Indirektes Rücktrittsrecht Immobilienkauf

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Brainpool

Erfahrenes Mitglied
15.03.2014
2.801
122
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Hallo,
ich erlebe es zur Zeit (in der Nachbarschaft) dass das bereits verkaufte (per Vertragsunterzeichnung) Haus nun doch nicht dem Wunsch des Käufers entspricht.
Normal besteht ja kein Rücktrittsrecht, allerdings ist die nachfolgende Klausel im Vertrag eingearbeitet:
Die Notarin hat den Beteiligtenerläutert, dass die Eintragung der Eigentumsvormerkung zugunsten desKäufers eine ungesicherte Vorleistung darstellt, die weitereVerfügungen über den Vertragsbesitz wirtschaftlich blockieren kann,wenn der Käufer trotz Scheitern des Vertrages deren Löschung nichtbewilligt. Die Löschung durch gerichtliches Urteil ist miterheblichem Zeitverlust und Kosten verbunden. Aus diesem Grundevereinbaren die Beteiligten Folgendes:
Die Beteiligten weisen die Notarinübereinstimmend an, unabhängig von der vorstehend in Absatz 2. vomKäufer erteilten Anweisung die Löschungsbewilligung demGrundbuchamt auch zum Vollzug vorzulegen, wenn folgendeVorraussetzungen erfüllt sind:
Kurz und Bündig abgekürzt:
Geld nicht gezahlt

Unterm Strich: Sofern man nicht zahlt hat sich der Hauskauf erledigt.
Die Frage am Rande ist natürlich welche Kosten und / oder Schadensersatz dabei entstehen könnten.
 
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nemix

Erfahrenes Mitglied
02.07.2015
472
8
Hatte so einen Fall auch schon mal bei Bekannten wo der Käufer nach Notarvertrag abgesprungen ist.
Makler/Notar musste der Käufer bezahlen, alles andere war Pech. Natürlich mega nervig, da man das ganze Spiel mit Hausbesichtigungen usw. von vorne anfängt, aber bei der Marktlage in einigen Regionen ist das ja zum Glück nur eine Frage von Wochen bis das Haus weg ist.
 

kingair9

Megaposter
18.03.2009
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763
Unter TABUM und in BNJ
Stark vereinfacht, vollkommen unjuristisch aber "aus dem Leben":

Normalerweise wird im Notarvertrag beschrieben, wann zu bezahlen und wann das Haus zu übergeben ist. Wird nicht bezahlt, dann wird es auch nicht übergeben - auch wenn Auflassungsvormerkung etc. schon korrekt erledigt wurden.

Soweit alles ganz "normal" - was ist denn die Frage?
 

kingair9

Megaposter
18.03.2009
22.381
763
Unter TABUM und in BNJ
Habe ich das so undeutlich geschrieben?

Okay, das habe ich natürlich gesehen - konnte mir aber nicht vorstellen, daß das alles ist. Die Antwort darauf ist in wenigen Sekunden erschöpfend gegoogelt:

- Notarkosten plus Kosten für Rücknahme Auflassung etc.
- Maklerkosten
- Zinsersatz (5 Punkte über Basiszins)
- evt. andere, im direkten Zusammenhang mit dem Verkauf an diesen Käufer stehende Kosten (spezielle Vorgaben für Gutachten o.ä. seitens des Käufers - also nichts, was andere Käufer gewöhnlich verlangen)

gehen zu Lasten des zurücktretenden Käufers.
 
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nemix

Erfahrenes Mitglied
02.07.2015
472
8
Wofür ist den Zinsersatz zu zahlen und wie wird das berechnet (also Tage/Monate?)?

Ich weiß nur das damals ein Anwalt für Immobilienrecht die ersten beiden Posten von dir genannt hat, andere Kosten gab es bis auf ein paar Telefonate und die Zeit bei Besichtigungen nicht, da könnte man gerichtlich bestimmt etwas machen aber wer hat die nerven dafür?
 

malone

Erfahrenes Mitglied
11.05.2015
1.389
678
Wenn im Vertrag ein Rücktrittsrecht mangels Geld eingearbeitet ist, dann haben dem ja auch beide Parteien zugestimmt. Insofern gibt es Schadens- und Kostenersatz dann auch nur, wenn dies im Vertrag geregelt wurde. Vertragsrecht hat Vorrang vor gesetzlicher Regelung.
 
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Brainpool

Erfahrenes Mitglied
15.03.2014
2.801
122
Wenn im Vertrag ein Rücktrittsrecht mangels Geld eingearbeitet ist,

Bitte nicht falsch verstehen, es ist kein Rücktrittsrecht wegen Geldmangel in den Vertrag aufgenommen worden, sondern die Löschung der Auflassungserklärung wenn (aus welchen Gründen auch immer) der Käufer nicht mit der Kohle rüberkommt.
 

WiCo

Erfahrenes Mitglied
05.01.2014
2.169
852
Diese Art Klauseln ist vor einigen Jahren in die Verträge aufgenommen worden, weil es offenbar vorkam, daß Käufer auf Nimmerwiedersehen verschwanden. Dann war die Löschung der Vormerkung nur auf gerichtlichem Wege (öffentl. Zustellung, was weiß ich) möglich und extrem aufwendig, das Grundstück während der Zeit gesperrt. Nun kann der Notar die Löschung erklären, wenn der Vertrag nicht vollzogen wird. Meist ist dazu auch eine Deadline im Vertrag definiert.