Die ganzen Türken in Deutschland mit türkischem Pass bekommen das auch hin, scheint also kein wirklich größeres Problem zu sein.
Ich denke nicht das es beim fliegen jemand interessiert ob auf dem i im Pass ein Punkt ist oder nicht.
Wenn es im Nachnamen ist gibt es natürlich die Möglichkeit einer zügigen Heirat.
Personenstandsrecht - Zeichensatz
Ich würde das jetzt nicht überbewerten.
Ergebnis 1 bis 20 von 22

Thema: Türkische Buchstaben im Deutschen Pass
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05.07.2017, 10:09 #1
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Türkische Buchstaben im Deutschen Pass
ANZEIGEMeine Freundin kam gerade vom Einwohnermeldeamt wieder und hat sich einen neunen Personalausweis und Reisepass besorgt.
Es gibt jetzt wohl eine neue Richtlinie nachdem der Name mit der Geburtsurkunde abgeglichen wird.
1.
Jetzt das Problem:
Vorher war der Name in ganz normalen Lateinischen Buchstaben geschrieben, jetzt müssen lt. Sachbearbeiter die orginal türkischen Buchstaben verwendet werden. z.B i ohne Punkt,Ç etc.
Da sie keine Lust hat auf die ganzen Probleme die sowas mit sich bringt (Flugbuchung/Bankkonto/Arbeit) wollten wir mal fragen ob sich das jemand auskennt, vlt. ähnliche Erfahrungen gemacht hat. Oder sich rechtlich etwas auskennt in dem Thema.
2.Spieß umdrehen?
Hab ich dann einen Rechtsanspruch so bezeichnet zu werden, z.B Ordnungswidrigkeit ungültig weil nur Lateinische Buchstaben verwendet werden ich ja lt. Pass anders heisse?
Die weitere Frage zur Diskussion: Werden dann jetzt auch konsequent Chinesiche oder Arabische Schriftzeichen in den Pass eingetragen, steht ja besimmt so in der Geburtsurkunde.
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05.07.2017, 10:19 #2Mein erster Reisebericht mit 42 Fotos:
http://www.vielfliegertreff.de/reiseberichte/92203-3-tage-raus-aus-lima-las-dunas-huacachina-nasca-lines.html
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05.07.2017, 10:24 #3
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05.07.2017, 10:30 #4
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Türkische Buchstaben im Deutschen Pass
Das wird ja interessant! Wäre der 1. April, würde ich es darunter einordnen.
Meine Frau ist Japanerin, und mit japanisch- deutschem Doppelnamen könnte es interessant werden mit der Schreibweise. Die Japaner haben aber schon immer lateinische Buchstaben im Pass.
Frage daher: ist das ein echt türkischer Pass? Denn dann wäre er eher eine neue türkische "Besonderheit" und andere Nationen blieben verschont.
Flyglobal
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05.07.2017, 10:34 #5
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Nein Deutscher Personalausweis/Reisepass, nur in der deutschen Geburtsurkunde steht es mit den türkischen Buchstaben drin.
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05.07.2017, 10:37 #6
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Da stehen jetzt Buchstaben, die hier keiner kennt und kennen kann? In einem deutschen Ausweisdokument? Ich würde auf der alten Schreibweise bestehen. Visa, Tickets, Verträge, Shopping, niemand wird einen erkennen. Das geht nun gar nicht. Die Sorgen finde ich berechtigt. Deutschland schafft sich ab?
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05.07.2017, 10:39 #7
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Türkische Buchstaben im Deutschen Pass
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05.07.2017, 10:44 #8
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Ja im Deutschen Reisepass/Personalausweis, ja die Sorgen haben wir auch. Auch Uni Abschlusszeugnisse, Staatsexamen etc. sind alle in Lateinischer Schrift. Bestehen hat sie versucht ging nicht der Sachbearbeiter bestand darauf.
Ja könnte mal ggfs. versuchen, ich probiere gleich mal den Amtsleiter zu erreichen oder einen Termin geben zu lassen. Dann kann er das vlt. etwas fundierter erklären.Geändert von koelntom (05.07.2017 um 10:48 Uhr)
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05.07.2017, 10:47 #9
Da trägt man die Buchstaben aus dem maschinenlesbaren Teil (untere Zeile Pass bzw. Rückseite) ein. Da sind doch wohl kaum ein i ohne Punkt oder was es sonst noch so gibt eingetragen, sondern bei mir nur Großbuchstaben?
P.S. ich würde auch mal das im Link oben verlinkte pdf lesen, dort steht einiges zum rechtlichen Hintergrund.
"Daten sind in lateinischer Schrift zu erfassen, diakritische Zeichen sind unverändert wiederzugeben.Dabei ist der Zeichensatz nach ISO-/IEC 10646 (der Unicode Standard) zu Grunde zulegen."Mein erster Reisebericht mit 42 Fotos:
http://www.vielfliegertreff.de/reiseberichte/92203-3-tage-raus-aus-lima-las-dunas-huacachina-nasca-lines.html
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05.07.2017, 10:48 #10
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05.07.2017, 11:46 #11
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Wie ist es jetzt, seitdem es das Große "SZ" gibt?
Steht dann bei Walter Groß unten im maschinenlesbaren Teil: ?????
-Wo finde ich auf der Tastatur das Große "SZ"?-
Ein Bekannter, Herr Leiß hatte drei Ausweise: Perso, Pass und Führerschein.
Einen mit ß, einen mit ss und einen mit sz.
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05.07.2017, 12:02 #12
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05.07.2017, 16:37 #13
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05.07.2017, 19:22 #14
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05.07.2017, 19:44 #15
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Lass dir doch vom SB/Amtsleiter die Verwaltungsvoschrift nennen, wo dass drin steht. Vielleicht kommt man da schon weiter. Ist vielleicht eine Kann-Bestimmung und der SB hat es muss-Bestimmung ausgelegt um deine Freundin zu ärgern.
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05.07.2017, 20:03 #16
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Diese Änderung, die nicht nur die Ausstellung von Personalausweisen und Reisepässen betrifft, sondern die öffentliche Verwaltung insgesamt, beruht auf einem Beschluss des IT-Planungsrates aus dem Jahr 2014, dessen Umsetzungsfrist zum 31.03.2017 endete: IT-Planungsrat - Service13. Sitzung des IT-Planungsrats.
Damit wurde, vereinfacht gesagt, ein verbindlich zu verwendender Zeichensatz festgelegt, der diakritische Zeichen wesentlich über z.B. ISO 8859-1 und ISO 8859-2 hinaus abdeckt.
Eine kurze Erläuterung und einige weiterführende Unterlagen sind hier zu finden: Koordinierungsstelle für IT-Standards - Lateinische Zeichen in Unicode.Geändert von meilenfreund (05.07.2017 um 21:07 Uhr) Grund: ISO 8859-2 ergänzt
2015: LHR (LH) GDN (LH) ARN (KL) AES (KL) TRD (KL) OSL (KL) CGK (KL) KUL (KL) ARN (KL/LH) SVG (KL)
2016: LHR (KL) TRD (KL) LHR (KL) TRF (KL) IST (KL) CPH (KL) GOT (KL) AMS (KL)
2017: STR (AB/EW) ABZ (KL) LCY/LHR (KL) ATH (KL) SKG (A3/EL) AXD (OA) STR (4U) OSL (KL) LCY/LHR (KL) BLL (KL) BLL (KL/LH) AMS (KL)
2018: CGK (KL) KUL (KL/MH) ARN (AF) AMS (KL) OSL (KL) TOS (SK) ARN (AF) AMS (KL) MAD (BA/LA)
2019: tba
***
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05.07.2017, 20:36 #17
Das müssen sie schon immer machen, vgl. der schon genannte § 15 Abs. 3 PStV. Kann natürlich sein, dass das schon einmal unterblieben ist.
Die Pässe von Turkdeutschen, die ich vorgelegt bekomme, sind meistens ohne Diakritika. Ich war bisher davon ausgegangen, dass das an eindeutschenden Namensänderungen gem. Nr. 37 Abs. 2 NamÄndVwV liege, vielleicht sind es aber auch simple Fehler.
Vielleicht wäre eine solche Namensänderung auch bei Deiner Freundin eine Option?
Ich bin mit einem Eszett geschlagen. Ist kein Problem, wer es verarbeiten kann, tut es, wer nicht, nimmt ss, was ja auch im Ausweis steht, nämlich im maschinenlesbaren Teil.
Ich sehe den Ironie-Smilie, trotzdem eine ernsthafte Antwort: Schriftzeichen anderer Alphabete werden natürlich transkribiert. Das kann dann zu unschönen Ergebnissen führen, wenn das Ursprungsland selber schon eine Transliteration durchführt, auf die die deutschen Behörden dann üblicherweise zurückgreifen. Diese ist nur leider oft oder sogar meistens nach Englischen Maßstäben, die sich von den deutschen deutlich unterscheiden (sch/sh, w/v, tsch/ch etc.).
Und wo wir gerade bei Türkisch sind: Besonders interessant ist das, wenn stillepostartig zweimal transkribiert wird. Eine Turkbulgarin wird dann so von Müjgan über Мюжган zu Myuzhgan - nicht gerade intuitiv erkennbar.
Nicht anzunehmen. Es steht schon immer ein großes Eszett oben und große SS unten. Warum sollte sich das ändern?
Das Eszett ist international ebenso unüblich wie ç oder ğ.
Ach, das interessiert doch keinen. Und selbst wenn: Man kann ja nicht die amtlichen Ausweise an die Falschschreibweise der Zeugnisse angleichen.
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05.07.2017, 20:57 #18
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Auch wenn nicht betroffen: Dies ist ein Thread zum lernen. Danke an die sachkundigen Aufklärer
Flyglobal
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05.07.2017, 21:15 #19
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Wenn man es genau nimmt, sind es Fehler. Die gehen aber, wie schon dargestellt, darauf zurück, dass in den in der öffentlichen Verwaltung eingesetzten Anwendungen diakritische Zeichen bisher nur relativ begrenzt dargestellt werden konnten.
Anderes Beispiel: In griechischen Pässen wird wohl seit einiger Zeit der Name in griechischer und lateinischer Schreibweise angegeben. Ich habe mal einen Pass gesehen, in dem der Nachname in unstreitig korrekter griechischer Schreibweise einen Buchstaben mehr hat als in lateinischer Schreibweise. Das sieht merkwürdig aus. Der Passinhaber war davon auch nicht sonderlich angetan.2015: LHR (LH) GDN (LH) ARN (KL) AES (KL) TRD (KL) OSL (KL) CGK (KL) KUL (KL) ARN (KL/LH) SVG (KL)
2016: LHR (KL) TRD (KL) LHR (KL) TRF (KL) IST (KL) CPH (KL) GOT (KL) AMS (KL)
2017: STR (AB/EW) ABZ (KL) LCY/LHR (KL) ATH (KL) SKG (A3/EL) AXD (OA) STR (4U) OSL (KL) LCY/LHR (KL) BLL (KL) BLL (KL/LH) AMS (KL)
2018: CGK (KL) KUL (KL/MH) ARN (AF) AMS (KL) OSL (KL) TOS (SK) ARN (AF) AMS (KL) MAD (BA/LA)
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05.07.2017, 22:15 #20
Oh ja, ich sage nur Christos Konstantinidis, EuGH, 09.12.1992 - C-168/91.
Bei Griechen gibt es generell interessante Urteile, Basileios/Vasilios, Genitiv bei Frauennamen, solche Sachen.
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