Es ist schon die Frage, ob dies ein unglücklicher Einzelfall ist, oder ob hier systematische Mängel vorliegen. Sollte Letzteres der Fall sein, so ist hier schon der Flughafen-Betreiber in der Verantwortung, weil er organisatorische Mängel zu verantworten hat. Die Flughafengesellschaft mag zwar von der Rechtsform her privat sein, befindet sich jedoch im Besitz der öffentlichen Hand, vertreten im AR (u.a.) durch den Regierenden Bürgermeister. Und selbstverständlich muß er nicht die Siko selbst durchführen, trägt aber am Ende die Verantwortung für Mängel, die grundlegender Art sind.