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Zwecks Anonymität habe ich mich neu angemeldet um dieses heikle Thema mit euch zu besprechen.
Am Flughafen Wien hat sich ein Vorfall zugetragen welchen ich nicht nachvollziehen kann.
Daraufhin habe ich eine schriftliche Anfragen an den Flughafen Wien gestellt aber lest selbst:
Am Flughafen Wien hat sich ein Vorfall zugetragen welchen ich nicht nachvollziehen kann.
Daraufhin habe ich eine schriftliche Anfragen an den Flughafen Wien gestellt aber lest selbst:
Sehr geehrte Damen und Herren
Ich bitte um Stellungnahme zu folgender Situation welche sich leider auch so zugetragen hat.
Wir respektieren grundsätzlich die Anordnungen ihrer Sicherheitsmitarbeiter und möchten nun für künftige Reisen Klarheit schaffen.
Mein Lebensgefährte Wohnhaft in [beliebige Adresse in AT], deutscher Staatsbürger trat folgende Reise für die Dauer eines verlängerten Wochenendes mit OS an:
VIE TXL
TXL VIE
Bei der Sicherheitskontrolle wurde mein Lebensgefährte angehalten und seine verschreibungspflichtigen Medikamente zur chronischen Behandlung von HIV beanstandet.
Gemäß dem Mitarbeiter der Sicherheitskontrolle darf er ausschließlich die Menge welche während seines gebuchten Aufenthaltes benötigt wird, mitführen. Er habe 3 Tage zuviel an Medikation mit, lautete die Beanstandung.
Ein hinzugezogener Bundespolizist teilte die Ansicht der SiKo Mitarbeiters.
Es wurde Entschieden dass, er ausnahmsweise die Medikamente mit sich führen darf.
Aufgrund der Klärung dieses Sachverhaltes dauerte das gesamte Prozedere der Sicherheitskontrolle 60min. Wodurch der Zeitpuffer zum Boarding des Fluges außerordentlich verkürzt worden ist.
Nun habe ich folgende Informationen bereits zusammengetragen und keiner dieser Informationen bestätigt die Aussagen des SiKo Mitarbeiters oder des Bundespolizisten:
.) ihrer Webseite
.) Finanzamt
.) Arzneimittelgesetz
Auf Ihrer Webseite unter:
https://www.viennaairport.com/jart/...ssagier/Was_darf_ich_an_Bord_mitnehmen_de.pdf
Was darf ich an Bord mitnehmen, steht:
Medikamente fest, wie Tabletten = keine Einschränkungen
Beim Finanzamt heißt es:
Arzneimittel
Arzneiwaren dürfen auf Grund des Arzneiwareneinfuhrgesetzes nur durch Apotheken und Unternehmen, die zum Vertrieb von Arzneiwaren berechtigt sind, nach Österreich importiert werden.
Das Mitführen von Arzneiwaren durch Privatpersonen im Reiseverkehr ist daher grundsätzlich nicht gestattet. Dies gilt sowohl bei einer Einreise aus Nicht-EU-Staaten als auch bei einer Einreise aus EU-Staaten.
...
Reisende mit Wohnsitz in Österreich dürfen jene Arzneiwaren, die sie bereits bei der Ausreise für ihren persönlichen Bedarf oder den Bedarf eines mitreisenden Tieres mitgeführt haben, wieder nach Österreich mitbringen. Darüber hinaus dürfen sie im Ausland erworbene Arzneiwaren in einer Menge bis zu jeweils drei Einzelhandelspackungen pro Arzneimittel mitführen.
Reisende mit Wohnsitz im Ausland dürfen jene Arzneiwaren mitführen, die sie während der Reise für ihren persönlichen Bedarf oder den Bedarf eines mitreisenden Tieres benötigen.
Da sich das Finanzamt bereits auf das Arzneimittelgesetz bezieht ist eine weitere Erklärung nicht mehr notwendig.
https://www.bmf.gv.at/zoll/reise/einfuhrverbote-einfuhrbeschraenkungen/arzneimittel.html
Ich bitte um rasche Stellungnahme, der nächste gebuchte Flug steht unmittelbar bevor.
Mit freundlichen Grüßen
DSGVO