Fluggastrechte bei Mischung aus höherer Gewalt / Airlineverschulden

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m0s1n0

Erfahrenes Mitglied
21.06.2014
3.710
12
CDG/MUC
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Auf Grund eines etwas komplexeren Falls, der über mein Wissen bezüglich der Fluggastrechte und der dazugehörigen EU Verordnung hinausgeht, bitte ich die juristisch gebildeteren Kollegen aus dem Forum um Rat.

Es geht um Flug 4U8404 von TXL nach CDG am vergangenen Dienstag. Der Flug war grundsätzlich für 18 Uhr angesetzt. Ein Kette von Umständen hat schlussendlich zur Streichung geführt.

Die Geschehnisse spielten sich wie folgt ab:

- Maschine kam eine Stunde zu spät in Berlin an, wodurch sich der Abflug schon grundsätzlich verzögerte
- Auf Grund einer Schlechtwetterfront konnte das Flugzeug danach nicht abheben (mehr als eine Stunde verstrich)
- Gegen 21 Uhr sollte es dann losgehen, als ein Fluggast auf der Startbahn aufstand und zu telefonieren begann (wer macht sowas?). Statt dem Start ging es zurück auf die Rollfeldposition, wo die Dame mitsamt ihres Gepäcks von der Polizei abgeholt wurde
- Die Wartezeit veranlasste nahezu das ganze Flugzeug noch einmal die Toiletten aufzusuchen, ehe es dann gegen 22:30 endgültig losgehen sollte
- Dem Andrang hielt eine der Toiletten nicht stand, was auch ein Techniker nicht beheben konnte
- Um 23 Uhr wurde der Flug dann endgültig gestrichen und alle Passagiere bekamen ihr Gepäck wieder und wurden auf Flüge am nächsten Morgen umgebucht

In diesem Fall könnte Germanwings an zwei Stellen mit höherer Gewalt argumentieren: An einer Stelle bezüglich des Wetters (das aber ohne die grundsätzliche Verspätung nicht problematisch gewesen wäre) und an anderer Stelle wegen des Polizeieinsatzes (das fällt meiner Meinung nach auch unter höhere Gewalt, ich könnte mich aber täuschen). Die Verspätung des Flugzeugs und der Ausfall der Toilette, die dann schlussendlich zur Streichung führte, sind allerdings auf ein Verschulden der Fluggesellschaft zurückzuführen.

Demnach jetzt die Frage an die Experten: Macht es in diesem Fall Sinn über die zusammengebastelte Antwort von Germanwings, die maximal einen Gutschein enthalten wird, hinaus eine Erstattung nach VO (EG) Nr. 261/2004 zu fordern? In der Verordnung finde ich leider gar nichts zu Mischfällen wie diesem.
 

FRALONFRALON

Erfahrenes Mitglied
10.10.2013
1.141
0
LON
Fordern kannst du alles, 4U wird wahrscheinlich milde laecheln. EUClaims und Konsorten werden den Fall nicht annehmen (gerade schnell bei EUClaim geprueft), dann ist die Frage, ob du das finanzielle Risiko Anwalt tragen kannst / moechtest.
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
45
54
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Auf Grund eines etwas komplexeren Falls, der über mein Wissen bezüglich der Fluggastrechte und der dazugehörigen EU Verordnung hinausgeht, bitte ich die juristisch gebildeteren Kollegen aus dem Forum um Rat.

Es geht um Flug 4U8404 von TXL nach CDG am vergangenen Dienstag. Der Flug war grundsätzlich für 18 Uhr angesetzt. Ein Kette von Umständen hat schlussendlich zur Streichung geführt.

Die Geschehnisse spielten sich wie folgt ab:

- Maschine kam eine Stunde zu spät in Berlin an, wodurch sich der Abflug schon grundsätzlich verzögerte
- Auf Grund einer Schlechtwetterfront konnte das Flugzeug danach nicht abheben (mehr als eine Stunde verstrich)
- Gegen 21 Uhr sollte es dann losgehen, als ein Fluggast auf der Startbahn aufstand und zu telefonieren begann (wer macht sowas?). Statt dem Start ging es zurück auf die Rollfeldposition, wo die Dame mitsamt ihres Gepäcks von der Polizei abgeholt wurde
- Die Wartezeit veranlasste nahezu das ganze Flugzeug noch einmal die Toiletten aufzusuchen, ehe es dann gegen 22:30 endgültig losgehen sollte
- Dem Andrang hielt eine der Toiletten nicht stand, was auch ein Techniker nicht beheben konnte
- Um 23 Uhr wurde der Flug dann endgültig gestrichen und alle Passagiere bekamen ihr Gepäck wieder und wurden auf Flüge am nächsten Morgen umgebucht

In diesem Fall könnte Germanwings an zwei Stellen mit höherer Gewalt argumentieren: An einer Stelle bezüglich des Wetters (das aber ohne die grundsätzliche Verspätung nicht problematisch gewesen wäre) und an anderer Stelle wegen des Polizeieinsatzes (das fällt meiner Meinung nach auch unter höhere Gewalt, ich könnte mich aber täuschen). Die Verspätung des Flugzeugs und der Ausfall der Toilette, die dann schlussendlich zur Streichung führte, sind allerdings auf ein Verschulden der Fluggesellschaft zurückzuführen.

Demnach jetzt die Frage an die Experten: Macht es in diesem Fall Sinn über die zusammengebastelte Antwort von Germanwings, die maximal einen Gutschein enthalten wird, hinaus eine Erstattung nach VO (EG) Nr. 261/2004 zu fordern? In der Verordnung finde ich leider gar nichts zu Mischfällen wie diesem.


Du hast den Vorgang ja prima analysiert. Die bisherige Begründung wird sicher nicht ausreichen, denn weder der Polizeieinsatz noch die Wetterfront haben die Annullierung erzwungen. Gleichwohl ist der Fall nicht ganz ohne, zumal bei den zu fordernden 250 Euro ja keine Berufung möglich ist.

Solltest du auf deine Forderung bestehen und der Vorgang letztlich vor Gericht gehen, nimm´ das Amtsgericht Wedding und nicht das ebenfalls örtlich zuständige AG Köln! Sollte dann halbwegs komplikationslos durchgehen.
 

Wolke7

Erfahrenes Mitglied
30.08.2010
3.045
462
Du hast den Vorgang ja prima analysiert. Die bisherige Begründung wird sicher nicht ausreichen, denn weder der Polizeieinsatz noch die Wetterfront haben die Annullierung erzwungen. Gleichwohl ist der Fall nicht ganz ohne, zumal bei den zu fordernden 250 Euro ja keine Berufung möglich ist.

Vorweg: weder bin ich juristisch qualifiziert noch habe ich Erfahrungswerte. Die einzige Quelle ist mein wacher Geist.

Deine Bewertung ist aus Paxsicht auf den Punkt gebracht.
Koennte 4U nicht genau so argumentieren? Die Rotationsverspaetung lag innerhalb der Toleranz und die intensive Toilettennutzung war durch das Umkehren verursacht, so dass keine dieser Ursachen die Flugstreichung erzwungen hat.
 
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Panther

Erfahrenes Mitglied
09.12.2013
849
-3
HAM
Es ist doch erstaunlich, wie mancher User hier versucht wirklich jeden klitzekleinen Euro auszuquetschen.
Liegt doch quasi auf der Hand, daß es eine Verkettung unglücklicher Ereignisse waren, die dazu führten, daß es nicht weiterging.

Das die Maschine eine Stunde zu spät ankam, ist doch noch im Toleranzbereich und wer weiß, weshalb sich die Maschine verspätete. War es vielleicht auch eine Unwetterfront, die da schon herrschte?
Alles andere danach ist doch nun wirklich nicht mehr auf 4U abwelzen.. Natürlich kann man jetzt nach dem Haar in der Suppe suchen, aber da würde ich garnicht groß meine Gedanken daran verschwenden wollen..
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
45
54
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Vorweg: weder bin ich juristisch qualifiziert noch habe ich Erfahrungswerte. Die einzige Quelle ist mein wacher Geist.

Deine Bewertung ist aus Paxsicht auf den Punkt gebracht.
Koennte 4U nicht genau so argumentieren? Die Rotationsverspaetung lag innerhalb der Toleranz und die intensive Toilettennutzung war durch das Umkehren verursacht, so dass keine dieser Ursachen die Flugstreichung erzwungen hat.


Klar! Da scheint mir durchaus Bewertungsspielraum zu sein. Die Frage ist, ob ein zwar gehäufter, aber dennoch bestimmungsgemäßer Gebrauch der Bordtoiletten vergleichbar einem Attentat oder Sabotage sein soll. Ich meine eher: nein. Dann bleibt unterm Strich ein technischer Defekt an der Maschine, der regelmäßig eben keine außergewöhnlichen Umstände begründet.
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
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Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Es ist doch erstaunlich, wie mancher User hier versucht wirklich jeden klitzekleinen Euro auszuquetschen.
Liegt doch quasi auf der Hand, daß es eine Verkettung unglücklicher Ereignisse waren, die dazu führten, daß es nicht weiterging.

Das die Maschine eine Stunde zu spät ankam, ist doch noch im Toleranzbereich und wer weiß, weshalb sich die Maschine verspätete. War es vielleicht auch eine Unwetterfront, die da schon herrschte?
Alles andere danach ist doch nun wirklich nicht mehr auf 4U abwelzen.. Natürlich kann man jetzt nach dem Haar in der Suppe suchen, aber da würde ich garnicht groß meine Gedanken daran verschwenden wollen..


Na ja, die Verspätung steht ja in keinem unmittelbaren Zusammenhang zur Annullierung. Ginge es um einen Anspruch aus Verspätungs-Gesichtspunkten, müsste man natürlich auch nach der Ursache der verzögerten Ankunft fragen. Die weiteren Verzögerungen, soweit sie durch das Unwetter und den Pax verursacht worden, sind zweifellos anspruchsvernichtend.

Aber gestrichen wurde der Flug offenbar, weil ein technischer Defekt an der Bordtoilette nicht mehr (rechtzeitig) behoben werden konnte. Schuld daran hat vermutlich niemand. Nicht 4U, nicht die Paxe. Es geht aber auch nicht um Schadensersatz, sondern um AUSGLEICH. Die Funktion der Toiletten zu gewährleisten und die Maschinen flugtauglich zu halten, ist nun einmal Aufgabe der Fluggesellschaft. Insofern...
 
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m0s1n0

Erfahrenes Mitglied
21.06.2014
3.710
12
CDG/MUC
Ist zwar sowieso nicht mein Fall, sondern der einer Freundin, die sich mit der Fliegerei im Allgemeinen kaum auskennt, aber hier von "jeden klitzekleinen Euro ausquetschen" zu sprechen, halte ich doch für Vermessen. Wenn ein Flug um 18 Uhr angesetzt ist und man um 00:45 Uhr nach Haus geschickt wird, um am nächsten Tag um 06:00 Uhr wieder am Flughafen zu stehen und zwischendurch eine Tortur ohne Gleichen durchgemacht hat, verstehe ich voll und ganz den Wunsch nach Entschädigung. Mal abgesehen von anfallenden Übernachtungskosten in Paris, die dadurch "verfallen" sind.

Wie die sachdienlichen Hinweise von umsteiger und Wolke7 zeigen, ist der Fall schlichtweg kompliziert und nicht nur eine Verkettung unglücklicher Zufälle. Die Verspätung, so die offiziell Angabe, kam NICHT durch außergewöhnliche Umstände wie das Wetter zustande. Was danach passiert ist, liegt natürlich nicht nur in der Macht von Germanwings, allerdings ist es mir persönlich noch nie passiert, dass es einer Airline erstens nicht gelungen ist, Passagiere ohne polizeiliches Eingreifen in Schach zu halten (wobei das im Einzelfall möglicherweise nicht machbar ist). Zweitens, die Passagiere nicht zwischenzeitlich zu versorgen und drittens eine Toilette im Flugzeug zu haben, die einen Ansturm von ~50 Leuten nicht standhält. Wenn so einen Fehler dann nicht einmal ein Techniker beheben kann, dann liegt der Fehler durchaus auch bei der Airline. Dadurch ist die Annullierung schlussendlich eben nicht auf höhere Gewalt, sondern meiner Meinung auf einen technischen Fehler im Wartungsbereich zustande gekommen.
 

usarage

Erfahrenes Mitglied
12.03.2012
3.179
0
FRA
Die Übernachtungskosten in Paris bekommt sie eventuell zurück - maches Hotel/Portal erstattet solche Kosten, wenn man eine Flugstreichung belegen kann, allerdings ist es natürlich hilfreich, wenn man dem Hotel rechtzeitig abgesagt hat (was im Einzelfall sicherlich nicht immer geht, wenn man nicht schon frühzeitig selber weiss, dass ein Flug gestrichen wird).
 

DFW_SEN

Erfahrenes Mitglied
28.06.2009
10.933
8.291
IAH & HAM
Ist zwar sowieso nicht mein Fall, sondern der einer Freundin, die sich mit der Fliegerei im Allgemeinen kaum auskennt, aber hier von "jeden klitzekleinen Euro ausquetschen" zu sprechen, halte ich doch für Vermessen. Wenn ein Flug um 18 Uhr angesetzt ist und man um 00:45 Uhr nach Haus geschickt wird, um am nächsten Tag um 06:00 Uhr wieder am Flughafen zu stehen und zwischendurch eine Tortur ohne Gleichen durchgemacht hat, verstehe ich voll und ganz den Wunsch nach Entschädigung. Mal abgesehen von anfallenden Übernachtungskosten in Paris, die dadurch "verfallen" sind.

Wie die sachdienlichen Hinweise von umsteiger und Wolke7 zeigen, ist der Fall schlichtweg kompliziert und nicht nur eine Verkettung unglücklicher Zufälle. Die Verspätung, so die offiziell Angabe, kam NICHT durch außergewöhnliche Umstände wie das Wetter zustande. Was danach passiert ist, liegt natürlich nicht nur in der Macht von Germanwings, allerdings ist es mir persönlich noch nie passiert, dass es einer Airline erstens nicht gelungen ist, Passagiere ohne polizeiliches Eingreifen in Schach zu halten (wobei das im Einzelfall möglicherweise nicht machbar ist). Zweitens, die Passagiere nicht zwischenzeitlich zu versorgen und drittens eine Toilette im Flugzeug zu haben, die einen Ansturm von ~50 Leuten nicht standhält. Wenn so einen Fehler dann nicht einmal ein Techniker beheben kann, dann liegt der Fehler durchaus auch bei der Airline. Dadurch ist die Annullierung schlussendlich eben nicht auf höhere Gewalt, sondern meiner Meinung auf einen technischen Fehler im Wartungsbereich zustande gekommen.

Wenn nur einer der 50 Passagiere eine ganze Rolle Klopapier in das Klo geschmissen hat, dann hast Du so eine Verstopfung. Und gegen Leute die zu blöd sind ein Klo zu benutzen is selbst AB nicht gefeit. Ich finde dieses ewige "nach Entschädigung rufen" einfach fuer armselig. Das Leben hat Risiken, und manchmal läuft es halt blöd. Wenn der Fehler klar bei der Airline liegt, dann fordere ich auch eine Entschädigung, aber das was Du hier beschreibst fällt fuer mich unter "Lebensrisiko".
 
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economyflieger

Erfahrenes Mitglied
22.02.2010
4.977
1
Ostsee
Auf Grund eines etwas komplexeren Falls, der über mein Wissen bezüglich der Fluggastrechte und der dazugehörigen EU Verordnung hinausgeht, bitte ich die juristisch gebildeteren Kollegen aus dem Forum um Rat.

Es geht um Flug 4U8404 von TXL nach CDG am vergangenen Dienstag. Der Flug war grundsätzlich für 18 Uhr angesetzt. Ein Kette von Umständen hat schlussendlich zur Streichung geführt.

Die Geschehnisse spielten sich wie folgt ab:

- Maschine kam eine Stunde zu spät in Berlin an, wodurch sich der Abflug schon grundsätzlich verzögerte
- Auf Grund einer Schlechtwetterfront konnte das Flugzeug danach nicht abheben (mehr als eine Stunde verstrich)
- Gegen 21 Uhr sollte es dann losgehen, als ein Fluggast auf der Startbahn aufstand und zu telefonieren begann (wer macht sowas?). Statt dem Start ging es zurück auf die Rollfeldposition, wo die Dame mitsamt ihres Gepäcks von der Polizei abgeholt wurde
- Die Wartezeit veranlasste nahezu das ganze Flugzeug noch einmal die Toiletten aufzusuchen, ehe es dann gegen 22:30 endgültig losgehen sollte
- Dem Andrang hielt eine der Toiletten nicht stand, was auch ein Techniker nicht beheben konnte
- Um 23 Uhr wurde der Flug dann endgültig gestrichen und alle Passagiere bekamen ihr Gepäck wieder und wurden auf Flüge am nächsten Morgen umgebucht

In diesem Fall könnte Germanwings an zwei Stellen mit höherer Gewalt argumentieren: An einer Stelle bezüglich des Wetters (das aber ohne die grundsätzliche Verspätung nicht problematisch gewesen wäre) und an anderer Stelle wegen des Polizeieinsatzes (das fällt meiner Meinung nach auch unter höhere Gewalt, ich könnte mich aber täuschen). Die Verspätung des Flugzeugs und der Ausfall der Toilette, die dann schlussendlich zur Streichung führte, sind allerdings auf ein Verschulden der Fluggesellschaft zurückzuführen.

Demnach jetzt die Frage an die Experten: Macht es in diesem Fall Sinn über die zusammengebastelte Antwort von Germanwings, die maximal einen Gutschein enthalten wird, hinaus eine Erstattung nach VO (EG) Nr. 261/2004 zu fordern? In der Verordnung finde ich leider gar nichts zu Mischfällen wie diesem.

Ist Dir das passiert?? Du hat mein Mitgefühl.... wenns läuft dann läufts... =;
 
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umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
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Berlin
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Wenn nur einer der 50 Passagiere eine ganze Rolle Klopapier in das Klo geschmissen hat, dann hast Du so eine Verstopfung. Und gegen Leute die zu blöd sind ein Klo zu benutzen is selbst AB nicht gefeit. Ich finde dieses ewige "nach Entschädigung rufen" einfach fuer armselig. Das Leben hat Risiken, und manchmal läuft es halt blöd. Wenn der Fehler klar bei der Airline liegt, dann fordere ich auch eine Entschädigung, aber das was Du hier beschreibst fällt fuer mich unter "Lebensrisiko".


Jetzt hast du aber mal eben den Sachverhalt geändert, bloß um deine Meinung zu begründen. :D
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
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Berlin
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Wie schön, dass unsere Justiz so neutral ist und man sich als Bürger auf eine einheitliche Rechtsprechung verlassen kann :eek:


Also Rechtsfragen werden in der Regel ja irgendwann dadurch vereinheitlicht, weil sie vom BGH, dem EuGH etc. beantwortet werden.

Aber in den Niederungen der Instanzgerichtsbarkeit hat der einzelne Richter natürlich einen gewissen Spielraum, Dinge zu beurteilen. Bin mir auch nicht sicher, ob die Frage, ob die zeitnahe Nutzung der Bordtoiletten durch 50 Paxe, wenn anschließend die Toilette verstopft ist, außergewöhnliche Umstände begründet, unbedingt vor den BGH gehört... :D

Im Zweifel ist es immer besser, ein Gericht zu wählen, bei dem ein großes Unternehmen kein Heimspiel hat.
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
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45
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Berlin
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Mindest ?????????


Weil im Sachverhalt zwar etwas von einer gehäuften Toilettenbenutzung steht. Nicht aber davon, dass jemand eine Rolle Toilettenpapier im Klo versenkt hat (Geht das überhaupt?).

Für eine solche Handlung, die sicher an Sabotage grenzt, reicht doch auch eine normal frequentierte Nutzung der Toiletten. Sogar ein einziger Besuch des WC würde dafür ausreichen. Daher bleibe ich dabei: Du hast den Sachverhalt verändert. :p
 

m0s1n0

Erfahrenes Mitglied
21.06.2014
3.710
12
CDG/MUC
Wenn nur einer der 50 Passagiere eine ganze Rolle Klopapier in das Klo geschmissen hat, dann hast Du so eine Verstopfung. Und gegen Leute die zu blöd sind ein Klo zu benutzen is selbst AB nicht gefeit. Ich finde dieses ewige "nach Entschädigung rufen" einfach fuer armselig. Das Leben hat Risiken, und manchmal läuft es halt blöd. Wenn der Fehler klar bei der Airline liegt, dann fordere ich auch eine Entschädigung, aber das was Du hier beschreibst fällt fuer mich unter "Lebensrisiko".

Legen wir den Fall mal anders. Dein Flug wird gestrichen, weil die Toilette im Flugzeug nicht mehr funktioniert (bevor du einsteigen kannst). Dir steht demnach zweifelsohne eine Entschädigung nach der EU-Verordnung zu. Würdest du diese fordern oder das als Lebensrisiko einstufen?

Wenn wir alle Entschädigungen damit abschlagen, dass es eben auch "Lebensrisiken" gibt, dann können wir uns diesen Rechtsbereich gleich sparen. Damit wäre zugleich auch noch die Versicherungsbranche obsolet, denn wenn ich deinem Begründungszusammenhang folge, komme ich auf einige kuriose Ergebnisse. Beispielsweise fällt ein Baum auf dein Haus. Da du aber der Meinung bist, dass daran die Versicherung keine Schuld trägt, bezahlst du den Schaden lieber selbst und stufst das Ganze als "Lebensrisiko" ein?

Zurück zur Luftfahrt: Die Airline kann vermutlich in einem von 100 Fällen eines Flugausfalls selbst etwas dafür, dass der Flug schlussendlich ausfällt. Bei Airlines, die eine so gute Wartung haben wie Lufthansa und Air Berlin geht dennoch hin und wieder ein Teil kaputt. Manchmal kommen Passagiere auch bei fünf Rotationen hintereinander zu spät und es entsteht eine immer weitere Verspätung.

Um diesen Rechtsverhalt zu überblicken, muss man eben irgendwo die Grenze ziehen, was im Verschulden der Airline liegt und was nicht. Die EuGH-Richter haben das meiner Meinung nach ziemlich fair ausgelegt und viele Dinge, wie etwa Streik (für den die Airline eher noch mehr kann als für einen technischen Schaden), zu Gunsten der Airlines ausgelegt.

Daher würde ich empfehlen zu sachdienlichen Hinweisen zurückzukehren. Manche Menschen berufen sich nun einmal gerne auf ihre Recht, andere nicht. Ob man das nun gut findet oder ziemlich daneben, kann jeder selbst entscheiden. Dass hier im Forum aber bei jedem Fall wieder darüber diskutiert werden muss, wie "armselig" andere Menschen sind, wird langsam tatsächlich nervig.
 

Tiefflieger

Erfahrenes Mitglied
05.11.2010
318
74
Wenn nur einer der 50 Passagiere eine ganze Rolle Klopapier in das Klo geschmissen hat, dann hast Du so eine Verstopfung. Und gegen Leute die zu blöd sind ein Klo zu benutzen is selbst AB nicht gefeit. Ich finde dieses ewige "nach Entschädigung rufen" einfach fuer armselig. Das Leben hat Risiken, und manchmal läuft es halt blöd. Wenn der Fehler klar bei der Airline liegt, dann fordere ich auch eine Entschädigung, aber das was Du hier beschreibst fällt fuer mich unter "Lebensrisiko".

Da bin ich ganz deiner Meinung. Schliesslich zahlen Airlines Entschädigungen immer freiwillig und sofort aus, wenn die Voraussetzungen dafür gegeben sind. Dies auch ganz ohne das der Fluggast eine Forderung stellen muss. :rolleyes:
 

DFW_SEN

Erfahrenes Mitglied
28.06.2009
10.933
8.291
IAH & HAM
Weil im Sachverhalt zwar etwas von einer gehäuften Toilettenbenutzung steht. Nicht aber davon, dass jemand eine Rolle Toilettenpapier im Klo versenkt hat (Geht das überhaupt?).

Für eine solche Handlung, die sicher an Sabotage grenzt, reicht doch auch eine normal frequentierte Nutzung der Toiletten. Sogar ein einziger Besuch des WC würde dafür ausreichen. Daher bleibe ich dabei: Du hast den Sachverhalt verändert. :p

Da normalerweise auch nach 50 Benutzung eine Toilette nicht verstopft ist (sonst würden die meisten Flüge ganz schön beschissen enden), muss etwas ungewöhnliches passiert sein. Ob es nun die Rolle war, weiss ich nicht, aber es war sicher auch nicht einfach nur 50 mal pullern.
 

DFW_SEN

Erfahrenes Mitglied
28.06.2009
10.933
8.291
IAH & HAM
Legen wir den Fall mal anders. Dein Flug wird gestrichen, weil die Toilette im Flugzeug nicht mehr funktioniert (bevor du einsteigen kannst). Dir steht demnach zweifelsohne eine Entschädigung nach der EU-Verordnung zu. Würdest du diese fordern oder das als Lebensrisiko einstufen?

Wenn wir alle Entschädigungen damit abschlagen, dass es eben auch "Lebensrisiken" gibt, dann können wir uns diesen Rechtsbereich gleich sparen. Damit wäre zugleich auch noch die Versicherungsbranche obsolet, denn wenn ich deinem Begründungszusammenhang folge, komme ich auf einige kuriose Ergebnisse. Beispielsweise fällt ein Baum auf dein Haus. Da du aber der Meinung bist, dass daran die Versicherung keine Schuld trägt, bezahlst du den Schaden lieber selbst und stufst das Ganze als "Lebensrisiko" ein?

Zurück zur Luftfahrt: Die Airline kann vermutlich in einem von 100 Fällen eines Flugausfalls selbst etwas dafür, dass der Flug schlussendlich ausfällt. Bei Airlines, die eine so gute Wartung haben wie Lufthansa und Air Berlin geht dennoch hin und wieder ein Teil kaputt. Manchmal kommen Passagiere auch bei fünf Rotationen hintereinander zu spät und es entsteht eine immer weitere Verspätung.

Um diesen Rechtsverhalt zu überblicken, muss man eben irgendwo die Grenze ziehen, was im Verschulden der Airline liegt und was nicht. Die EuGH-Richter haben das meiner Meinung nach ziemlich fair ausgelegt und viele Dinge, wie etwa Streik (für den die Airline eher noch mehr kann als für einen technischen Schaden), zu Gunsten der Airlines ausgelegt.

Daher würde ich empfehlen zu sachdienlichen Hinweisen zurückzukehren. Manche Menschen berufen sich nun einmal gerne auf ihre Recht, andere nicht. Ob man das nun gut findet oder ziemlich daneben, kann jeder selbst entscheiden. Dass hier im Forum aber bei jedem Fall wieder darüber diskutiert werden muss, wie "armselig" andere Menschen sind, wird langsam tatsächlich nervig.

Da hier eine Verkettung von mehreren ungewöhnlichen Umständen zusammenkam, einige davon vielleicht von AB verschuldet, andere sicher nicht, so spreche ich auch weiterhin von "Lebensrisiko". Ich weiss dass es Leute gibt, die alles versuchen um eine "Entschädigung" zu erhalten, aber das muss ich persönlich deshalb ja nicht verstehen oder gar gutheissen.
 

DFW_SEN

Erfahrenes Mitglied
28.06.2009
10.933
8.291
IAH & HAM
Da bin ich ganz deiner Meinung. Schliesslich zahlen Airlines Entschädigungen immer freiwillig und sofort aus, wenn die Voraussetzungen dafür gegeben sind. Dies auch ganz ohne das der Fluggast eine Forderung stellen muss. :rolleyes:

Nach meiner Erfahrung wird bei berechtigten Ansprüchen auch problemlos und sehr schnell gezahlt.
 

DFW_SEN

Erfahrenes Mitglied
28.06.2009
10.933
8.291
IAH & HAM
Ich dachte du machst bei diesen Entschädigungsexcessen nicht mit?

Wenn es berechtigte Ansprüche gibt, dann schreibe ich selbstverständlich eine e-mail. Es gab zum Beispiel mal eine Zeit, da hat SAS gerne den 18:00 Flieger von CPH nach Ham aus "technischen" Gründen gestrichen und man wurde auf den 22:00 Flieger umgebucht. Das passierte immer dann wenn der Flug schlecht gebucht war. Wenn man aus Asien kommend umsteigt ist das sehr ärgerlich, aber jedes mal gab zumindest es problemlos die 600 Euro.
 
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