Frage zum Umgang mit Architekten/Monteur-Problem

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vuulp

Aktives Mitglied
21.03.2014
132
37
FFM
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Servus zusammen,

ich habe aktuell bei dem Bau einer ETW eine Situation bei der ich leider keinerlei Erfahrung vorweisen kann und deswegen wollte ich hier im Forum mal eine allgemeine Einschätzung einholen.

Ich habe bei einem Bauträger eine ETW gekauft, während der Bauphase (welche im Januar beendet sein wird) wurde das ganze Bauvorhaben von einem Architekten betreut.
Nun wollte ich eine Duschtür einbauen lassen - nicht von Bauträger in Auftrag gegeben sondern von mir persönlich. Ich habe den Architekten natürlich vorab per Mail gefragt ob das für Ihn in Ordnung geht oder ob ich bis nach der Übergabe warten soll. Die Antwort: "Kein Problem, die Monteure sollen sich bei Ihm melden, er regelt das".
Soweit so gut, natürlich haben die Monteure einen Termin mit ihm ausgemacht und sind zur Baustelle gefahren. Dort war meine Wohnung dann allerdings nicht betretbar da gerade die Türen gesetzt wurde.

Die Monteure sind wieder abgerückt und haben mir eine Rechnung von ca 200€ für die nicht zustande gekommene Montage geschickt.

War ich einfach zu naiv (war ich wohl, man lernt ja dazu...) und muss das nun als Lehrgeld bezahlen? Oder wie seht ihr das so?
Gruß
bw
 

kingair9

Megaposter
18.03.2009
22.381
763
Unter TABUM und in BNJ
Laß Dir von den Monteuren eine Kopie der Terminvereinbarung mit dem Architekten geben (bzw. von der Antwort des Architekten, daß Termin XYZ okay ist).

Wenn sie die haben, mußt Du den Monteur bezahlen und kannst das dem Architekten berechnen.
 

alohasteffi

Erfahrenes Mitglied
28.07.2010
1.101
112
München
Wenn du alles schriftlich vom Architekten hast, dann fordere ihn auf, die Kosten zu übernehmen.
Ist für mich aber auch nicht nachvollziehbar, dass ein Architekt vor Übergabe des Gewerkes, einer fremden Montagefirma Zugang gewähren will.
Spätestens bei Mängeln bei der Abnahme, wie z.B. Kratzer auf dem Parkett, Flecken an den Wänden oder sonstigen Beschädigungen, wird ihm der Bauträger was anderes erzählen.
 

odie

Erfahrenes Mitglied
30.05.2015
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2.850
Z´Sdugärd
Ich bin zwar jetzt nicht DER Bauigelchecker....aber was haben Türen montieren mit nicht Betretbar zu tun?
 

Magellan

Erfahrenes Mitglied
17.03.2009
3.909
9
HON olulu
Ich bin zwar jetzt nicht DER Bauigelchecker....aber was haben Türen montieren mit nicht Betretbar zu tun?

ähm...., möglicherweise war die Wohnung nicht betretbar, weil die Türzarge gerade gesetzt worden ist. Diese muß ja mit "Türspreizen" gesichert werden. Zu diesem Zeitpunkt ist es nicht so einfach, durch diese Türe größere Gegenstände durchzureichen bzw. auch selbst durchzugehen.
 

vuulp

Aktives Mitglied
21.03.2014
132
37
FFM
@kingair
das wäre nun auch mein Vorgehen gewesen. Der Architekt lehnt natürlich erstmal jegliche Kostenübernahme ab. Ich habe allerdings ja noch etliche Rechnungen mit dem Bauträger offen...
Mal schauen ob ich das dann dort einbehalten kann?!

@alohasteffi
So hatte ich das nicht gesehen, guter Punkt! Dann hätte er es von vorne Hinein ablehnen sollen. Im Grunde genommen aber nicht mein Problem wenn er es gestattet, oder?

@odie
Die Türzargen wurden mit Schaum ausgespritzt und mit Türfutterspreizer fixiert. Da kann man für kurze Zeit nicht durch gehen.
 

odie

Erfahrenes Mitglied
30.05.2015
7.034
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Z´Sdugärd
ähm...., möglicherweise war die Wohnung nicht betretbar, weil die Türzarge gerade gesetzt worden ist. Diese muß ja mit "Türspreizen" gesichert werden. Zu diesem Zeitpunkt ist es nicht so einfach, durch diese Türe größere Gegenstände durchzureichen bzw. auch selbst durchzugehen.

OK. Macht sinn!
 

kingair9

Megaposter
18.03.2009
22.381
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Unter TABUM und in BNJ
@kingair
das wäre nun auch mein Vorgehen gewesen. Der Architekt lehnt natürlich erstmal jegliche Kostenübernahme ab. Ich habe allerdings ja noch etliche Rechnungen mit dem Bauträger offen...
Mal schauen ob ich das dann dort einbehalten kann?!

Entscheidend ist natürlich, daß Du von Deinem Handwerker einen Beweis / schriftlichen Beleg bekommst, daß der Architekt den Zugang zu genau dem Zeitpunkt genehmigt hat. Wenn der Handwerker diesen z.B. als Email hat, dann wird er auch motiviert sein, Dir diesen zu geben - denn er will ja Geld von Dir.

Hat er ihn nicht, kannst Du das Problem nicht auf den Architekten abwälzen...