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Hallo,
als Vermieter muss man ja in seinen Mietwohnungen die Rauchmelder unter die Decke nageln.
Wie sieht es denn als Eigentümer aus wenn ein Teil des Hauses mit Wohnrecht belegt ist?
Bin ich als Eigentümer dann ebenfalls in der Pflicht? Oder muss der Wohnrechtsinhaber dafür selbst Sorge tragen?
Fragen über Fragen... und keine Antworten
als Vermieter muss man ja in seinen Mietwohnungen die Rauchmelder unter die Decke nageln.
Wie sieht es denn als Eigentümer aus wenn ein Teil des Hauses mit Wohnrecht belegt ist?
Bin ich als Eigentümer dann ebenfalls in der Pflicht? Oder muss der Wohnrechtsinhaber dafür selbst Sorge tragen?
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