Wir waren am 1.3. auch von diesem Sicherheits-Vorfall auch betroffen. Auch wenn hier argumentiert wird, dass im Notfall immer der kürzeste Weg ins Freie verfügbar sein muss, bin ich sehr wohl der Meinung, dass der Flughafen baulich/technisch/organisatorisch so aufgestellt sein muss, dass ein versehentliches oder mutwilliges (aber nicht notfall-getriebenes) Öffnen von Notausgängen nicht möglich sein darf, denn die Auswirkungen sind viel zu groß.
Folgendes ist uns in DUS in der Sicherheitskontrolle (Terminal B) aufgefallen, BEVOR die Räumung erfolgt ist, jedenfalls haben meine Partnerin und ich uns VOR dem Vorfall darüber unterhalten, weil uns folgendes irritiert hat:
1. in DUS werden ja ausschließlich diese Body-Scanner verwendet. Wir fliegen (nicht mehr) allzu häufig, sind aber auch nicht schwer von Verstand. Trotzdem waren wir beide völlig unsicher, wann die Body-Scanner-Kontrolle abgeschlossen sind. Weder geht die Tür erkennbar auf, während man in der vorgeschriebenen Position in dem Scanner steht (ich meine, das war mal anders), noch wird durch einen Mitarbeiter deutlich und klar gesagt, dass man herauskommen kann. --> m.E. sind hier Missverständnissen Tür und Tor geöffnet, z.T. auch bedingt durch geringe Deutsch-Kenntnisse der Mitarbeiter bzw. starker Dialekte, die Englisch-Kenntnisse der Mitarbeiter kann ich nicht beurteilen, weil mit mir rudimentäres Deutsch gesprochen wurde --> ich kann mir sehr gut vorstellen, dass durch sprachliche Missverständnisse und durch mangelhafte Kenntnisse der Abläufe durch die Passagiere (wobei das auch nicht deren Aufgabe ist) jemand "durchflutscht", d.h. den Kontrollbereich im besten Wissen und Gewissen verlässt, obwohl die Kontrolle noch nicht abgeschlossen ist.
2. es standen keine Beamte der Bundespolizei im hinteren Bereich der Sicherheitskontrolle, m.E. stehen dort (also ungefähr da, wo man seine kontrollierten Dinge wieder in Empfang nimmt) immer Beamte --> d.h. wenn jemand "durchflutscht", dann fehlte auch noch ein Beamter, der die Vorgänge vielleicht beobachtet hat und den Schaden in Grenzen hält
Dann folgendes noch:
3. bei unserer Rückankunft gestern in DUS kam mir jemand an dieser "Vereinzelungsschleuse" (ich kenne den Fachausdruck nicht, also dort, wo man den Sicherheitsbereich durch die doppelten Türen und Gatter verlässt, entgegen, d.h. er hatte schon das 1. Gatter im "unsauberen" Bereich passiert und er und ich standen uns direkt face-to-face gegenüber. Ich habe ihm den Weg versperrt und er hat völlig aufgelöst gesagt, er hätte sein Handy auf der Toilette vergessen (im "sauberen" Bereich). Zum Glück kam ein Security-Mitarbeiter und hat ihn von dem Zugang weggelotst. Ich glaube zwar, dass der Mann über diesen Weg nicht in den Sicherheitsbereich reingekommen wäre, aber dieser Vorfall zeigt, wie wenig die Passagiere von den Abläufen wissen (müssen sie auch nicht) und wie schnell ein erneuter Sicherheitsvorfall entstehen kann.
Dann noch meine Frage:
am 1.3. ist unser Flug EW 9558 mit 4:00 Verspätung in TFS gelandet. Haben wir (in Zusammenhang mit der Terminräumung, dann erfolgtem Crew-Wechsel und warten auf alle Passagiere, dann Warten auf Slot) hier Chancen auf eine Entschädigung? Bei diesem Thema bin ich echt blank, kann mir jemand einen guten Thread hier nennen, in dem steht, was ich tun muss ?