Anwalt gesucht, Ansprüche gegen Airline

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Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
2
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Hallo,

ich habe keine Lust mehr tagelang mit Hotlines zu telefonieren. Es geht um Ansprüche aus einem Downgrade, BK-HEL C -> Y, es wurden 600€ erstattet, die Hotline ist der Meinung das wäre ja die 75% des Ticketpreises. Ich verstehe die EUn Regel so, das bei einem Downgrade etc. 600€ Kompesation und 75% des Ticketpreises erstattet werden.

Wenn ich richitg liege und es hier einen Anwalt gibt der einen (bzahlten) Brief schreiben möchte dann bitte PM.

Danke
 

rcs

Gründungsmitglied
Teammitglied
06.03.2009
27.517
4.475
München
Wenn Du wie ursprünglich gebucht transportiert wurdest, nur eben in einer niedrigeren Serviceklasse, gibt es nur die Downgrade-Compensation (=75%), nicht noch die 600 EUR Denied Boarding Compensation.
 

peter42

Moderator
Teammitglied
09.03.2009
13.193
1.010
Hallo,

ich habe keine Lust mehr tagelang mit Hotlines zu telefonieren. Es geht um Ansprüche aus einem Downgrade, BK-HEL C -> Y, es wurden 600€ erstattet, die Hotline ist der Meinung das wäre ja die 75% des Ticketpreises. Ich verstehe die EUn Regel so, das bei einem Downgrade etc. 600€ Kompesation und 75% des Ticketpreises erstattet werden.

Wenn ich richitg liege und es hier einen Anwalt gibt der einen (bzahlten) Brief schreiben möchte dann bitte PM.

Danke

Was hat Dein C-Ticket denn gekostet?
 

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
2
Wenn Du wie ursprünglich gebucht transportiert wurdest, nur eben in einer niedrigeren Serviceklasse, gibt es nur die Downgrade-Compensation (=75%), nicht noch die 600 EUR Denied Boarding Compensation.

Danke, die Frage wurde mir hier im Forum schon einmal anders beantwortet. 75% des gesamten Ticketpreises? Oder des anteiligen Preises?

Wobei das ja dann ein echt gutes Geschäft für die Airline wäre, da man für 25% eines Firstpreises ja öfter mal zwei oder drei Y Tickets kaufen kann. Und selbst in C kann das dann noch ein Geschäft für die Airline sein

Wenn ich z.B. Ende Mai mit LH von Ber nach JFK will kostet das in Y ca. 550€ und in F ca. 8000€, da wäre 75% Entschädigung ein prima Geschäft für LH.
 
Zuletzt bearbeitet:

Owflyer

Erfahrenes Mitglied
08.03.2009
1.727
2
DUS/MNL
Es werden 75 % des oW Preises fällig. Entweder pulished IATA oder eben 75 % des Firmentarifes. Aber wie gesagt, des oW Tarifes. Nicht 75 % des Eco oder anteiligen return Tarifes. Die 600 EUR kannst du vergessen. Aber die 75 % wurden wohl auf falscher Basis berechnet.

Ich kann dir keinen Anwalt empfehlen, aber du solltest mal nach Europa Recht suche. Die homepages der Anwaltskammern listen Sonderausbildungen. Ggf. dort anrufen.
 

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
2
Es werden 75 % des oW Preises fällig. Entweder pulished IATA oder eben 75 % des Firmentarifes. Aber wie gesagt, des oW Tarifes. Nicht 75 % des Eco oder anteiligen return Tarifes. Die 600 EUR kannst du vergessen. Aber die 75 % wurden wohl auf falscher Basis berechnet.

Ich kann dir keinen Anwalt empfehlen, aber du solltest mal nach Europa Recht suche. Die homepages der Anwaltskammern listen Sonderausbildungen. Ggf. dort anrufen.


Wenn dem so ist kann ich mich nicht beschweren. Wobei seltsam ist die Regelung schon weil die Airline im Zweifelsfall ganz gut daran verdient.

Bei den angenommenen F Flügen nach JFK ergäbe es eine Erstattung (F nach Y) von 3000€, somit würde der Rückflug in Y mit 1000€ zu Buche schlagen, stattlich, wenn man bedenkt das der RT in Y zu den Daten ca. 550€ kosten würde.

Selbst bei einem C Ticket für ca. 3400€ würde LH bei der Kompensation von 75% OW noch 425€ für die OW Srecke in Y bekommen. Was auch nicht schlecht wäre.
 

epericolososporgersi

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
2.028
27
Wenn dem so ist kann ich mich nicht beschweren. Wobei seltsam ist die Regelung schon weil die Airline im Zweifelsfall ganz gut daran verdient.

Bei den angenommenen F Flügen nach JFK ergäbe es eine Erstattung (F nach Y) von 3000€, somit würde der Rückflug in Y mit 1000€ zu Buche schlagen, stattlich, wenn man bedenkt das der RT in Y zu den Daten ca. 550€ kosten würde.

Selbst bei einem C Ticket für ca. 3400€ würde LH bei der Kompensation von 75% OW noch 425€ für die OW Srecke in Y bekommen. Was auch nicht schlecht wäre.


In der Tat.
 
Zuletzt bearbeitet:

PatBateman

Erfahrenes Mitglied
06.04.2009
1.919
0
ZQF, LUX, BOS
Ich habe zur Zeit ein Verfahren gegen Emirates, da ich, mit Zustimmung des Transferdesks, Segmente weggelassen habe und es dann aber plötzlich nicht mehr akzeptiert wurde.

Ich habe einfach mal nach Anwälten gegoogelt bin schliesslich hier gelandet:
http://www.kanzlei-wv.de/harsdorff....fen und alles direkt abgerechnet. :thumbsup:
 

rcs

Gründungsmitglied
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06.03.2009
27.517
4.475
München
Es werden 75 % des oW Preises fällig. Entweder pulished IATA oder eben 75 % des Firmentarifes. Aber wie gesagt, des oW Tarifes. Nicht 75 % des Eco oder anteiligen return Tarifes. Die 600 EUR kannst du vergessen. Aber die 75 % wurden wohl auf falscher Basis berechnet.

Es werden bei einem Downgrade Prozentwerte des Ticketpreises fällig (nix published IATA oder 75% des oW Preises!)

If an operating air carrier places a passenger in a class
lower than that for which the ticket was purchased, it shall
within seven days, by the means provided for in Article 7(3),
reimburse
(a) 30 % of the price of the ticket for all flights of 1 500 kilometres
or less, or
(b) 50 % of the price of the ticket for all intra-Community
flights of more than 1 500 kilometres, except flights
between the European territory of the Member States and
the French overseas departments, and for all other flights
between 1 500 and 3 500 kilometres, or
(c) 75 % of the price of the ticket for all flights not falling
under (a) or (b), including flights between the European
territory of the Member States and the French overseas
departments.

Die EU stellt das mit der Berechnung auf Basis des bezahlten Ticketpreises hier auch nochmal klar:
http://ec.europa.eu/transport/air_portal/passenger_rights/doc/2008/q_and_a_en.pdf

"NEB are of the opinion that reimbursement will be made in relation to the ticket, not just the flight sector, which the passenger was travelling on when the downgrade occurred."
 
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peter42

Moderator
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09.03.2009
13.193
1.010
Da steht schon "If an air carrier or tour operator places a passenger in a class lower than that for which reservations were confirmed, it shall reimburse 30%, 50% or 75%, as applicable, of the published fare in the class reserved, for that flight sector.29".

Wobei das mit Ticketpreis eh schwierig ist, weder das LBA noch sie Schlichtungstelle Mobilität konnten wir eine Aussage dazu geben, wie das bei Awardtickets zu berechnen ist.

@Edsize: Ein Downgrade von F nach Y wird es wohl nicht geben, habe bisher immer nur eine Klasse erlebt!

"NEB are of the opinion that reimbursement will be made in relation to the ticket, not just the flight sector, which the passenger was travelling on when the downgrade occurred." , heisst ja nur das nicht 75% des Coupons, sondern 75% des Tickets gelten.
 

ckone501

Erfahrenes Mitglied
22.11.2009
4.244
9
Wie wäre es denn bei einem Awardticket z. B. bei einem Downgrade von F nach C? Eine published Fare gäbe es dann ja nur in Form von Meilen oder habe ich das falsch verstanden?
 

peter42

Moderator
Teammitglied
09.03.2009
13.193
1.010
Wie wäre es denn bei einem Awardticket z. B. bei einem Downgrade von F nach C? Eine published Fare gäbe es dann ja nur in Form von Meilen oder habe ich das falsch verstanden?

Wie gesagt weder LBA noch die Schlichtungstelle konnten das beantworten. Ich würde ein CRT ansetzen.
 

runabout

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
503
4
Outer Space
Im Award Ticket Fall wird das Zahlungsmittel, dass hier für den Flugpreis genutzt wurde angesetzt: Meilen. due bekommst als Deinen Ticketpreis in form von XX% Meilen zurück. Habe ich schon des öfteren gesehen, dass das so gehandhabt wurde.

Die erstattung bezieht sich dann auf einen Meilenwert den man zurückbekommt. Die Compensation allerdings ist Geld.
 

MiPf76

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
1.842
23
ZRH
Im Award Ticket Fall wird das Zahlungsmittel, dass hier für den Flugpreis genutzt wurde angesetzt: Meilen. due bekommst als Deinen Ticketpreis in form von XX% Meilen zurück. Habe ich schon des öfteren gesehen, dass das so gehandhabt wurde.

Die erstattung bezieht sich dann auf einen Meilenwert den man zurückbekommt. Die Compensation allerdings ist Geld.

Wahrscheinlich stehe ich jetzt auf dem Schlauch: Welche Kompensation? Ich hatte das jetzt so verstanden, dass es beim Downgrade keine Kompensation, sondern nur Erstattung gibt?
 

ckone501

Erfahrenes Mitglied
22.11.2009
4.244
9
Vielleicht sehe ich das jetzt völlig falsch:

Würde dies heißen daß beispielsweise die LH ein durch US Airways ausgestelltes Award Ticket auf LH Metall fröhlich downgraden könnte und man nur seine zuviel abgerechneten Meilen von US Airways zurückerhalten würde? Ohne einen Euro Kompensation???
 

runabout

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
503
4
Outer Space
Hab mich vielleicht falsch ausgedrück, es gieng um generelle Compensationen die auch bei Awardtickets immer in Geld Stattfinden.



Bei einem US Airways Awardticket bin ich mir nicht sicher, da zwar die ausführende Fluggesellschaft eine EU Airline sein mag, der Beförderungsvertrag aber auf einem Dokument der US läuft und dieser Vetrag auch so weit ich weiss nach den AGB der US Airways geschlossen ist. Inwiefern die dort Dinge in Ihren AGB haben die das ausschliessen weiss ich nicht, kann ich mir aber durchaus vorstellen, zumal ja dieser Beförderungsvertrag wenn mich nicht alles täuscht nach Amerikanischem recht geschlossen wird, was da erlaubt ist und was nicht *schulterzuck* muss ich passen.
 

rcs

Gründungsmitglied
Teammitglied
06.03.2009
27.517
4.475
München
Wenn es um Betreuungs- und Entschädigungsleistungen nach den EU-Passagierrechten geht, ist gem. der EU-Richtlinie immer die ausführende Fluggesellschaft dafür zuständig, diese Leistungen zu erbringen.

Mit welcher Airline man den Beförderungsvertrag hat, ist dafür irrelevant.

In der Praxis versuchen die Airlines natürlich oft, sich mit solchen Aussagen aus der Affäre zu ziehen - aber haltbar ist das nicht...