airline storniert mein ticket ...

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f0zzyNUE

Erfahrenes Mitglied
08.03.2009
8.416
744
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hallo,

ich hatte ja in dem thread http://www.vielfliegertreff.de/airlines-fliegen/9286-lustige-fehler.html geschrieben dass ich probleme mit einem ticket habe, das letzten freitag ausgestellt wurde. bei der buchung ist freundlicherweise der treibstoffzuschlag unterdrückt worden so dass es ein echtes "schnäppchen" war (y) insofern hat es mich schon ein wenig überwindung gekostet bei der airline anzurufen. aber ich musste sicher gehen dass ich auf dem flug mitgenommen werde und nicht mit meiner reisebegleitung nachts in FRA stehe, mit airline-mitarbeitern diskutieren und ein neues ticket zum tagespreis kaufen muss - zumal zu dem zeitpunkt garantiert kein mitarbeiter der ticket ausstellenden airline vor ort sein würde.

am montag habe ich bei der hotline angerufen und mein problem geschildert. die dame meinte sie bringt das für mich in ordnung. ich bin in der warteschleife gelandet und ca. 15-20 minuten lang in regelmässigen abständen persönlich informiert worden dass sie sich noch drum kümmert.
ende der story: die dame kam zurück und verkündete mir dass sie eine schlechte nachricht habe - das ticket sei durch einen fehler auf der website ausgestellt worden und sie müsse das ticket nun stornieren :eek: auf meinen einwand sie solle das ticket NICHT stornieren sondern so belassen meinte sie nur: "sie werden mit diesem ticket garantiert NICHT fliegen. den betrag schreiben wir ihrer kreditkarte gut. mehr können wir für sie nicht tun. sie müssen das ticket neu buchen - aber auf der qantas-website - bloss nicht auf unserer" :eek:

da mir das LF-gen fehlt bin ich nicht auf eine weitere diskussion eingestiegen und habe mich meinem schicksal ergeben :cry: nicht mal zwei minuten später war der PNR leer und nur noch zwei dummy-einträge vorhanden.

ich hoffe jetzt dass die gutschrift des kaufpreises entsprechend schnell erfolgt.

was mich beschäftigt: darf die dame im call center so einfach das ticket stornieren - also den beförderungsvertrag einseitig kündigen oder ist das ein durchaus üblicher vorgang? mir kommt das ja fast so vor, als hätte sie mir ein papierticket aus der hand gerissen und vor meinen augen zerschnippelt ...

hätte ich nicht bereits hotels und inlandsflüge in down-under gebucht wäre ich jetzt wahrscheinlich woanders hin geflogen da alternativtickets jetzt bis zu 450€ teurer sind als das originalticket. - ich lege die geschichte in meinen ordner "win some, loose some" ab und hoffe auf bessere zeiten :eek:

aber wie hättet ihr reagiert ?

gruss vom CHris
 
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Airsicknessbag

Erfahrenes Mitglied
11.01.2010
19.855
11.004
darf die dame im call center so einfach das ticket stornieren - also den beförderungsvertrag einseitig kündigen oder ist das ein durchaus üblicher vorgang?

Ueblich mag es sein, da in der Luftverkehrsbranche teilweise die Ansicht vorherrscht, sich an Recht und Gesetz zu halten, sei etwas fuer Loser.

"So einfach" darf sie das natuerlich nicht. Zunaechst ist zu pruefen, ob ein Vertrag zustandegekommen ist, also ob (ein) Ticket(s) ausgestellt wurden. Da werde ich ehrlich gesagt aus Deinem Vorposting nicht so richtig schlau. Sollte ein Luftbefoerderungsvertrag ordnungsgemaess zustandegekommen sein (und ich hoffe, Du hast ordentlich Beweissicherung betrieben), sehe ich fuer die Airline die Moeglichkeit, ueber eine Irrtumsanfechtung rauszukommen. Ob dies tatsaechlich moeglich ist und, falls ja, sie sich mit diesem Vorgehen schadensersatzpflichtig macht, muesste eine Einzelfallpruefung ergeben.

ich lege die geschichte in meinen ordner "win some, loose some" ab und hoffe auf bessere zeiten :eek:

aber wie hättet ihr reagiert ?

Kaeme drauf an, wie krawallig ich gerade drauf waere bzw. wieviel Lust ich auf einen Rechtsstreit in eigener Sache haette. Denn nach dem von Dir geschilderten Sachverhalt erscheint es eher unwahrscheinlich, dass Du ohne mindestens anwaltliche wenn nicht gar gerichtliche Hilfe etwas bekommst.

TINLA.
 

f0zzyNUE

Erfahrenes Mitglied
08.03.2009
8.416
744
ticket nummern gab es in der elektronischen "kaufbestätigung" - ausserdem stehen die ticketnummern bei den kreditkarten-positionen.
 

Airsicknessbag

Erfahrenes Mitglied
11.01.2010
19.855
11.004
Also bestand ein Luftbefoerderungsvertrag*. Fraglich ist, ob er weggefallen ist. Also steht und faellt es mit der Frage, ob die Airline zur Irrtumsanfechtung berechtigt war. Wenn nicht, besteht der Vertrag und mit ihm Dein Befoerderungsanspruch weiter.

*Wobei ich immer noch nicht verstanden habe, von wo nach wo :confused:
 

epericolososporgersi

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
2.028
27
Also bestand ein Luftbefoerderungsvertrag*. Fraglich ist, ob er weggefallen ist. Also steht und faellt es mit der Frage, ob die Airline zur Irrtumsanfechtung berechtigt war. Wenn nicht, besteht der Vertrag und mit ihm Dein Befoerderungsanspruch weiter.

*Wobei ich immer noch nicht verstanden habe, von wo nach wo :confused:

Zunächst würde ich allerdings einmal der Frage nachgehen, welches Recht anwendbar ist. Nach deutschem Recht sieht mir das auf den ersten Blick nicht gerade aus.
 

f0zzyNUE

Erfahrenes Mitglied
08.03.2009
8.416
744
ist aber auf einer deutschen website gebucht worden. das ticket wäre fra-sin-syd-sin-fra gewesen.
 

MichaelFFM

Hertz-loses Mitglied
Teammitglied
Abhängi von der zur Zahlung genutzten Kreditkarte müsste doch auch eine dann eventuell vorhandene 'Reise-RechtsRutsch-Versicherung' greifen.

Hat man Dich eigentlich aktiv vor Deinem Anruf darüber informiert? Selbst wenn AA /QF den Vertrag evtl. zu recht storniert hat, müssten sie Dich formal korrekt über die Stornierung in Kenntnis gesetzt haben.
 

Iberworld

...liebt fliegen
18.04.2009
1.974
1
EDCJ
www.ich-liebe-fliegen.de
Also bestand ein Luftbefoerderungsvertrag*. Fraglich ist, ob er weggefallen ist. Also steht und faellt es mit der Frage, ob die Airline zur Irrtumsanfechtung berechtigt war. Wenn nicht, besteht der Vertrag und mit ihm Dein Befoerderungsanspruch weiter.

*Wobei ich immer noch nicht verstanden habe, von wo nach wo :confused:

Es hat doch das Reisebüro und nicht die Airline storniert, so wie ich es verstanden habe...
 

f0zzyNUE

Erfahrenes Mitglied
08.03.2009
8.416
744
Abhängi von der zur Zahlung genutzten Kreditkarte müsste doch auch eine dann eventuell vorhandene 'Reise-RechtsRutsch-Versicherung' greifen.

Hat man Dich eigentlich aktiv vor Deinem Anruf darüber informiert? Selbst wenn AA /QF den Vertrag evtl. zu recht storniert hat, müssten sie Dich formal korrekt über die Stornierung in Kenntnis gesetzt haben.

nein informiert worden bin ich vor meinem anruf nicht. ich habe auch keine offizielle stornierungsmail / nachricht erhalten ausser dem mündlichen hinweis der agentin. :censored:
 

f0zzyNUE

Erfahrenes Mitglied
08.03.2009
8.416
744
Es hat doch das Reisebüro und nicht die Airline storniert, so wie ich es verstanden habe...

wenn dann das reisebüro der airline - wenn ich z.b. bei lufthansa anrufe spreche ich ja auch nicht direkt mit lufthansa sondern mit irgendeinem lh reisebüro aus dem lh firmengeflecht.

nochmal - ich buche auf der webseite - nennen wir sie mal bbairlines.de. von dort wird das ticket ausgestellt. ich rufe bei der hotline an die auf bbairlines.de kommuniziert wird.
 

Airsicknessbag

Erfahrenes Mitglied
11.01.2010
19.855
11.004
Da werde ich ehrlich gesagt aus Deinem Vorposting nicht so richtig schlau.


Es hat doch das Reisebüro und nicht die Airline storniert, so wie ich es verstanden habe...

nennen wir sie mal bbairlines.de


Wir stochern im Nebel, das fuehrt zu nichts. Wenn Du nicht Butter bei die Fische gibst, koennen wir nicht diskutieren. Noch nicht einmal rein akademisch, denn wirklich taetig werden willst Du doch ohnehin nicht, oder?
 

dreschen

Gründungsmitglied und Senior Chefredakteur VFT
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07.03.2009
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Ruhrgebiet
Wir stochern im Nebel, das fuehrt zu nichts. Wenn Du nicht Butter bei die Fische gibst, koennen wir nicht diskutieren. Noch nicht einmal rein akademisch, denn wirklich taetig werden willst Du doch ohnehin nicht, oder?

Er hat das Ticket online direkt bei der Airline gebucht und es wurde durch einen Call Center Agenten der entsprechenden Airline storniert. Steht doch alles oben :idea:
 

MichaelFFM

Hertz-loses Mitglied
Teammitglied
Wir stochern im Nebel, das fuehrt zu nichts. Wenn Du nicht Butter bei die Fische gibst, koennen wir nicht diskutieren. Noch nicht einmal rein akademisch, denn wirklich taetig werden willst Du doch ohnehin nicht, oder?

:confused:
Ich verstehe hier das Problem nicht.
Der OP/TE hat den Vorgang haarklein hier beschrieben und im Eröffnungspost darauf hingewiesen.
 
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f0zzyNUE

Erfahrenes Mitglied
08.03.2009
8.416
744
was ist denn nicht klar?

1. ich habe ein ticket gebucht auf der deutschen website bbairlines.de (website einer großen internationalen fluggesellschaft)
2. ich habe eine email bestätigung für die gebuchten flüge bekommen incl. e-ticket nummern
3. der betrag für die tickets ist von der kreditkarte abgebucht worden unter angabe der e-ticketnummern (die stehen auf der kreditkartenabrechnung bei den positionen dabei)
4. die mitarbeiterin im deutschen callcenter von bbairlines.de schaut sich das ticket an und storniert es.
5. ich bin :-( habe mich aber wieder in einen :rolleyes:-zustand zurückbewegt.
 

steffen0212

Leiter der Irrenanstalt
12.03.2009
1.729
8
www.cura-it.de
Ich habe für meine Schwägerin und meinen Bruder bei der gleichen Airline für die gleiche Strecke ebenfalls ein Ticket gebucht - mit natürlich den gleichen Problemen.

Jetzt frage ich mich natürlich, wie ich vorgehen soll, ich habe mit der Hotline schließlich noch nicht telefoniert. :confused:
 

kingair9

Megaposter
18.03.2009
22.381
764
Unter TABUM und in BNJ
Bitte nicht falsch verstehen, nur damit ich das richtig kapiere bitte ich um eine ehrliche Antwort:

Habt Ihr das Ticket auf genau dieser Website gebucht WEIL die Fuel Surcharge dort weg gefallen ist oder ist das die Airline (zumindest Codeshare oder sogar operating), mit der dann auch geflogen werden soll?
 

MichaelFFM

Hertz-loses Mitglied
Teammitglied
Ich habe für meine Schwägerin und meinen Bruder bei der gleichen Airline für die gleiche Strecke ebenfalls ein Ticket gebucht - mit natürlich den gleichen Problemen.

Jetzt frage ich mich natürlich, wie ich vorgehen soll, ich habe mit der Hotline schließlich noch nicht telefoniert. :confused:

Auf jeden Fall mindestens zwei Wochen überhaupt nichts tun.
Nichteinmal ignorieren.;) Nach zwei Wochen sollte die Widerrufsrist der Fluggesellschaft bzw. des Reiseportals(?) verstrichen sein.
 

steffen0212

Leiter der Irrenanstalt
12.03.2009
1.729
8
www.cura-it.de
Bitte nicht falsch verstehen, nur damit ich das richtig kapiere bitte ich um eine ehrliche Antwort:

Habt Ihr das Ticket auf genau dieser Website gebucht WEIL die Fuel Surcharge dort weg gefallen ist oder ist das die Airline (zumindest Codeshare oder sogar operating), mit der dann auch geflogen werden soll?

Grund für die Buchung auf der Airlinewebseite war der Entfall der Fuel Surcharge, ganz klar.

Also gebucht wurde ein Flug AAA-BBB-CCC-BBB-AAA auf der Homepage der Airline XX; für die Strecke AAA-BBB und BBB-AAA auf einem Codeshare der Airline YY, durchgeführt von ZZ und für BBB-CCC-BBB direkt auf der Flugnummer der durchführenden Airline ZZ.

Rausgekommen ist dabei:
Segment 1:
AAA-CCC auf YY, durchgeführt von ZZ
Segment 2:
AAA-CCC auf ZZ
Segment 3:
CCC-AAA auf YY, durchgeführt von ZZ
Segment 4:
CCC-BBB auf ZZ
:eek::eek::eek:
 

kingair9

Megaposter
18.03.2009
22.381
764
Unter TABUM und in BNJ
Kleiner Nachsatz: Du buchst bei den möglichen Websites, die mir jetzt so einfallen, übrigens NICHT auf einer deutschen Website sondern lediglich auf einer ausländischen und ggf sogar außereuropäischen Website mit entsprechenden Einschränkungen des deutschen Rechtes.
 

MichaelFFM

Hertz-loses Mitglied
Teammitglied
Kleiner Nachsatz: Du buchst bei den möglichen Websites, die mir jetzt so einfallen, übrigens NICHT auf einer deutschen Website sondern lediglich auf einer ausländischen und ggf sogar außereuropäischen Website mit entsprechenden Einschränkungen des deutschen Rechtes.

Wenn allerdings der Betrag in Euro berechnet und so auch von der KK eingezogen wurde, lässt das auf einen Vertragspartner in der EU schliessen.
Sehr wahrscheilich wurde dann auch das Ticket in der EU ausgestellt.
 

f0zzyNUE

Erfahrenes Mitglied
08.03.2009
8.416
744
Bitte nicht falsch verstehen, nur damit ich das richtig kapiere bitte ich um eine ehrliche Antwort:
ich wollte auf der seite alternative routings und preise der airline nachschauen, die auch die website betreibt. die hat allerdings verbindungen ausgespuckt, die von fremdairlines durchgeführt werden - und die waren günstiger. da habe ich natürlich zugeschlagen (als vielflieger wusste ich bei der betrachtung der preisberechung natürlich dass ich eine fuel-dump-website gefunden habe ;))
klar habe ich dann aufgrund des preises gebucht dem ein fuel dump zugrunde lag.

im übrigen dürfte die mitarbeiterin das ticket nicht storniert haben weil der treibstoffzuschlag nicht berechntet war, sondern weil die tarifbedingungen eine ausstellung des tickets auf nicht BA/QF ticket stock nicht erlauben :eek:

anyway wenn ich alleine unterwegs gewesen wäre hätte ich es darauf ankommen lassen und nicht angerufen...
 

epericolososporgersi

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
2.028
27
Kleiner Nachsatz: Du buchst bei den möglichen Websites, die mir jetzt so einfallen, übrigens NICHT auf einer deutschen Website sondern lediglich auf einer ausländischen und ggf sogar außereuropäischen Website mit entsprechenden Einschränkungen des deutschen Rechtes.

Um mal etwas Licht ins "Dunkel" zu bringen:

Zunächst sind bei den Internationalen Angelegenheiten zwei wichtige Fragestellungen zu klären:

In welchem Land kann ich klagen (bzw. verklagt werden) - Diese Frage berührt die internationale Zuständigkeit

Welches Recht ist dann anwendbar.


So ist es theoretisch denkbar, dass für die Entscheidung eines Prozesses deutsche Gerichte zuständig sind, die dann aber kuwaitisches Recht anzuwenden haben.


Bucht man z.B. über expedia.de auf den Stock von Lan Chile einen Flug mit British Airways von FRA über LHR nach SIN und dann mit Qantas nach SYD, dann ist z.B. nicht in jedem Fall deutsches Recht anwendbar.

Man muss da nämlich unterscheiden: Der Vertrag mit dem Online Reisebüro (hier expedia - Deutschland) dürfte deutschem Recht unterliegen.

Das Reisebüro vermittelt aber normalerweise nur den Luftbeförderungsvertrag zwischen dem Fluggast und der Fluggesellschaft. Bei Fluggesellschaft kommen hier aber drei in Betracht:

LAN - Chile als die Gesellschaft, die das Ticket ausstellt

BA - Für die ersten zwei Legs

und

QF für das letzte.

Da in diesen Fällen die Anknüpfung für das anwendbare materielle Recht (bei internationaler Zuständigkeit deutscher Gerichte) meist nach Art .28 EGBGB zu bestimmen ist, läuft es hier auf eine Gewichtung hinaus.

Diese juristischen Fragestellungen sind oft extrem schwierig. Von vielen Anwälten (und auch Gerichten) werden sie oft gar nicht erkannt. Das führt dann zur Anwendung von deutschem Recht.

Eine ganz interessante Seite zu Flugreisefällen findet man übrigens hier:

REISE-RECHT-WIKI.de ... Urteile zum Reiserecht, Flugrecht und Gepäckschaden und Gepäckverlust