K
Kurzentschlossener
Guest
ANZEIGE
Einige Airlines wehren sich gegen besonders schlaue Business Class Fluggäste.
Bei dem cleveren Fluggast kann es sich eigentlich nur um einen aus diesem Forum handeln. Wer war es?
Flugticket darf nicht als Abo fürs Sattessen missbraucht werden
Fluggäste der Business Class dürfen ihr Flugticket nicht missbrauchen, um sich in der Business Lounge 35 Mal satt zu essen. Ein Reisender verhält sich treuwidrig, wenn er seinen Flug immer wieder umbuchen lässt, vor der Rückgabe seiner bereits ausgestellten Bordkarte sich aber kostenfrei in der Business Lounge an Speisen und Getränken bedient, entschied das Amtsgericht München in einem am Montag, 30. Juni 2014, bekanntgegebenen Urteil (Az.: C 31293/13). Bei solch einem Verhalten kann die Fluggesellschaft Schadenersatz beanspruchen, so das Münchener Gericht in seinem Urteil vom 27. Februar 2014.
Im konkreten Fall ging es um einen besonders dreisten Münchener Fluggast. Der Mann hatte am 5. März 2011 ein One-Way-Business-Class-Flugticket von München nach Zürich für insgesamt 744,46 Euro gebucht. Nach den Vertragsbedingungen der Fluggesellschaft konnte er auch nach bereits erfolgtem Eincheckvorgang für einen bestimmten Flug, diesen kostenlos umbuchen.
Von dieser Möglichkeit machte der Fluggast reichlich Gebrauch. Vom 28. November 2011 bis 9. Dezember 2012 ließ er sich 35 Mal eine Bordkarte für einen jeweils neu ausgewählten Flug ausstellen. Doch statt tatsächlich zu fliegen, besuchte er jedes Mal nur den exklusiv für Business Kunden abgetrennten Wartebereich. Dort konnte er kostenfrei alle Speisen und Getränke nutzen. Nachdem er satt war, ließ er sein Ticket wieder umbuchen – um sich bei der nächsten Flugauswahl erneut in der Business Lounge bedienen zu können.
Flugticket darf nicht als Abo fürs Sattessen missbraucht werden
Bei dem cleveren Fluggast kann es sich eigentlich nur um einen aus diesem Forum handeln. Wer war es?