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Ryanair-Tickets: BGH verbietet Extragebühren | Frankfurter Rundschau - Wirtschaft
Hier kann das Urteil eingesehen werden:
Urteil des BGH (Xa ZR 68/09) | BGH: Ryanair darf Barzahlung in Beförderungsbedingungen ausschließen - gefunden bei kostenlose-urteile.de
Damit ist die 4€ Gebühr bei Zahlung mit der KK unverhältnismäßig.
"Wegen der erhöhten Sicherheits- und Verwaltungskosten wird von Ryanair kein Bargeld für die Bezahlung von Flugscheinen, die Entrichtung von Gebühren und Kosten für die Beförderung von Übergepäck und Sportausrüstung akzeptiert. …"
In der Gebührentabelle sind unter anderem folgende Gebühren vorgesehen:
"Kreditkartengebühr: Pro Fluggast und einfachen Flug:4,00 €
Zahlungskartengebühr: Pro Fluggast und einfachen Flug:1,50 €"
Habe das mal zusammengelegt. Interessant ist auch die Frage ob durch das Urteil die LH nachziehen muss. Da sind es ja 5€.
Erstaunlich ist allerdings, wie unterschiedlich man das Urteil interpretieren kann …
Kreditkarteneinzahlung kosten doch nur mindestens 1,00€ und sonst 3%! Geld ist sofort verfügbar bei Kreditkarteneinzahlung (Kreditkarte selbst muss aber erstmal authentifiziert sein). Überweisung eben klassisch.
Wirecard funktioniert ansonsten spitze und ist simpel. Tolle Sache.
Wenn kümmert das eigentlich ? Ich bin noch nie Ryanair geflogen und gedenke auch nicht dies zu tun. Ryanair fliegt nur in die Pampa, wer will dort schon hin ??
Wenn kümmert das eigentlich ? Ich bin noch nie Ryanair geflogen und gedenke auch nicht dies zu tun. Ryanair fliegt nur in die Pampa, wer will dort schon hin ??