[12.04.2015] Bombendrohung gegen Germanwings-Flug in Köln/Bonn

ANZEIGE

hippo72

Erfahrenes Mitglied
11.03.2009
11.487
3.984
Paralleluniversum
ANZEIGE
N-TV meldet soeben:

Breaking News
Bombendrohung gegen Germanwings-Flug in Köln/Bonn


Gegen einen Flug von Germanwings von Köln/Bonn nach Mailand ist eine Bombendrohung bei der Bundespolizei eingegangen. Wie die Fluggesellschaft mitteilt, startete die Airbus-Maschine vom Typ A320 nicht und wurde evakuiert. Derzeit wird die Maschine mit Sprengstoffhunden durchsucht.
Breaking News: Bombendrohung gegen Germanwings-Flug in Köln/Bonn - n-tv.de

:eek:
 

hippo72

Erfahrenes Mitglied
11.03.2009
11.487
3.984
Paralleluniversum
Bombendrohung gegen Germanwings-Flug nach Mailand - SPIEGEL ONLINE

Das Flugzeug, ein Airbus des Typs A320, befand sich demnach gerade auf dem Weg zur Startposition. Der Pilot habe den Rollvorgang abgebrochen und das Flugzeug an eine für solche Fälle vorgesehene Position gebracht.

Dort hätten die 126 Passagiere und die Crew das Flugzeug geordnet über mobile Fahrgasttreppen verlassen.

Flug 4U826 hatte ursprünglich um 18.20 Uhr nach Mailand Malpensa abheben sollen.
 

rcs

Gründungsmitglied
Teammitglied
06.03.2009
27.524
4.500
München
Mod-Hinweis: Diverse pietätslose Kommentare befinden sich bereits in der Penalty Box.
Weitere pietätslose Kommentare, die insbesondere auch aus dem gebotenen Respekt den Opfern des tragischen Unglücks gegenüber nicht angemessen sind, führen zu Forenurlaub...
 

meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
6.764
5.482
Ist da auch noch was in Richtung "Störung des Verkehrs" drin?

Nein. Es gibt noch "Störung öffentlicher Betriebe", § 316b StGB. Da reicht aber die Drohung mit Gewalt nicht aus. "Angriffe auf den Luft- und Seeverkehr", § 316c StGB, erfordern ebenfalls tatsächliche Ausübung von Gewalt.

Ergänzung:


Nein, hier fehlt es ebenfalls an einem "Eingriff" im Sinne des § und auch der Gefährdung.
 
Zuletzt bearbeitet:

Worldtraveler42

Erfahrenes Mitglied
15.02.2015
3.868
12
MRS
Die Kosten die man zahlen darf, dürften wohl schlimmer sein. Was wohl ein Polizeieinsatz, Flugzeugdurchsuchung, Flugannullierung und die Verspätungen von späteren Flüge verursachen, ... so alles kosten mag?
 

AeroSur

Erfahrenes Mitglied
12.08.2013
472
0
MUC
Ergänzung:



Nein, hier fehlt es ebenfalls an einem "Eingriff" im Sinne des § und auch der Gefährdung.

So schaut's aus. Zumindest solange nicht wirklich ein Sprengsatz vorhanden ist.
Mit weißer Weste dürfte man strafrechtlich hier relativ glimpflich im Sinne von nicht-einsitzen davon kommen. Die zivilrechtlichen Konsequenzen dürften in finanzieller Hinsicht für die meisten Menschen die schlimmere Strafe sein!


aus dem oben verlinkten Artikel:
"Das Landgericht Düsseldorf hatte die Frau im April 2004 zu einer Strafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Mehrfach hatte sie am letzten Wochenende der Sommerferien 2003 telefonisch mit einem Bombenanschlag gedroht."

Das find ich wiederum etwas wenig für "mehrfach", da es auch den kompletten DUS lahm gelegt hat und nicht nur einen einzigen Flug...

Weiß einer der Forumsjuristen ob man sich hier mit einer Privatinsolvenz vom "lebenslang pleite" befreien kann?

Edit: Wer zu Ende lesen kann: "
nach Einschätzung ihres Anwalts ein Leben an der Pfändungsfreigrenze führen, denn eine Verbraucherinsolvenz ist bei vorsätzlich begangenen Straftaten nicht möglich"

Das ist dann echt bitter...

 

hansiflyer

Erfahrenes Mitglied
10.12.2012
2.183
4
BER

meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
6.764
5.482
Das find ich wiederum etwas wenig für "mehrfach", da es auch den kompletten DUS lahm gelegt hat und nicht nur einen einzigen Flug...

Naja, bitte mal die Strafandrohung bei § 126 StGB anschauen.

Edit: Wer zu Ende lesen kann: "nach Einschätzung ihres Anwalts ein Leben an der Pfändungsfreigrenze führen, denn eine Verbraucherinsolvenz ist bei vorsätzlich begangenen Straftaten nicht möglich"

Ist so fachlich nicht richtig.
 
C

Caravelle

Guest
Weil die Chance gering ist, das Geld bei der 31-Jährigen einzutreiben, haben die meisten Geschädigten auf Klagen verzichtet. Die Maschinenbau-Studentin wird nach Einschätzung ihres Anwalts ein Leben an der Pfändungsfreigrenze führen, denn eine Verbraucherinsolvenz ist bei vorsätzlich begangenen Straftaten nicht möglich.
207.000€ sind viel Heu, entsprechen aber einem günstigen Fertigteilhaus in einer Gemeinde mit moderaten Grundstückspreisen. Eine Studentin der vergleichenden Literaturwissenschaft wird das Geld vermitlich nie aufbringen können, mit Maschinenbau stehen ihre Chancen eigentlich nicht so schlecht. Bis zum Pensionsantritt wären das, unverzinst, etwas über 500€ monatlich.
 

AeroSur

Erfahrenes Mitglied
12.08.2013
472
0
MUC
Naja, bitte mal die Strafandrohung bei § 126 StGB anschauen.



Ist so fachlich nicht richtig.


Zu erstens muss ich dir Recht geben, so gesehen ist die Strafe (ohne Kenntnis des Einzelfalls) eher hoch bis angemessen hoch angesetzt.

Zu zweitens: Wie ist es denn fachlich richtig?
 

tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.709
140
Dann zieht man doch besser dorthin, wo das Geld nicht eingetrieben werden kann?
 

AeroSur

Erfahrenes Mitglied
12.08.2013
472
0
MUC
Dann zieht man doch besser dorthin, wo das Geld nicht eingetrieben werden kann?

Naja aber auch nur sofern man da dann auch seinen eigenen Status besser stellen kann bzw. so viel Geld unter'm Kissen hat dass man es vor einer Eintreibung schützen möchte. Nordkorea dürfte eher suboptimal sein, dann lieber an der Pfändungsgrenze in D rumwurschteln. Ich würde wenn der Weg mit der Privatinso nicht möglich ist mit den Gläubigern verhandeln und denen die Pistole auf die Brust setzen: "Entweder ihr erlasst mir 80% der Schulden und ich zahl 20% ab oder ich lieg mein Leben lang in der Hängematte"

Bei Gesamtschulden von 1,3Mio sollte eine Maschinenbaustudentin die 20% halbwegs zügig abbezahlen können. Ich meine Schulden im 6-stelligen Bereich sind doch jetzt auch nicht soooo außergewöhnlich viel.
 
Zuletzt bearbeitet:

Worldtraveler42

Erfahrenes Mitglied
15.02.2015
3.868
12
MRS

tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.709
140
Du weißt ja nicht ob sie nicht vorher schon eine Ausbildung gemacht hat.
 

tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.709
140
Bei Drohung per Email können auch Amateure ausreichend ihre Identität verschleiern.

Per Telefon genauso, gibt ja immernoch Telefonzellen und sonst tut es auch eine Prepaidkarte von ebay zusammen mit nem Billighandy.
 
H

HGFan

Guest
Bei Drohung per Email können auch Amateure ausreichend ihre Identität verschleiern.
dann schaue mal in den Email Header da steht (die/) deine IP Adresse drinnen.
gibt ja immernoch Telefonzellen
Achtung wegen DNA Spuren auf der Münze oder Telefon.
sonst tut es auch eine Prepaidkarte von ebay zusammen mit nem Billighandy
Da ist eine Münze in der Telefonzelle immer noch Anonymer.
 

maex

Erfahrenes Mitglied
10.10.2009
3.786
20
dann schaue mal in den Email Header da steht (die/) deine IP Adresse drinnen.Achtung wegen DNA Spuren auf der Münze oder Telefon.Da ist eine Münze in der Telefonzelle immer noch Anonymer.

Und welche IP-Adresse steht im Header, wenn ich z.B. einen russischen anonymen Webmail-Dienst nehme... Sicher nicht meine eigene...
 

maex

Erfahrenes Mitglied
10.10.2009
3.786
20
Kommt auf den dienst darauf an aber ja deine IP ist drinnen.

Nö. Du siehst in dem Beispiel nur die IP des russischen Mailservers im Header... Die IP hat zwar der Serverbetreiber (wenn er die denn speichert), aber im Header siehst du die nicht. Und von irgendwelchen ausländischen Mailanbietern wird auch die Polizei wohl keine Auskunft bekommen. Ist also gar kein Problem anonym zu bleiben.