Firmenname auf Airlinerechnung

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AeroSur

Erfahrenes Mitglied
12.08.2013
472
0
MUC
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Hallo,

mein Steuerberater stänkert weil nicht auf allen Flugrechnungen der Firmenname steht. Wie tragt ihr den denn ein (bei LH zB) und ist das überhaupt relevant oder reicht es dem Finanzamt im Fall der Fälle glaubhaft darlegen zu können, dass es kein Urlaubs-Vergnügungs-Flug war?

Aus meinen Konzernzeiten kenn ich das auch so, dass man Rechnungen der Airline/Bahntickets einfach eingereicht hat OHNE (Konzern-)Firmenname, bei Hotelrechnungen wurde der Firmenname ausdrücklich auf der Rechnung gewünscht...

Über qualifizierte Antworten bin ich aber sehr dankbar!
 

Piedra

Erfahrenes Mitglied
28.08.2012
5.107
5
Gibt's da nicht die Regelung mit 150€ als Grenze oder so? Zumindest musste ich bisher immer bei Beträgen darüber eine Rechnung auf Firmennamen einreichen, um das Geld zurückzubekommen.
 

rcs

Gründungsmitglied
Teammitglied
06.03.2009
27.524
4.501
München
Für Fahrtkarten und Flugtickets gelten weniger strenge Regelungen, was die Formvorschriften anbelangt. Hier genügen:
  • Name und Anschrift des befördernden Unternehmens
  • Ausstellungsdatum
  • Bruttopreis
  • Umsatzsteuersatz (sofern anwendbar)
Bei Flugtickets muss ein Hinweis auf die grenzüberschreitende Beförderung von Personen im Luftverkehr enthalten sein und der gültige Umsatzsteuersatz aus der Rechnung hervorgehen.

Alternativ empfiehlt sich die Zusammenarbeit mit einem Reisebüro - dann kannst Du auch problemlos eine Rechnung mit Firmenanschrift bekommen...
 
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jodost

Erfahrenes Mitglied
23.10.2011
3.912
616
CGN
in der Theorie: Ja, Firmenname muss m.E. drauf. Wenn Du auf Nummer sicher gehen willst, buch über ein Reisebüro, die können Dir eine Rechnung ausstellen.

in der Praxis:
- fehlende Pflichtangaben auf der Rechnung sind in erster Linie ein Problem beim Vorsteuerabzug. MWSt ist aber nur auf innerdeutschen Flügen enthalten

- bei USt-freien Rechnungen (= Auslandsflügen) ist die Sache entspannter. Da geht es bei einer Prüfung nur darum, dass das Geld nachvollziehbar ausgegeben wurde (dazu sollte eine Airline-Rechnung genügen) und natürlich, ob es betrieblich veranlasst ist (dafür wäre die Rechnungsanschrift auch bloss ein Indiz, und das wirst Du sicherlich anders belegen können)

Von daher glaube ich, ist das nicht so dramatisch. Aber bin auch kein Steuerberater, ist nur meine Laienmeinung :)