MUC Airport: Gutscheinaktion anlässlich der Terminalsperrung am 28. Juli 2018

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rcs

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06.03.2009
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München
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Der Flughafen München bedauert sehr, dass man am Wochenende des 28. und 29. Juli 2018 alles andere als die gewohnte 5-Sterne-Qualität bieten konnte. Als der Sicherheitsbereich von Terminal 2 und das Satellitengebäude am frühen Morgen des 28. Juli von der Bundespolizei für mehrere Stunden gesperrt wurde, entstand eine für alle Beteiligte schwierige Situation. Die betroffenen Gebäudeteile mussten durch die fehlende Kontrolle einer Person geräumt werden mit der Folge, dass sich im öffentlichen Bereich Tausende von Passagieren stauten. Äußere Umstände, wie der Beginn der bayerischen Schulferien mit dem höchsten Tages-Passagieraufkommen des Jahres, verbunden mit hochsommerlichen Temperaturen, machten das Krisenmanagement zu einer Herausforderung für alle Beteiligten, die trotz aller Anstrengungen zu einer unangenehmen Lage führte.

Obwohl die Flughafen München GmbH für die entstandene Situation nicht verantwortlich ist, möchte man die betroffenen Passagiere mit einer kleinen Aufmerksamkeit erfreuen.

Betroffene Passagiere können sich ab Freitag, 10. August 2018 unter www.munich-airport.de/gutscheinaktion mit Buchungscode und E-Mail-Adresse registrieren, um einen Gutschein in Höhe von 50 € zu erhalten.

Nach Registrierung wird ein Strichcode zugesandt, mit dem man an den Service-Centern des Münchner Flughafens diesen Gutschein (einen pro Reisenden) erhalten kann. Innerhalb von drei Jahren kann der Gutschein in zahlreichen Läden und Restaurants am Airport eingelöst werden.

Mit dieser Geste möchte man versichern, dass man alles tut, um das Geschehene sorgfältig aufzuarbeiten und das Zusammenwirken aller Institutionen am Münchner Airport so zu verbessern, dass eine Situation in diesem Ausmaß nie wieder vorkommt.
 

kellyjelly

Aktives Mitglied
28.01.2016
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3
TRS
Wird bestimmt so ablaufen:
[Ironie]
Nach der Registrierung, dem Ausfüllen von Formular 5B IX, mit zweifachem Durchschlag, dem Abstempeln im Hauptbürokratieamt und der Umwandlung des Strickcodes in ein QR Code im Umwandlungsamt, kann man dann eine App herunterladen, mit der man dann am Flughafen in vielen (ausgenommen alle Geschäfte bis auf McDonalds) den Gutschein einlösen kann. Das geht aber nur einmalig. Die App löscht sich dann selbst. Der Restwert kann nicht ausgezahlt werden. Maximal 10€ pro Einkauf.
[/Ironie]
 
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Japandi

Erfahrenes Mitglied
06.04.2014
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BRN
Finde das ne gute und gelungene Aktion des Flughafens. Und bringt FRA in Zugzwang ;)
 

Mulder_110

Erfahrenes Mitglied
04.05.2012
2.128
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Die SiKo ist doch nicht in der Verantwortung des Flughafens, sondern der BuPo?
Naja, es geht -- Zitat -- um "Verantwortlichkeit für die entstandene Situation". Und das ist aus meiner Sicht nicht lediglich und primär die Security-Panne, sondern eben das Fiasko und heillose Chaos DANACH. Denn dort hat m.E. erst das richtige Versagen begonnen.

Und hier ist ganz klar die FMG schuldig. Die FMG ist Betreiber des Flughafens. Die FMG ist ferner Eigentümer der Sub-Firma "Terminal 2 Gesellschaft mbH & Co oHG", damit also auch für alles was im T2 passiert verantwortlich. Das komplette Chaos beim Umbuchen, das vollständige Versagen beim 2 Tage lang "verlorenen" Gepäck -- all das geht m.E. zweifelsfrei aufs Konto der aerogate München Gesellschaft für Luftverkehrsabfertigungen mbh, einer weiteren Tochter der FMG.

Und so weiter, und so weiter. Ich finde es also schon recht dreist von der FMG, hier zu behaupten, man habe überhaupt gar keine Schuld ...
 

airhansa123

Erfahrenes Mitglied
03.11.2012
4.143
13
Ich werde mal den Buchungscode eines Flex-Ticket registrieren, mal sehen was dann passiert.
 

FREDatNET

Erfahrenes Mitglied
11.07.2010
8.302
7
VIE
Mir stellen sich einige Fragen...

Wer ist verantwortlich wenn nicht der Flughafen? Kann dann eigentlich nur die SGM oder die Polizei sein... Ich sehe das eigentlich genau so, dass die FMG nicht Auslöser war, nur warum leistet gerade die FMG Entschädigung???

Ok, sehen wir die Überschneidungen beim Eigentümer, den Freistaat Bayern - aus dieser Sicht kann man das schon machen und als Marketing Aktion aufziehen. Auch LH wird das passen, da die Kosten ja überschaubar sind und eventuell einer Sammelklage entgegenwirken sollen. Irgendwie wirkt es auf mich so, als ob man davor Bammel hätte.

Ich Frage mich aber auch, ob man die Schuld optional dann nicht doch der Polizei zuschieben möchte? Ob zu Recht oder nicht weiß ich nicht, wurde ja auch hier sehr kontrovers diskutiert...
 

Loungepotato

Erfahrenes Mitglied
02.12.2016
3.775
4.381
Ich sehe das eigentlich genau so, dass die FMG nicht Auslöser war, nur warum leistet gerade die FMG Entschädigung??.

Weil es eine Geste ist und keine Entschädigung. Mit einem pauschalen 50-Euro-Voucher kann man kaum den individuellen Schaden der einzelnen Reisenden “entschädigen”.
 

Skyworld

Airliner
14.03.2010
2.425
3
Erding
Mit einem pauschalen 50-Euro-Voucher kann man kaum den individuellen Schaden der einzelnen Reisenden “entschädigen”.

Vor allem weil es sicherlich nur eine sehr überschaubare Anzahl an Passagieren auch tatsächlich nutzen kann/wird.

Können ja quasi nur lokale Passagiere und regelmäßige Umsteiger (da Voucher nur am MUC nutzbar) gebrauchen. Der "einmal-im-Jahr-in-München-Umsteiger" wird nichts davon haben.

Trotzdem eine tolle Geste!
 
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kellyjelly

Aktives Mitglied
28.01.2016
157
3
TRS
Die meisten werden sowieso nichts von dem Gutschein mitbekommen. Ob es jetzt ein drei Monate oder drei Jahre sind, macht kaum ein Unterschied. Die Rückstellungen werden bis nach den Weihnachtsferien behalten, dann wird der Topf aufgelöst. Kann mir auch vorstellen, dass es nach einiger Zeit direkt Bargeld gibt, da man kein bock hat drei Jahre lang die Infrastruktur für das Einlösen zu betreiben.
 
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Biohazard

Erfahrenes Mitglied
29.10.2016
6.420
5.419
LEJ
Oder es gibt demnächst 50€ MUC Gutscheine für 30-40€ bei eBay zu kaufen... ;)
 

FREDatNET

Erfahrenes Mitglied
11.07.2010
8.302
7
VIE
Weil es eine Geste ist und keine Entschädigung. Mit einem pauschalen 50-Euro-Voucher kann man kaum den individuellen Schaden der einzelnen Reisenden “entschädigen”.

Du glaubst auch noch an den Weihnachtsmann, oder? Natürlich ist das der Versuch einer teilweisen Entschädigung mit Hintergedanken.

Eine „kleine Aufmerksamkeit“ mach man seiner liebsten, aber nicht einem indirekten Kunden, noch dazu wenn laut FMG kein Verschulden vorliegt.

Ich frage mich als was die „kleine Aufmerksamkeit“ bei FMG verbucht wird und ob mir mein Finanzamt zukünftig geschäftlich sinnlose Geschenke als Aufwand gelten lässt?
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.120
8.333
BRU
Schade, Personen wie ich, die erst gar nicht nach München gekommen sind, weil ihr Flug XXX-MUC gestrichen wurde, werden nicht berücksichtigt.

Trotzdem eine nette Geste, und am Ende war es besser so, als in MUC zu stranden (Weiterflug wäre noch am selben Abend gewesen)
 

Loungepotato

Erfahrenes Mitglied
02.12.2016
3.775
4.381
Du glaubst auch noch an den Weihnachtsmann, oder? Natürlich ist das der Versuch einer teilweisen Entschädigung mit Hintergedanken.

Eine „kleine Aufmerksamkeit“ mach man seiner liebsten, aber nicht einem indirekten Kunden, noch dazu wenn laut FMG kein Verschulden vorliegt.

Ich frage mich als was die „kleine Aufmerksamkeit“ bei FMG verbucht wird und ob mir mein Finanzamt zukünftig geschäftlich sinnlose Geschenke als Aufwand gelten lässt?

Eine „kleine Aufmerksamkeit“ ist eben genau das und keine Entschädigung; der Rest ist eine Unterstellung ohne Beleg. Dass man Kunden keine kleinen Aufmerksamkeiten zukommen lässt, ist evtl. mehr Teil deiner Glaubenswelt.
 

jodost

Erfahrenes Mitglied
23.10.2011
3.899
595
CGN
Ich frage mich als was die „kleine Aufmerksamkeit“ bei FMG verbucht wird und ob mir mein Finanzamt zukünftig geschäftlich sinnlose Geschenke als Aufwand gelten lässt?

Ja, lässt es. So sinnlos sind die Geschenke nicht, immerhin profitieren zwei Kundengruppen (Passagiere und Shop-Mieter) davon. Nennt sich Werbung und ist problemlos steuerlich absetzbar.
 

FREDatNET

Erfahrenes Mitglied
11.07.2010
8.302
7
VIE
Ja, lässt es. So sinnlos sind die Geschenke nicht, immerhin profitieren zwei Kundengruppen (Passagiere und Shop-Mieter) davon. Nennt sich Werbung und ist problemlos steuerlich absetzbar.

Man merkt, dass du kein Unternehmer bist, das ist keine Werbung. Das ist wenn überhaupt Repräsentationsaufwand und der ist, sofern nicht ein konkretes Geschäft/Projekt/Geschäftspartner dahinter steht, nicht so einfach eine Betriebsausgabe, zumindest nicht bei Österreichischen Finanzämtern.
 

jodost

Erfahrenes Mitglied
23.10.2011
3.899
595
CGN
Man merkt, dass du kein Unternehmer bist

Aha.

das ist keine Werbung

Es bessert das Image als Flughafen auf.
Es kurbelt den Umsatz der Läden - auch der eigenen - an.

Nenn es wie du möchtest. Für mich fällt das in den Oberbegriff Werbung.

sofern nicht ein konkretes Geschäft/Projekt/Geschäftspartner dahinter steht

Die Herausgabe der Gutscheine ist doch an eine konkrete Flugbuchung gebunden. Und ist in dem Fall eine Kulanz-Entschädigung, weshalb auch die Höhe nicht relevant ist (35 Euro Geschenk-Grenze)

zumindest nicht bei Österreichischen Finanzämtern.

Findest du den Fehler selbst?
 

FREDatNET

Erfahrenes Mitglied
11.07.2010
8.302
7
VIE
Wenn doch hoffe ich du hast einen guten Buchhalter...

Nenn es wie du möchtest. Für mich fällt das in den Oberbegriff Werbung.
Ich nenne es nicht wie ich es möchte sondern wie es richtig ist. Worunter es für dich fällt ist ist deine Sache, es ist halt falsch.

Die Herausgabe der Gutscheine ist doch an eine konkrete Flugbuchung gebunden. Und ist in dem Fall eine Kulanz-Entschädigung, weshalb auch die Höhe nicht relevant ist (35 Euro Geschenk-Grenze)
Man behauptet doch, es wäre keine Entschädigung. Das war ja genau meine Frage...

Findest du den Fehler selbst?
Dein Fehler, ich schrieb von meinem Unternehmen und meinem Finanzamt. Allerdings gibt es auch in Bayern den Unterschied zwischen Werbung und Geschenken zu repräsentativen Zwecken.
 

FREDatNET

Erfahrenes Mitglied
11.07.2010
8.302
7
VIE
Außer dir hat aber niemand von Geschenken zu repräsentativen Zwecken gesprochen.

Ist es dir nicht peinlich weiter auf deinem Fehler (dass das keine Werbung (!), sondern entweder Repräsentation unter Geschäftspartnern [zweifelhaft] oder Entschädigung ist) herumzureiten?

Wenn du jetzt verwirrt bist, lies einfach nochmal den Thread durch. Ausgangspunkt war meine Frage, als was das wohl verbucht wird?