantom

Erfahrenes Mitglied
02.11.2011
1.361
1
BER
www.tomflieger.net
Offiziell nein, da der Koffer auch privat verwendet werden kann (unabhängig von der tatsächlichen Nutzung).

Bei eingraviertem Firmenlogo könnte man sich streiten.

Was die Praxis sagt ist eine andere Schiene. Sicher kann es sein dass das Finanzamt still hält, vom Gesetz gedeckt ist das aber nicht.

Hallo zusammen,

Ich komme im Jahr auf knapp 86 innerdeutsche Flüge, die ich beruflich Unternehmen muss. Nun steht ein neuer Koffer zur Debatte. Gern soll es ein rimowa Handgepäck trolley sein.

Kann man diesen steuerlich absetzen? Hat jemand damit Erfahrung? Es gibt zwar bereits einen Fall bei dem eine Klage stattgegeben wurde. Mich würden aber eure Erfahrungen interessieren

Vielreisende setzen Reisekoffer als Werbungskosten ab
 

DFW_SEN

Erfahrenes Mitglied
28.06.2009
11.254
8.705
IAH & HAM
Du kannst ihn genauso absetzen wie einen Anzug.... Wenn Du auf 87 Flüge kamst, würde es natürlich anders aussehen.
 

itopf

Erfahrenes Mitglied
12.04.2011
340
5
Ich denke auch das es wohl gut Glück ist. Anderseits haben wir im haushalt noch vier weitere Koffer wovon zwei für das Handgepäck genommen werden. Die Neuanschaffung wäre dann nur für berufliche Zwecke.
 

John Galt

Erfahrenes Mitglied
05.03.2010
1.219
33
ISBN 3932564030
Kann man diesen steuerlich absetzen?

Selbstverständlich KANN man das. Ich packe öfter, überwiegend beruflich genutzte, Dinge in die Steuererklärung, bei den ein Steuerberater die Hände über dem Kopf zusammenschlagen würde. Allerdings nur Teile unter der 410€ GWG-Grenze. In meinem ganzen Wust an Quittungen rutscht das in der Regel durch. Klagen würde ich aber auf keinen Fall. Ich sehe das wie Errorfares - mal gewinnt man, mal verliert man. ;)

Das deutsche Steuersystem ist so pervers, dass es nicht mein Problem ist, wenn da keiner mehr durchsieht.
 

linuxguru

Erfahrenes Mitglied
01.09.2009
3.241
2
ZRH
In diesem Zusammenhang bin ich wirklich froh, seit nunmehr 16 Jahren nichts mehr mit dem deutschen Fiskus zu tun haben zu müssen.
Hier in der Schweiz gehen 3 bis 4 Anzüge pro Jahr sowie sämtliches Reisegepäck "durch die Steuer".
Steuerberater meinte nur, ich solle alles rein nehmen, was irgendwie beruflich/geschäftlich bedingt ist bzw. sein könnte. Rausstreichen sei dann kein Problem.
Hatte ich aber auch erst ein Mal - ca. 2k CHF Textilreinigung (p.a.). Wurde einfach kommentar- und soweit durch die Steuerbehörde gestrichen.
Hatte im Dezember gerade wieder nen Tumi Alpha gekauft und rein genommen. Mal schauen, wie es dieses Mal "läuft".
 

Ostschneiser

Erfahrenes Mitglied
06.08.2012
2.877
0
ZRH
In diesem Zusammenhang bin ich wirklich froh, seit nunmehr 16 Jahren nichts mehr mit dem deutschen Fiskus zu tun haben zu müssen.
Hier in der Schweiz gehen 3 bis 4 Anzüge pro Jahr sowie sämtliches Reisegepäck "durch die Steuer".
Steuerberater meinte nur, ich solle alles rein nehmen, was irgendwie beruflich/geschäftlich bedingt ist bzw. sein könnte. Rausstreichen sei dann kein Problem.
Hatte ich aber auch erst ein Mal - ca. 2k CHF Textilreinigung (p.a.). Wurde einfach kommentar- und soweit durch die Steuerbehörde gestrichen.
Hatte im Dezember gerade wieder nen Tumi Alpha gekauft und rein genommen. Mal schauen, wie es dieses Mal "läuft".

Bist Du selbständig? Wenn Du Angestellter bist, geht das wohl darum hauptsächlich durch, weil i.d.R. bis 3% des Nettolohns, bzw. max. CHF 4'000.- für Berufsauslagen gar keine Belege erforderlich sind.
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
14.048
7.107
Das verstehe ich nicht. Kannst Du das mal erläutern?

Wenn du durch das perverse deutsche Steuersystem nicht durchschaust interessiert das niemanden, du haftest für deine Steuererklärung und auch für die Fehler die du (oder dein Steuerberater) machst.
 

John Galt

Erfahrenes Mitglied
05.03.2010
1.219
33
ISBN 3932564030
Wenn du durch das perverse deutsche Steuersystem nicht durchschaust interessiert das niemanden, du haftest für deine Steuererklärung und auch für die Fehler die du (oder dein Steuerberater) machst.

Erstaunlich.
In meinem Steuerbescheid steht immer nur drinne, wenn ich etwas falsch eingetragen haben (wie z.B. einen 400€-Koffer, eine LV wo sie nicht hingehört, eine falsche (weil zu hohe) AfA für Objekt XYZ, ...), dass das nicht zulässig ist und das war es dann.
Habe ich wohl ein nettes FA. (y)
 

itopf

Erfahrenes Mitglied
12.04.2011
340
5
Mit anderen Worten...keiner hat bis jetzt seinen Koffer absetzen können :)
 
C

Caravelle

Guest
Selbständig oder Angestellt? Gutscheine für einen Kofferladen könnten bei Geschäftspartnern gut ankommen und wären ev. Werbungskosten. Ich weiß aber nicht, wie es damit in Deutschland aussieht.
 

travelben

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
3.273
44
MUC
Hab sowohl einen Rimowa, wie auch Laptoptasche und eine Reisetasche bereits abgesetzt.

Gab keine Einwände.

Steuerberater wollte zwar nicht.
Aber ich hab es mal probiert und es ging durch.
 
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Chaoskind

Reguläres Mitglied
01.10.2010
44
15
Wenn ein Koffer auf einer Dienstreise beschädigt worden ist (warum und von wem auch immer) sollte die Ersatzbeschaffung eigentlich von der Steuer absetzbar sein.
 

copter

Reguläres Mitglied
29.01.2012
68
5
BRE
Hi,
vor ein paar Jahren bin ich jede Woche auf 2-4 Europaflüge gekommen und hatte mir für die Reisen einen neuen Koffer (~200€) gekauft. Diesen hatte ich als Werbungskosten abgesetzt. Im ersten Steuerbescheid wurde der Koffer abgelehnt. Daraufhin habe ich dagegen, mit Verweis auf ein Gerichtsurteil, wo am Ende ein Koffer für nur dienstliche Nutzung akzeptiert wurde, freundlich Einspruch eingelegt. Dieser ging auch durch und die Kosten wurden als Werbungskosten anerkannt.
Allerdings konnte ich aufgrund der vielen Dienstreisen auch glaubhaft vermitteln, dass der Koffer nur geschäftlich genutzt wird (wurde er ja auch). Diese Informationen lagen wegen der Anerkennung der Kosten bei Auswärtstätigkeiten sowieso vor.

Gruß
 
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itopf

Erfahrenes Mitglied
12.04.2011
340
5
Dann werde ich des mal probieren und nachweisen das er für mehr als 90% beruflich genutzt wird kann ich auch
 

ichundou

Erfahrenes Mitglied
05.11.2013
2.801
2
FRA
Bei mir steht das Thema mit der kommenden Steuererklärung auch an. Der Vorschlag einer Expertin war einfach mal anzugeben, zu wieviel Prozent der Koffer dienstlich genutzt wird und dann zum Beispiel 80% des Preises anzusetzen.