KFZ-Finanzierung: Widerruf(sjoker)

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abvvgold

Erfahrenes Mitglied
28.06.2016
982
145
DUS
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Liebe Mitinsassen,

seit geraumer Zeit steht fest, dass KFZ-Finanzierungsverträge, die in einem bestimmten Zeitraum geschlossen wurden, unter bestimmten Voraussetzungen, wenn die Widerrufsbelehrung im Darlehensvertrag fehlerhaft war, uneingeschränkt widerrufbar sind und sich der Verbraucher auf Grund des Konstruktes verbundener Verträge nicht nur vom Darlehen, sondern auch vom finanzierte Fahrzeug trennen kann.
Im Volksmund heißt das Widerrufsjoker.

Meine Fragen:

Hat jemand von euch einen solchen "Widerrufsjoker" erfolgreich erhoben?
Wie sieht die Zeitschiene aus: von Widerruf bis zur vollständigen Rückabwicklung?
Mit welcher Fahrzeugmarke / finanzierenden Bank hattet ihr das Vergnügen?
Wart ihr ausnahmslos rechtsschutzversichert, oder hat es auch einer aus privater Kasse bezahlt?

Ich bin Kunde der BMW-Bank, in zeitlicher betroffen (Vertragsschluss 9/15) und würde mir gerne eine weite Meinung bilden.

Freue mich auf einen regen Erfahrungsaustausch.

:)
 

axxoo25

Erfahrenes Mitglied
27.09.2016
2.207
159
Was ist denn dein Ziel?

Karre zurück, geld zurück?

Den erlangten Vorteil musst du dich trotzdem anrechnen lassen, also die gefahrenen km.. kann gleich mehrere tausend Euro ausmachen... zu Bedenken sind auch Schäden am Fahrzeug..
 

steroidpsycho

Erfahrenes Mitglied
03.12.2010
709
110
Was steht denn hier bitte fest?

Verschiedene Landgerichte sehen die Sache unterschiedlich, Du scheinst Deine Hoffnung auf das LG Berlin zu legen - aber auch hier ist noch keine obergerichtliche Entscheidung ergangen, geschweige denn eine Revisionsentscheidung vor dem BGH.

Ich würde hier - so ich denn keine Rechtsschutzversicherung hätte oder einen angestellen Anwalt, der sich damit mal beschäftigen könnte - einfach abwarten. Denn wenn in Deinem Sinne entschieden werden sollte, dürfte wohl das Widerrufsrecht auch noch nach endgültiger Rückzahlung des Darlehensbetrages ausgepbt werden können.
 

abvvgold

Erfahrenes Mitglied
28.06.2016
982
145
DUS
Was ist denn dein Ziel?

Karre zurück, geld zurück?

Den erlangten Vorteil musst du dich trotzdem anrechnen lassen, also die gefahrenen km.. kann gleich mehrere tausend Euro ausmachen... zu Bedenken sind auch Schäden am Fahrzeug..

Primäres Ziel ist es aus der Verpflichtung, den Wagen (Diesel) nach 3 Jahren zu übernehmen und den Restbetrag zu entrichten, raus zu kommen.

Dass ich für gefahrene KM, abhängig von der Ausgestaltung der Widerrufsbelehrung - ob (un)richtig oder fehlenden Pflichtinformationen, Wertersatz leisten muss, ist mir bewusst, aber nicht weiter tragisch. Ich bin nur knapp 10.000km gefahren.
Schäden sind (sichtbare) nur einer vorhanden - Delle vom Parkplatznachbarn. Ansonsten keinerlei Lackschäden (Motorhaube, Stoßstange, Kofferraumlade mit transparenter KFZ-Folie vor Steinschlägen/Kratzern geschützt).

Was steht denn hier bitte fest?

Verschiedene Landgerichte sehen die Sache unterschiedlich, Du scheinst Deine Hoffnung auf das LG Berlin zu legen - aber auch hier ist noch keine obergerichtliche Entscheidung ergangen, geschweige denn eine Revisionsentscheidung vor dem BGH.

Ich würde hier - so ich denn keine Rechtsschutzversicherung hätte oder einen angestellen Anwalt, der sich damit mal beschäftigen könnte - einfach abwarten. Denn wenn in Deinem Sinne entschieden werden sollte, dürfte wohl das Widerrufsrecht auch noch nach endgültiger Rückzahlung des Darlehensbetrages ausgepbt werden können.

Nicht nur aufs LG Berlin. Zwischenzeitlich haben LG-Richter auch in Ellwangen und München vergleichbare Urteile erlassen, wenn gleich alle (?) noch nicht rechtskräftig sind.
Gerade wegen der nur vereinzelten Entscheidungen dann meine Frage ans Forum, ob es schon einer von den Usern den Widerruf geltend gemacht hat oder sogar ein Ergebnis erzielt hat. (Stichwort: außergerichtliche Einigung) Mir ist bewusst, dass die Entscheidungen von Bank zu Bank anders ausfallen könnten - daher eine Nachfrage um Erfahrungsaustausch.


Denn wenn in Deinem Sinne entschieden werden sollte, dürfte wohl das Widerrufsrecht auch noch nach endgültiger Rückzahlung des Darlehensbetrages ausgepbt werden können.

Das ist überhaupt ein guter Punkt - wenn gleich es für mich mit ca. 20.000€ "zwangssparen" verbunden wäre.
 

tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.708
140
Widerrufen kann man doch nur bis 12 Monate nach Vertragsabschluss, wenn man nicht korrekt Belehrt wurde?
 

odie

Erfahrenes Mitglied
30.05.2015
7.035
2.850
Z´Sdugärd
Was soll den der Sinn des ganzen sein? Das Auto zurückgeben und den Neupreis dafür kassieren? Warum?
 

abvvgold

Erfahrenes Mitglied
28.06.2016
982
145
DUS
Was soll den der Sinn des ganzen sein? Das Auto zurückgeben und den Neupreis dafür kassieren? Warum?

Das Auto, einen Diesel, zurück geben.
Warum?
Diesel-Fahrverbote / kollabierte Gebrauchtwagenpreise.

Ich will keinen Neupreis erstattet. Ich will nur keine letzte Finanzierungs-Rate iHv 20.000€ zahlen, wenn das Auto - nach aktueller Marktaussicht und -entwicklung - noch einen Wert von vielleicht 14.000€ hat. Ich will auch nicht meine bezahlten Finanzierungsraten zurück.
Ich will keine 6000€ innerhalb von Augenblicken vernichten, wenn mich der Verbraucherschutz hiervor bewahren kann.

Edit, weil hier vorher fälschlicherweise Leasing stand. Es geht aber um einen Finanzierungsvertrag.
 
Zuletzt bearbeitet:

odie

Erfahrenes Mitglied
30.05.2015
7.035
2.850
Z´Sdugärd
Diesel-Fahrverbote / kollabierte Gebrauchtwagenpreise.
Ähhhhh Diesel Fahrverbote gibt es aktuell WO? Und kollabierte Gebrauchtwagenpreise? Naja das ist eben Risko einer Finanzierung/Leasing. BZW wen es andersrum währe, also die Gebrauchtwagenpreis explodieren würden dann würdest du natürlich mehr bezahlen und dich auch nicht darüber beschweren wen dein Vertragspartner das von dir fordern würde?

Sorry ich verstehe das ganze nunmal nicht. Du vernichtest schon n Haufen Geld wen du Kiste aus der Filliale fährst.
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.105
3.028
Gegenfrage: Wusste dein Vertragspartner davon?

Naja, guck mal auf das Jahr der relevanten Richtlinie: 2008/50/CE. Wahrscheinlich wußten Industrie und Politik das schon recht lange, haben aber im Interesse vom Automobil- und Dieselstandort Deutschland das Thema so lange es geht kleingeredet. Die Entscheidung des BVerG hat niemanden der mit der Sache zu tun hat wirklich überrascht.
 

abvvgold

Erfahrenes Mitglied
28.06.2016
982
145
DUS
OT: Wer kauft sich einen Diesel bei 10.000km über 3 Jahre?

Vorgesehen waren 15.000km/Jahr, dass ich eine BC100 vom Arbeitgeber bekommen würde wusste ich zu dem Zeitpunkt leider nicht.

Ähhhhh Diesel Fahrverbote gibt es aktuell WO? Und kollabierte Gebrauchtwagenpreise? Naja das ist eben Risko einer Finanzierung/Leasing. BZW wen es andersrum währe, also die Gebrauchtwagenpreis explodieren würden dann würdest du natürlich mehr bezahlen und dich auch nicht darüber beschweren wen dein Vertragspartner das von dir fordern würde?

Sorry ich verstehe das ganze nunmal nicht. Du vernichtest schon n Haufen Geld wen du Kiste aus der Filliale fährst.

Diesel Fahrverbote werden kommen, siehe aktuelle Berichterstattung. Unabhängig davon ob es in meiner Stadt dazu kommt oder nicht wird es zu zunehmenden (Panik-)Verkäufen von Dieselfahrzeugen kommen, wodurch Gebrauchtwagenpreise zwingend fallen werden.

Dass eine (gebrauchte) Sache über längere Zeit an Wert gewinnt kommt idR nur bei Oldtimern oder Produktionsstop (siehe Mercedes SLS) vor. Im Übrigen ist, soweit der rechtliche Rahmen den Vertragspartner zur "Nachberechnung" berechtigen würde, wohl in den sauren Apfel zu beißen. Genau so wie anders herum.
Ihn dann aber bitte aber auch mit gleichen Maßstab wie mein Vorhaben hier bewerten.
 
Zuletzt bearbeitet:

Boernie

Aktives Mitglied
19.04.2014
227
26
Cgn/mst
Wieso geleast und nicht mit verbrieften Rückgaberecht finanziert? Dann ist die Schlussrate/Rückkauf garantiert. Leasing ist immer mit mehr Risiko verbunden, deshalb auch meist günstiger.
 
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