Koffer als Betriebsausgabe? (aus Koffer-direkt Gutscheincodes)

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EinerWieKeiner

Erfahrenes Mitglied
11.10.2009
5.805
369
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I 19% Märchensteuerrückerstattung

Welchen Job hast du , dass das FA den Koffer als Betriebsausgabe anerkennt?
Oder gibts da eine Spezielle Deklaration ( "Arztkoffer" oder "Atomar-Transportkoffer")
 

EinerWieKeiner

Erfahrenes Mitglied
11.10.2009
5.805
369
Z.B. als Fotokoffer?

Der Juser ist außerdem möglicherweise Schweizer.

Das schweizer Steuerrecht kenne ich nicht, aber auch Fotokoffer ohne dass es ein spezieller ist, gibt mindestens Diskussionen.
Ich frage aus tatsächlichem Interesse, befürchte aber dass des sinnlos ist.
 

Moostal

Erfahrenes Mitglied
21.06.2010
804
0
Mit dem Schweizer Steuerrecht hat das nichts zu tun. Beim Export wird von Deutschland die MwSt zurückerstattet. Die Schweiz verrechnet aber Zoll, und deren MwSt und noch zusätzlich "Händlinggebühren". Am Ende nicht billiger - im Gegenteil.
 

EinerWieKeiner

Erfahrenes Mitglied
11.10.2009
5.805
369
Mit dem Schweizer Steuerrecht hat das nichts zu tun. Beim Export wird von Deutschland die MwSt zurückerstattet. Die Schweiz verrechnet aber Zoll, und deren MwSt und noch zusätzlich "Händlinggebühren". Am Ende nicht billiger - im Gegenteil.

Das ist mir 100% klar, das meinte ich aber nicht. Ich bezog mich darauf, einen "normalen" Rimowa beim Finanzamt als Fotokoffer abschreibungsfähig zu bekommen.

Edit: gut, kann sein, dass gar nicht die MWST Erstattung beim FA gemeint war, sondern die Ausfuhr....
 

Julianbsen

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
614
0
Das schweizer Steuerrecht kenne ich nicht, aber auch Fotokoffer ohne dass es ein spezieller ist, gibt mindestens Diskussionen.
Ich frage aus tatsächlichem Interesse, befürchte aber dass des sinnlos ist.

Seitdem keine Steuerprüfung gehabt, aber ich glaube vor recht kurzer Zeit habe ich einen Tropicana in den Büchern gehabt. Ich denke, das sollte auch problemlos durchgehen, zumindest solange man auch eine Fotoausrüstung in den Büchern hat.

Edit: mit meinem Hinweis auf die Schweis meinte ich die Rückerstattung bei Ausfuhr. Wegen Koffern in den Büchern schaue ich nachher mal nach, aber solange es keine Prüfung gab, ist das eh egal.
 

David_DE

Erfahrenes Mitglied
21.05.2013
1.759
616
Willst Du das wirklich wissen? :rolleyes:

Im Zweifel könnte man mir eine böse Unterstellung vorhalten. ;)
Bei aller Etabliertheit von Steueroptimierung: Ich halte es, damit sage ich nicht, dass es sich nicht um einen "Notfallkoffer für die Praxis" handelt, für denkwürdig, dass man sich derart offen über etwas unterhält, dass je nach Auslegung in einer Grauzone oder Steuerbetrug ist.
 

singmeister

Erfahrenes Mitglied
16.08.2011
2.401
100
BSL
Im Zweifel könnte man mir eine böse Unterstellung vorhalten. ;)
Bei aller Etabliertheit von Steueroptimierung: Ich halte es, damit sage ich nicht, dass es sich nicht um einen "Notfallkoffer für die Praxis" handelt, für denkwürdig, dass man sich derart offen über etwas unterhält, dass je nach Auslegung in einer Grauzone oder Steuerbetrug ist.

Denkwürdig ist aber auch, dass in Deutschland grundsätzlich so gut wie alles "je nach Auslegung" an der Grenze zum Steuerbetrug ist. Auf der ewigen Suche nach "Einzelfallgerechtigkeit" ist das deutsche Steuerregime mittlerweile an einem Punkt, wo man bei besten Wissen und Gewissen nicht mehr vermeiden kann, früher oder später (z.B. von einem übereifrigen Beamten) als vermeintlicher Steuerbetrüger bezeichnet zu werden.

Da kann ich durchaus verstehen, wenn betroffene Personen etwas abstumpfen...
 

frabkk

Erfahrenes Mitglied
12.11.2013
2.408
453
CGN
Selbständige in der Reisebranche können einen Rimowa Koffer natürlich absetzen und bekommen 19% MwSt zurück.
Angestellte die regelmäßige Dienstreisen antreten, können den Koffer in Ihrer Einkommenssteuer Erklärung ansetzen und je nach Steuersatz kommt dann auch eine ähnliche Rückerstattung bei raus wie beim Selbständigen.
Alles andere sollte Grau oder Schwarzzone sein...
 

EinerWieKeiner

Erfahrenes Mitglied
11.10.2009
5.805
369
Selbständige in der Reisebranche können einen Rimowa Koffer natürlich absetzen und bekommen 19% MwSt zurück.
Angestellte die regelmäßige Dienstreisen antreten, können den Koffer in Ihrer Einkommenssteuer Erklärung ansetzen und je nach Steuersatz kommt dann auch eine ähnliche Rückerstattung bei raus wie beim Selbständigen.
Alles andere sollte Grau oder Schwarzzone sein...

Also das glaube ich so nicht bedingungslos. Ich kann ja mal Steuerrecht gedanklich zitieren: Alle angeschafften Gegenstände, die in ihrer Summen und Ausstattungen auch im privaten genutzt werden und nicht den direkten Arbeitsmaterialien zuzuordnen sind, können geprüft werden.

Beispiel bei mir selber:
Weisse Behandlungshose (jeans) wurde beanstandet... könnte ich auch privat tragen
Samsung Pads, die wir in der praxis nutzen, wollte der Prüfer sehen und hat gefragt ob ich die mal mit privat nach hause nehme....

Also ein Koffer ist immer eine Diskussion wert.... vor allem wenn er 800 Euro kostet

Kein Banker kann seine Anzüge absetzen. Den Koffer für eine geschäftsreise? Fragwürdig. Selbständige in der reisebranche ? reiseburoinhaber kann Koffer absetzen ?
 
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singmeister

Erfahrenes Mitglied
16.08.2011
2.401
100
BSL
Den Koffer für eine geschäftsreise? Fragwürdig.

Für eine Geschäftsreise sicher nicht. Aber für viele ;):
Im entschiedenen Fall war das Vorstandsmitglied eines internationalen Konzerns pro Jahr mehr als anderthalb Million Kilometer geflogen. Sein Argument: Er habe damit zwangsläufig einen größeren Bedarf und Verschleiß an Koffern als der Normalbürger. Die Finanzrichter gaben ihm Recht und erkannten die Ausgaben für zwei Koffer in Höhe von 1.056 Euro als Werbungskosten an. FG, Aktenzeichen: 3 K 2035/06
 
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Matma

Aktives Mitglied
25.10.2010
132
0
HAM/KJT/DOB
Welchen Job hast du , dass das FA den Koffer als Betriebsausgabe anerkennt?
Oder gibts da eine Spezielle Deklaration ( "Arztkoffer" oder "Atomar-Transportkoffer")

Wie Julianbsen schon festgestellt hat bin ich wohnhaft in der Schweiz. Ich habe aber das Glück, dass ich regelmäßig beruflich in D bin und mir die Koffer an eine deutsche Adresse schicken konnte. Somit kann ich mir bei Ausfuhr die 19% später zurückerstatten lassen.

Selbständige in der Reisebranche können einen Rimowa Koffer natürlich absetzen und bekommen 19% MwSt zurück.
Angestellte die regelmäßige Dienstreisen antreten, können den Koffer in Ihrer Einkommenssteuer Erklärung ansetzen und je nach Steuersatz kommt dann auch eine ähnliche Rückerstattung bei raus wie beim Selbständigen.
Alles andere sollte Grau oder Schwarzzone sein...

Bevor ich in die Schweiz ausgewandert bin, hatte ich einen Job mit einem Reiseanteil von 9-10 Monaten im Jahr, da konnte ich mir meine Reisekoffer auch auf Steuererklärung setzen und es wurde auch ohne Probleme anerkannt.
 
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P

protonenwurst

Guest
Wie Julianbsen schon festgestellt hat bin ich wohnhaft in der Schweiz. Ich habe aber das Glück, dass ich regelmäßig beruflich in D bin und mir die Koffer an eine deutsche Adresse schicken konnte. Somit kann ich mir bei Ausfuhr die 19% später zurückerstatten lassen.
Dann ist deine Rechnung Kokolores, weil du die Einfuhrsteuer nicht berücksichtigt hast. (Oder vielleicht war der Plan die Hinterziehung dieser.)
 

Matma

Aktives Mitglied
25.10.2010
132
0
HAM/KJT/DOB
Bei einem Preis von unter 300CHF muss ich keine Mehrwertsteuer zahlen. Der 2. Koffer fällt durch die Addition der Rabatte auf unter 300CHF und für den 1. Koffer muss ich die 8% bezahlen. Und ich reise mit +1 ein.
 

Moostal

Erfahrenes Mitglied
21.06.2010
804
0
Die CHF 300.- gilt nur für den Reiseverkehr d.h. wenn man selber die Ware über die Grenze fährt. Post oder andere Lieferungen gelten nicht Reiseverkehr und die Untergrenze fällt weg.
 

TobiWan84

Aktives Mitglied
06.01.2016
130
5
Kein Banker kann seine Anzüge absetzen. Den Koffer für eine geschäftsreise? Fragwürdig. Selbständige in der reisebranche ? reiseburoinhaber kann Koffer absetzen ?

Mein Steuerberater sagt immer:
"Wir können das einfach mal reinnehmen, wenn es das Finanzamt stört, werden die es prüfen / rausnehmen"
Ergebnis ist, dass mein Koffer problemlos anerkannt wurde, da ich einen Heimarbeitsplatz habe, meine Firma 500km entfernt sitzt und ich ab und zu hinfliege.
Genauso reiche ich auch andere Sachen ein, die ich für den Job nutze, allerdings auch theoretisch privat nutzen könnte. Bis jetzt wurde nichts beanstandet.
 

Airsicknessbag

Erfahrenes Mitglied
11.01.2010
19.837
10.951
Für eine Geschäftsreise sicher nicht. Aber für viele ;):

"Im entschiedenen Fall war das Vorstandsmitglied eines internationalen Konzerns pro Jahr mehr als anderthalb Million Kilometer geflogen. Sein Argument: Er habe damit zwangsläufig einen größeren Bedarf und Verschleiß an Koffern als der Normalbürger. Die Finanzrichter gaben ihm Recht und erkannten die Ausgaben für zwei Koffer in Höhe von 1.056 Euro als Werbungskosten an. FG, Aktenzeichen: 3 K 2035/06"

Nana, wenn das mal nicht die Diskussion ueber die niedrigen deutschen Vorstandsgehaelter befeuert. Wegen 1056 Euro Werbungskosten vor's FG? Seine Armut kotzt mich an ;)
 

jodost

Erfahrenes Mitglied
23.10.2011
3.908
607
CGN
Das ist alles eine Frage von plausibler Argumentation und von kleinen Details. Ein aufgesticktes Firmenlogo am Kragen macht aus einem Herrenhemd völlig problemlos eine Betriebsausgabe.

Wir haben diverse Koffer und Taschen in unseren Büchern stehen und bis dato keine Probleme gehabt, z.B. für Notebooks, als fertig vor-gepacktes Einsatzequipment, oder z.B. weil Werbematerial auch nicht von selbst auf einen Messestand läuft.

Wenn es wirklich dienstlich ist, gibt es durchaus Möglichkeiten, das legal als Betriebsausgabe laufen zu lassen - allerdings dürfte das für Tricksereien langweilig sein, weil ich mit Firmenlogo am Kragen eben nicht auf eine Hochzeit gegen kann/will, und weil ich den Reisekoffer nicht mit in Urlaub nehmen kann, weil der einsatzbereit im Keller liegen muss.
 
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BjoernSOAD

Erfahrenes Mitglied
31.12.2014
884
0
MUC
Ich habe auch bei Rimowa zugeschlagen und möchte einen Koffer davon auch rein dienstlich nutzen.

Gemeldet bin ich als OBC (Kurier, moderne Brieftaube) und das läuft beim FA als Kleinunternehmer.
Bei mir ist tatsächlich immer ein vollständiger Koffer einsatzbereit gepackt.

Kann ich dann theoretisch den Koffer als Betriebsausgabe mit in meine Einnahme-Überschuss-Rechnung (EÜR) nehmen?

Aber theoretisch kann man fast 99% der Arbeitsgeräte irgendwie auch privat verwenden. Der Handwerker kann theoretisch seine Maschinen auch bei der privaten Renovierung nutzen. So ziemlich alle Elektrogeräte (PC, Handy etc.) können privat verwendet werden. Der Koch benutzt evtl. seine Töpfe und Messer auch privat...
 
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