Paket per Nachnahme

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Brainpool

Erfahrenes Mitglied
15.03.2014
2.801
122
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Moin,
mich beschäftigt schon länger eine Frage bezüglich "Nachnahme"
Und zwar meine ich mal vor sehr langer Zeit irgendwo mal etwas gelesen zu haben, dass man das Recht hat, eine Nachnahmesendung vor dem bezahlen beim Paketmännchen, auf den richtigen Inhalt zu prüfen.
Würde ja auch Sinn machen, bei Vorkasse ist meine Kohle weg,
bei Rechnung bekommt der Verkäufer kein Geld,
bei Nachnahme geht es Zug um Zug,
dabei muss aber doch die Prüfung möglich sein ob da kein Steinchen im Paket verpackt ist.
Ich hatte bereits mal am Postamt nachgefragt und die Auskunft bekommen: NEIN NEIN NEIN
Allerdings konnte man mir dafür auch keine Handlungsanweisung etc benennen.
Nun ist mal wieder die Schwarmintelligenz des Forums gefragt.
 

Meilenhai

Aktives Mitglied
29.04.2009
194
2
52
BER
Ich hatte den Fall auch schon einmal - es gibt laut der Post (DHL) keine Möglichkeit das Paket zu öffnen um den Inhalt zu kontrollieren.
Die Übergabe soll erst passieren wenn Du den Empfang bestätigt und den Nachnahmebetrag bezahlt hast.
Also sehr riskant das ganze für den Empfänger ;-)
 
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odie

Erfahrenes Mitglied
30.05.2015
7.030
2.847
Z´Sdugärd
Droseln wir das ganze mal auf...

- "Ware bleibt bis zur Bezahlung unser Eigentum" wird mit an grenzender Warscheinlichkeit bei jedem Onlinehändler in dessen AGB´s stehen. Somit (so zuminderst meinem Rechtsverständniss nach) bist du bis zu bezahlung der Ware nicht befugt diese zu "inspizieren". Somit nicht das Problem des Paketdienstes.
- Wen die auch kaputt sein sollte ist ja nicht das Problem der Post. Lt deren (und halt auch allen anderen) MUSS die Ware so verpackt sein das sie NICHT kaputt geht. Somit nicht das Problem das Paketdienstes.
- Der klassische Backstein anstatt den teuren Laptop geliefert bekommen? Auch das ist eine Geschichte zwischen dem Empfänger und dem Sender und hat mit dem Paketdienst nix zu tun.

In soweit ist es relativ egal was mit dem Packet ist...es ist das Problem des Paketdienstes.
 

daukind

Erfahrenes Mitglied
03.02.2012
2.219
904
Droseln wir das ganze mal auf...

- "Ware bleibt bis zur Bezahlung unser Eigentum" wird mit an grenzender Warscheinlichkeit bei jedem Onlinehändler in dessen AGB´s stehen. Somit (so zuminderst meinem Rechtsverständniss nach) bist du bis zu bezahlung der Ware nicht befugt diese zu "inspizieren".

Was für ein Blödsinn. D.h. wenn ich auf Rechnung kaufe, darf ich den neuen Herd erst benutzt wenn er bezahlt wurde?
 
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Mr. Hard

Spaßbremse
23.02.2010
10.794
3.316
In der Regel haftet der Paketdienst für die korrekt markierte Stückzahl, nicht für den Inhalt.
 

Brainpool

Erfahrenes Mitglied
15.03.2014
2.801
122
- Der klassische Backstein anstatt den teuren Laptop geliefert bekommen? Auch das ist eine Geschichte zwischen dem Empfänger und dem Sender und hat mit dem Paketdienst nix zu tun.

Welchen Zweck soll dann die Aktion "Nachnahme" erfüllen?
Dann hätte man immer und grundsätzlich das Verfahren "Vorkasse" bzw. "Rechnung" machen können.

Schade, ich kann mich einfach nicht mehr erinnern wo ich das damals gelesen oder gehört habe, würde aber im korrekten Geschäftsverkehr Sinn machen wenn man eine Nachnahmesendung vor dem Bezahlen auf Inhalt prüfen könnte.
 

ztolki

Aktives Mitglied
14.07.2016
105
0
Als österr. Postpartner
Darf ich Euch dazu mitteilen:

Das Öffnen des Paket ist nicht erlaubt laut österr.Postgesetz
Man darf auch keinen Brief bevor öffnen bevor er nicht übernommen durch ausweisen und Unterschrift Betrifft EInschreiber und Behördenschreiben
 

Mr. Hard

Spaßbremse
23.02.2010
10.794
3.316
Dem Transporteur die Haftung für den Inhalt zuschieben zu wollen wäre wohl etwas viel verlangt.
Wenn man dem Sender nicht traut, sollte man dort nicht kaufen. Die Nachname sichert den Versender ab, nicht den Empfänger.
 

janetm

Erfahrenes Mitglied
11.02.2012
3.950
985
DUS, HAJ, PAD
Man kann von Paypal halten was man viel, aber für den Käufer ist es auf jeden Fall besser als Nachnahme.

Für eine Nachnahme Zahlung habe ich in den letzten 20 Jahren keinen Sinn gesehen. Wenn ich dem VK nicht traue, kaufe ich dort auch nicht. Für alles andere gibt es KK, paypal oder ggf. Vorkasse bzw. besser Rechnung.
 

honk20

Erfahrenes Mitglied
19.05.2011
5.357
13
Welchen Zweck soll dann die Aktion "Nachnahme" erfüllen?
Dann hätte man immer und grundsätzlich das Verfahren "Vorkasse" bzw. "Rechnung" machen können.

Schade, ich kann mich einfach nicht mehr erinnern wo ich das damals gelesen oder gehört habe, würde aber im korrekten Geschäftsverkehr Sinn machen wenn man eine Nachnahmesendung vor dem Bezahlen auf Inhalt prüfen könnte.
Wenn man dem Versender nicht traut und man einem Fake Shop nicht aufsitzen möchte. quasi Zug um Zug und der Paket Mensch ist der Mittler
 

ztolki

Aktives Mitglied
14.07.2016
105
0
Die Verpackung der Sendung muss einen Sturz von bis zu 1,20m aushalten( Fliesband), ohne das der Inhalt schaden nehmen könnte Das ist international so !
Also achtet auf die Verpackung das sie ausreichend ist sprich gut gefüllt und ausgeschäumt, wenn es sich um zerbrechlichen Inhalt handelt.
Es gibt aber auch die Möglichkeit die Sendung zerbrechlich aufzugeben, dann wird das Paket händisch bearbeitet und kommt nicht auf ein Fliesband ausserdem ist es dann versichert (in Österrreich bis 510.-€) Mehr ist wieder kostenpflichtig !
 

singmeister

Erfahrenes Mitglied
16.08.2011
2.401
99
BSL
Wenn man dem Versender nicht traut und man einem Fake Shop nicht aufsitzen möchte. quasi Zug um Zug und der Paket Mensch ist der Mittler

Das funktioniert eben nicht, wie schon geschrieben wurde. Die Paketdienstleister haben auch schlicht keine Marge, um bei jeder xten Paketlieferung erst auf eine "Freigabe" des Empfängers zu warten, bevor sie zum nächsten Haus können.

Wenn man überlegt wie unsicher Paketversand ist (der Versender kann letztendlich den korrekten Paketinhalt nie nachweisen bzw. der Empfänger nie den falschen Paketinhalt), werden damit recht viele Milliarden umgesetzt. Im Normalfall sind eben Versender und Empfänger ehrlich genug :)
 

odie

Erfahrenes Mitglied
30.05.2015
7.030
2.847
Z´Sdugärd
Was für ein Blödsinn. D.h. wenn ich auf Rechnung kaufe, darf ich den neuen Herd erst benutzt wenn er bezahlt wurde?

Ja was glaubst du warum man früher manche Kleinkredite etc erst nach 2 Wochen (nach Ablauf der Widerruffrist) erst bekommen hat? Und es geht um das Eigentum, nicht um die Nutzung.
 
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daukind

Erfahrenes Mitglied
03.02.2012
2.219
904
Ja was glaubst du warum man früher manche Kleinkredite etc erst nach 2 Wochen (nach Ablauf der Widerruffrist) erst bekommen hat? Und es geht um das Eigentum, nicht um die Nutzung.

Seit wann hat das Eigentum etwas mit dem "Inspizieren" der Ware zu tun? Liest Du eigentlich deine Texte auch oder schreibst Du nur munter drauf los?

Davon abgesehen: Die Widerrufsfrist beginnt immer erst frühestens mit dem Erhalt der Ware.

Vielleicht solltest Du künftig nur dann antworten wenn Du Ahnung hast, okay?
 
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Cnecky

Erfahrenes Mitglied
23.09.2014
258
24
Und zwar meine ich mal vor sehr langer Zeit irgendwo mal etwas gelesen zu haben, dass man das Recht hat, eine Nachnahmesendung vor dem bezahlen beim Paketmännchen, auf den richtigen Inhalt zu prüfen.
Defintiv war das auch so, denn ich habe mich immer gefragt, wie soll das in der Praxis ablaufen? Das "Paketmännchen" hat ja nun wahrlich keine Zeit.
Das wurde wohl geändert, siehe hier.

Warum zahlt man per Nachnahme? Okay, damit die Frau auf den Auszügen nicht sieht, dass man etwas in Flensburg bestellt hat!? :D
 

MrPositiv

Erfahrenes Mitglied
01.10.2012
1.605
13
Es ist jedem Versender selbst überlassen mit welchen Logistiker dieser seine Ware versenden. Wünscht der Empfänger – also du – die Sendung per Nachnahme, kannst du damit natürlich (weil zb. ein Stein der Inhalt ist) auf die Nase fallen, als wenn du in Vorkasse (Kreditkarte, etc.) gehst und am Ende kommt kein Paket. Von daher egal welche Art, bei allen gibt es ein Risiko über’s Ohr gehauen zu werden. Doch zurück zur Nachnahme. Jeder Logistiker hat seine eigenen AGBs und mit Nutzung eines Transportes akzeptiert man auch beim Versand per Nachnahme, dass der Empfänger erst das Paket erhält, wenn dieser sich ordnungsgemäß ausweisen kann UND den besagten Betrag vor Übernahme an den Zusteller beglichen hat. Erst dann gibt es das Paket. Doch dann ist es bei einem Betrug (Stein als Inhalt) bereits zu spät. Daher kann einem nur der gesunde Menschenverstand & Bauchgefühl helfen obwohl das auch nicht immer eine Garantie ist. Wer also „Probleme oder Ängste“ per Nachnahme hat ggf. über’s Ohr genauen zu werden, sollte wenn möglich nur Selbstabholung wählen oder bei diesen Anbieter nicht kaufen. Evtl. wäre bei Nachnahme noch die Hilfe eine Küchenwaage. Sprich wenn der Zusteller kommt, Paket auf die Küchenwaage stellen und wenn das Gewicht ca. stimmt mit dem was man erwartet, sollte idR auch das drin sein was man erwartet. Aber auch hier kann der „Betrüger“ mitdenken und das Gewicht anpassen. Wäre zwar dreist doch was tun Betrüger nicht alles um einen zu bescheißen…
 
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Buckyball

Erfahrenes Mitglied
07.09.2017
453
1
NYC/EDI
Wenn man den Zusteller schon lange kennt ist das bei Nachnahme keine Problem das der als Zeuge kurz wartet und man das Paket (nach Zahlung versteht sich) oeffnet. Geld ist im Zweifel natuerlich erstmal weg. Interessanter ist doch eigentlich wieviel Nachnahmesendungen es ueberhaupt noch gibt, koennte mir vorstellen das die Anzahl heutzutage sehr gering ist.
 
Zuletzt bearbeitet:

somkiat

Erfahrenes Mitglied
30.05.2013
5.642
3.881
Gummersbach
Nach nunmehr 8 Jahren im Onlinehandel zusammenfassend wie folgt : Der Nachnahmeanteil liegt bei ca 10 % , ein großer Teil der Volksgenossen hat nirgendwo ein Konto oder bekommt formularmäßig nichts auf die Reihe . Oder betreibt seinerseits Geschäfte jenseits des Finanzamtes und bevorzugt deswegen volle Deckung .

Bei unbekannten Versendern rate ich unbedingt zu Paypal weil dieses Unternehmen bei Reklamationen sofort den fraglichen Betrag einfriert und dann ein enormes Gezeter aus allen Ecken seinen Lauf nimmt . Bei Verdruß sofort ein Foto machen und Zeugen anschaffen . Ist der Fall nicht aufzulösen beißt paypal ins Gras und erstattet den Kaufpreis , dafür sind sie da .