LH F lounge Zugang nach Ankunft bei mehreren Anschlussflügen am gleichen Tag möglich

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sitzfleisch

Erfahrenes Mitglied
13.12.2009
1.586
103
KUL/SIN/CGK nun wieder DUS
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Hallo,
mal die etwas ketzerische Frage zB. für Maximierer::D
Man kommt zB morgens in FRA in LH F an, geht in die F lounge A Gates für den ersten Anschlussflug (zB an FRA-weiter nach MUC).
Nach dem Frühstück morgens dann Abflug nach MUC.
Nach Ankunft in MUC morgens, nehme ich einen mehrstündigen Termin in München war, und fliege dann Mittags weiter zum Endziel- Alles ist auf einem Ticket!
Kann man dann immer noch am Nachmittag in MUC in die F Lounge beim Weiterflug zum Endziel der Buchung?
 

weTraT

Erfahrenes Mitglied
13.02.2015
418
5
Solange das am selben Kalendertag ist kein Problem, muss nicht mal auf dem selben Ticket sein.
 

Arus

Erfahrenes Mitglied
05.07.2015
2.273
584
FRA
Du solltest auch ohne mehrfache Weiterflüge und mehrfachem Landen in FRA oder MUC mehrfach in die Lounge gehen können. Z.B. eine Runde Shopping zwischendurch...
 
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Reaktionen: weTraT

weTraT

Erfahrenes Mitglied
13.02.2015
418
5
Ist tatsächlich so. Hab ich neulich auch so gemacht. Landung in FRA morgens um halb sechs. In ZRH um 18:00 noch in die FCL, ohne Weiterflug, ankommend auf Flug mit einem separaten Ticket.
 

Tirreg

Rutscher des Grauens
08.03.2009
7.721
2.377
FRA
Ist tatsächlich so. Hab ich neulich auch so gemacht. Landung in FRA morgens um halb sechs. In ZRH um 18:00 noch in die FCL, ohne Weiterflug, ankommend auf Flug mit einem separaten Ticket.

Wenn das so in ZRH durchging, kann ich mir nur an den Kopf fassen!

Einerseits lässt man es zu, dass die F Lounges 12 Stunden nach Ankunft des F-Fluges an einem anderen Flughafen noch als Arrival Lounge ohne Weiterflug genutzt wird. Andererseits haben Leute mit Full Fare FÖÖÖÖRST Ticket für einen LX-Flug ausgestellt auf UA Ticket-Stock keinen Zugang zur F-Lounge.
 

weTraT

Erfahrenes Mitglied
13.02.2015
418
5
Hehe, kann ich verstehen. Ich wollte es eigentlich auch nur probieren, ob es klappt. Aber es steht ja auch so in den Zugangsregeln.