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Hi,
ich habe ein Frage zur Nebenkostenabrechnung, bei der mir vielleicht jemand weiterhelfen kann.
Folgendes Szenario (fiktive Zahlen!!)
Wohnhaus mit 3 Eigentumswohnungen (der Einfachheit halber alle gleich groß). Zum 01.11. wechselt bei einer der Wohnungen der Eigentümer.
Im Zeitraum 01.01. - 31.12. sind folgende Kosten angefallen:
Heizungskosten allgemein: 1.200 €
Heizkosten verbrauchsabhängig: 2.400 € bei 3.600 kWh (nur um mit Zahlen rechnen zu können)
Verbräuche (insgesamt die 3.600 kWh):
Wohnung 1: 1.200 kWh im ganzen Jahr
Wohnung 2: 1.200 kWh im ganzen Jahr
Wohnung 3: 500 kWh bis 31.10., 700 kWh nach Eigentümerwechsel zum 01.11. bis 31.12.
Jetzt werden ja die Kosten auf die Wohneinheiten verteilt:
Die 1.200 € Fixkosten ergeben 400 € je Wohneinheit und Jahr bzw. 33,33 € je Wohneinheit und Monat.
Verbrauchsabhängig sind zu zahlen:
Wohnung 1 und Wohnung 2: 1.200 kWh / 3.600 kWh * 2.400 € = 800 € im Jahr bzw. 66,67 € im Monat.
Wohnung 3 vor Eigentümerwechsel (bis 31.10. 500/3600*2400 € = 333,33 € bzw. 33,33 € je Monat bei 10 Monaten.
Wohnung 3 nach Eigentümerwechsel: 700/3600*2400 € = 466,67 € bzw. 233,33 € je Monat bei 2 Monaten.
Je Monat ist also folgendes in Summe zu zahlen:
Wohnung 1 und 2: 33,33 € fix und 66,67 € verbrauchsabhängig.
Wohnung 3 vor Eigentümerwechsel: 33,33 € fix und 33,33 € verbrauchsabhängig.
Wohnung 3 nach Eigentümerwechsel: 33,33 € fix und 233,33 € verbrauchsabhängig.
Macht dann in Summe also:
Wohnung 1 und 2: Jeweils 100 € (33,33+66,67) * 12 Monate = 1.200 € (also 2.400 € für die beiden Wohnungen)
Wohnung 3 vor Wechsel: (33,33 € + 33,33 €) * 10 Monate = 666,67 €
Wohnung 3 nach Wechsel: (33,33 € + 233,33 €) * 2 Monate = 533,33 €
In Summe also die Gesamtkosten von 3.600 € und alles passt.
Soweit so klar:
Was ist jetzt, wenn der Eigentümer der Wohnung 3 vor dem Wechsel der Bauträger war, weil es sich um einen Neubau handelt und die Wohnung erst viel später als die anderen verkauft worden ist?
Dann gilt doch das selbe, oder? Oder gibt es in dem Fall irgendeinen § der was anderes aussagt?
ich habe ein Frage zur Nebenkostenabrechnung, bei der mir vielleicht jemand weiterhelfen kann.
Folgendes Szenario (fiktive Zahlen!!)
Wohnhaus mit 3 Eigentumswohnungen (der Einfachheit halber alle gleich groß). Zum 01.11. wechselt bei einer der Wohnungen der Eigentümer.
Im Zeitraum 01.01. - 31.12. sind folgende Kosten angefallen:
Heizungskosten allgemein: 1.200 €
Heizkosten verbrauchsabhängig: 2.400 € bei 3.600 kWh (nur um mit Zahlen rechnen zu können)
Verbräuche (insgesamt die 3.600 kWh):
Wohnung 1: 1.200 kWh im ganzen Jahr
Wohnung 2: 1.200 kWh im ganzen Jahr
Wohnung 3: 500 kWh bis 31.10., 700 kWh nach Eigentümerwechsel zum 01.11. bis 31.12.
Jetzt werden ja die Kosten auf die Wohneinheiten verteilt:
Die 1.200 € Fixkosten ergeben 400 € je Wohneinheit und Jahr bzw. 33,33 € je Wohneinheit und Monat.
Verbrauchsabhängig sind zu zahlen:
Wohnung 1 und Wohnung 2: 1.200 kWh / 3.600 kWh * 2.400 € = 800 € im Jahr bzw. 66,67 € im Monat.
Wohnung 3 vor Eigentümerwechsel (bis 31.10. 500/3600*2400 € = 333,33 € bzw. 33,33 € je Monat bei 10 Monaten.
Wohnung 3 nach Eigentümerwechsel: 700/3600*2400 € = 466,67 € bzw. 233,33 € je Monat bei 2 Monaten.
Je Monat ist also folgendes in Summe zu zahlen:
Wohnung 1 und 2: 33,33 € fix und 66,67 € verbrauchsabhängig.
Wohnung 3 vor Eigentümerwechsel: 33,33 € fix und 33,33 € verbrauchsabhängig.
Wohnung 3 nach Eigentümerwechsel: 33,33 € fix und 233,33 € verbrauchsabhängig.
Macht dann in Summe also:
Wohnung 1 und 2: Jeweils 100 € (33,33+66,67) * 12 Monate = 1.200 € (also 2.400 € für die beiden Wohnungen)
Wohnung 3 vor Wechsel: (33,33 € + 33,33 €) * 10 Monate = 666,67 €
Wohnung 3 nach Wechsel: (33,33 € + 233,33 €) * 2 Monate = 533,33 €
In Summe also die Gesamtkosten von 3.600 € und alles passt.
Soweit so klar:
Was ist jetzt, wenn der Eigentümer der Wohnung 3 vor dem Wechsel der Bauträger war, weil es sich um einen Neubau handelt und die Wohnung erst viel später als die anderen verkauft worden ist?
Dann gilt doch das selbe, oder? Oder gibt es in dem Fall irgendeinen § der was anderes aussagt?