Veröffentlichung von Fotos / Videos aus dem Flugzeug

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KevinHD

Erfahrenes Mitglied
05.07.2012
2.382
1.137
FFM
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Hallo,

angesichts dieses Fotos aber auch zahlreicher Youtube-Videos aus Flügen (welche ich mir durchaus gerne anschaue) frage ich mich und die Rechtsgelehrten hier wo die Grenze zwischen der zulässigen Veröffentlichung und einer Verletzung des Persönlichtkeitsrechts liegt.

Auf nachfolgendem Foto sind die Personen teilweise deutlich zu erkennen, allerdings würde ich sie doch noch eher als "schmückendes Beiwerk" betrachten, das eben auf seinem Foto zwangsläufig zu sehen ist (wie auf einem Straßenfoto mit Personen im Hintergrund). Was aber wäre wenn einzelne Personen noch deutlicher erkennbar und im Bildmittelpunkt wären? Müssen Sie sich derartige Veröffentlichungen in Zeitungen, Facebook und Co. gefallen lassen? Ich frage das ausdrücklich aus der Perspektive des deutschen Rechts.

Letztlich geht es hier doch um § 23 KunstUrhG

Economist and Finance Minister for the Greek government Yanis... Nachrichtenfoto | Getty Images
 
Zuletzt bearbeitet:

Vielflieger1003

Erfahrenes Mitglied
21.01.2011
526
0
nahe DUS
Ich denke, da gibt es auch Unterschiede zwischen Privatpersonen und solchen "des öffentlichen Lebens". Letztere müssen sich wohl mehr gefallen lassen, als erstere.

Mich haben beim Fotografieren im Flieger schon LH Mitarbeiter angesprochen, dass sie sich nicht in einer Internetveröffentlichung der Bilder sehen wollen. Das habe ich dann selbstverständlich respektiert.

Der griechische Finanzminister sieht auf dem Foto nicht so aus, als hätte er etwas dagegen. :)
 
F

feb

Guest
Mit der Themenstellung kannst du Bücher füllen. Daher hier zunächst nur der Hinweis auf einen achtbaren Wikipediaartikel: Recht am eigenen Bild (Deutschland) – Wikipedia

Hier noch meine unmaßgebliche Meinung: Die anderen abgebildeten Paxe könnten wohl gegen die (weitere) Veröffentlichung mit Aussicht auf Erfolg Abwehransprüche erheben, u.a. auch gegen den Foristen, der das Foto hier verlinkt hat :D. Aber wo kein Kläger, da kein Richter...
 
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Reaktionen: TheDude666

wolli_m

Erfahrenes Mitglied
16.11.2012
300
27
Kigali-Rwanda KGL
Auch das Filmen aus dem Flugzeug kann verboten sein. Im Luftraum über Ägypten z.B. ist es verboten, auch bei Take off und Landung auf vielen Flughäfen. Wenn du also z.B die Pyramiden aus dem Flieger filmst und die Aufnahmen ins Netz stellst, könnte es Ärger geben.
 

Worldtraveler42

Erfahrenes Mitglied
15.02.2015
3.868
12
MRS
Mit der Themenstellung kannst du Bücher füllen.

Bücher? Bibliotheken!!

Es geht ja hier schlussendlich nicht nur um die rechtliche Situation in Deutschland. Das Flugzeug fügt, sofern es kein nationaler Flug ist, eine internationale Dimension bei. Was über einem Land erlaubt ist, ist über dem nächsten Land wieder verboten.
 
F

feb

Guest
Hallo,
angesichts dieses Fotos(....) Ich frage das ausdrücklich aus der Perspektive des deutschen Rechts.

Es geht ja hier schlussendlich nicht nur um die rechtliche Situation in Deutschland. Das Flugzeug fügt, sofern es kein nationaler Flug ist, eine internationale Dimension bei. Was über einem Land erlaubt ist, ist über dem nächsten Land wieder verboten.

Andere Fragestellung, andere Antworten:D.