Steht eine Sonderzahlung auch ausgeschiedenen Mitarbeitern zu

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Puehone

Erfahrenes Mitglied
15.12.2015
485
106
NUE
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Guten Morgen,

wie in im Titel schon geschrieben geht es um das Thema Sonderzahlung.

Folgendes Szenario:

Mitarbeiter verlässt Firma zum 31/07, das Geschäftsjahr endet zum 31/10. Im Folgejahr zum 01/04 verkündet die Führung eine Sonderzahlung für alle Mitarbeiter aufgrund des erfolgreichen letzten Geschäftsjahres.

Steht dem ausgeschiedenen Mitarbeiter diese Sonderzahlung zu?

zusätzliche Info: Ausgeschieden bedeutet hier von einer 100% Tochter GmbH in die Mutter AG gewechselt.
 
Zuletzt bearbeitet:

Puehone

Erfahrenes Mitglied
15.12.2015
485
106
NUE
Hmm, das ist eine gute Frage.

Meinst du im neuen Arbeitsvertrag?

Im Januar habe ich eine andere zusätzliche Jahreszahlung des alten Arbeitgebers noch erhalten.
 

Fare_IT

Erfahrenes Mitglied
06.12.2012
4.487
15
Farewell City
Was wurde denn vertraglich beim Übergang vereinbart?

Ich vermute "nichts", denn sonst würde der Mitinsasse hier ja nicht posten, oder etwa doch?

Welcher Art ist die Sonderzuwendung? (offenbar nicht Betriebstreue)
Ist die SZW regelmaessig gezahlt worden? (Entgeltcharakter)
Was sagt der Arbeitsvertrag dazu?

Und das eigentlich naheliegende: Was sagt der ex AG auf Deine berechtigte Frage?
 

Puehone

Erfahrenes Mitglied
15.12.2015
485
106
NUE
das mit "vermute nichts" stimmt so.

Die Zahlung im Januar war an das Gehalt gekoppelt und wurde jährlich ausgezahlt.

Diese angekündigte Zahlung - ich habe davon von ehemaligen Kollegen gehört - ist einmalig und aufgrund des erfolgreichen letzten Geschäftsjahres.

Ich versuche aktuell zu Erfahren wann die Sonderzahlung erfolgen soll. Den ehemaligen AG habe ich noch nicht gefragt, ich möchte zumindest warten bis ich die Info habe ob die Zahlung bereits an die MA geleistet wurde oder noch aussteht.

Wollte mir hier nur vorab gegeben falls ein paar Erfahrungen/Infos einholen. Vielleicht hatte ja jemand von euch schon mal die selbe oder eine ähnliche Situation.
 
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Fare_IT

Erfahrenes Mitglied
06.12.2012
4.487
15
Farewell City
das mit "vermute nichts" stimmt so.

Die Zahlung im Januar war an das Gehalt gekoppelt und wurde jährlich ausgezahlt.

Diese angekündigte Zahlung - ich habe davon von ehemaligen Kollegen gehört - ist einmalig und aufgrund des erfolgreichen letzten Geschäftsjahres.

Ich versuche aktuell zu Erfahren wann die Sonderzahlung erfolgen soll. Den ehemaligen AG habe ich noch nicht gefragt, ich möchte zumindest warten bis ich die Info habe ob die Zahlung bereits an die MA geleistet wurde oder noch aussteht.

Wollte mir hier nur vorab gegeben falls ein paar Erfahrungen/Infos einholen. Vielleicht hatte ja jemand von euch schon mal die selbe oder eine ähnliche Situation.

Klingt nach einem "billigem Ermessen"sentscheid seitens des AG - diesen wird er Dir darlegen können. Aber natuerlich nur auf Nachfrage.

Wenn keine vertragliche Regelung besteht, und auch keine stillschweigende Vereinbarung - dann besteht begründeter Zweifel, an einem Anspruch. Gibt es denn eine BV / TV o.ä.? Ich schaetze nein. Einen BR denn man mal anhauen koennte?

Aus Sicht des AG wäre eine Nichtzahlung irgendwie plausibel - oder?
 

Mr. Hard

Spaßbremse
23.02.2010
10.794
3.316
Da das erfolgreiche Geschäftsjahr ja nicht komplett absolviert wurde, kann ich mir hier schwer etwas vorstellen.
 

Sara

Aktives Mitglied
09.06.2010
125
6
Ohne dir (oder demjenigen, um den es geht) zu nahe treten zu wollen: woher kommt die Erwartungshaltung, dass der Arbeitgeber einem ausgeschiedenen Arbeitnehmer noch nachträglich einen nicht vertraglich vereinbarten Bonus als Reiseproviant auf den weiteren Berufsweg mitgegeben soll?

Vielleicht gibt es eine Betriebsvereinbarung oder individualvertragliche Regelung, aus der sich ein Anspruch ehemaliger Arbeitnehmer ergibt. Oder die betriebliche Übung der Vergangenheit lässt weil keine vertragliche Regelung besteht einen begründeten Anspruch erkennen (eben weil auch schon wiederholt in anderen Fällen an ehemalige Arbeitnehmer eine nachträgliche Zahlung erfüllt ist).

Wenn das nicht der Fall ist, dürfte jedoch kein Anspruch bestehen oder zu konstruieren sein.

Beispiel hierzu:

LAG Düsseldorf
27.05.2010
11 Sa 438/10

Leitsatz sinngemäß: Wenn eine Betriebsvereinbarung die Regelung enthält, dass die Gewährung von Bonuszahlungen eine freiwillige Leistung darstellt, auf die auch nach wiederholter vorbehaltloser Zahlung kein Rechtsanspruch entsteht, dann steht es dem Arbeitgeber frei, zu bestimmen, ob und unter welchen Voraussetzungen er eine Bonuszahlung gewähren will.

Aber alles in allem denke ich mir: man ist (warum auch immer) beruflich neue Wege gegangen. Dann sollte man nach vorne schauen und nicht noch nachträglich einen Nachschlag fordern wollen. Nur meine Meinung :)
 
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Anonym68278

Guest
kommt drauf an was im Vertrag steht, sonst nicht. Du bist ja nicht mehr bei der Firma. wieso soll sie dir noch was zahlen?
 

chris_flyer

Erfahrenes Mitglied
08.06.2015
2.726
0
Wiesloch,FRA,STR
Aber anteilig wäre es doch theoretisch akezeptabel?

Das ist auch so. Mein Bruder hat zumindest von Siemens einen Anteil (1/12) erhalten. Wechselte dann zu Daimler.
Er hat für Januar noch etwas bekommen obwohl er schon seit Dezember nicht mehr im Hause und schon bei Daimler war.
Also bei den großen tarifgebundenen Unternehmen sollte es gehen.

Die Frage ist, würde die gekündigt oder bist du selbst gegangen ?
 

derhajo

Erfahrenes Mitglied
02.01.2011
1.187
31
SHE
Der OP schreibt doch recht deutlich, dass es sich bei ihm um einen Wechsel innerhalb des Konzerns zwischen Tochter und Mutter handelt. Sofern dieser auch im Sinne des Konzerns erfolgt ist, sehe ich zumindest einen moralischen Anspruch auf anteilige Erfolgsbeteiligung.
 
B

Brain

Guest
In zumindest einigen grossen DAX Unternehmen wird anteilig gezahlt. Habe einige bekannte die schon bei der Konkurrenz gearbeitet haben und dann im nächsten Jahr über die unerwartete Spende erfreut waren...

Als solche (Spende) würde ich es dann aber auch sehen. Ein Anspruch wird sich ohne vertragliche- oder Betriebs-Vereinbarung wohl nicht konstruieren lassen.

Der Sonderfall "Wechsel von Tochter zu Mutter" ist allerdings doch recht speziell, sodass es mich wundern würde, wenn nicht (freiwillig! und ungefragt!) gezahlt wird.
 

Alex1971

Erfahrenes Mitglied
27.09.2016
636
37
FRA
In zumindest einigen grossen DAX Unternehmen wird anteilig gezahlt.

Ist bei uns im Unternehmen auch so. Der Bonus wird bei unterjährigem Wechsel anteilig ausgezahlt. Als Basis wir eine hundertprozentige Zielerreichung bei zu 100% gefülltem Bonuspool angenommen. Nur ein Overachievement ist dann nicht mehr möglich.
 

Farscape

Erfahrenes Mitglied
24.09.2010
6.973
6
Wien
Er wechselte von der Tochter in die Mutter AG, ein leistungsbezogener Motivationsbonus würde schon Sinn machen, zumindest Anteilig denn in der Mutter AG könnte ja auch ein Bonus kommen.

Als Privatunternehmer macht es natürlich weniger Sinn einem ausgeschiedenen Mitarbeiter noch den Bonus zuzustecken, nur welches Signal sende ich damit anderen Mitarbeitern aus.
 

DrThax

Administrator & Moderator
Teammitglied
10.02.2010
11.709
10
EDLE 07
Er wechselte von der Tochter in die Mutter AG, ein leistungsbezogener Motivationsbonus würde schon Sinn machen, zumindest Anteilig denn in der Mutter AG könnte ja auch ein Bonus kommen.

Als Privatunternehmer macht es natürlich weniger Sinn einem ausgeschiedenen Mitarbeiter noch den Bonus zuzustecken, nur welches Signal sende ich damit anderen Mitarbeitern aus.
Ganz einfach:
Das Signal, dass Dir kein Geld hinterhergeworfen wird, wenn Du mein Unternehmen verlässt.
Und das finde ich auch im Hinblick auf die Kollegen ein überaus sinnvolles Signal.
 
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meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
6.748
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Die Frage bedarf einer qualifizierten Rechtsberatung, die hier im Forum wohl kaum zu erwarten ist. Ich würde diese Frage nicht hier im Forum stellen sondern einem Juristen im real life.

So ist es. Das fängt schon damit an, dass man dafür den exakten Wortlaut der Verlautbarung über die Sonderzahlung kennen muss, um die Frage zu klären, was genau honoriert werden soll: die erbrachte Arbeitsleistung im abgelaufenen Geschäftsjahr als Beitrag zu dem herausragenden Ergebnis, die fortlaufende Betriebstreue oder beides.

Vgl. etwa: Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 13.05.2015 - 10 AZR 266/14.

Alleine aus dem Umstand, dass der OP vor Ablauf des Geschäftsjahres ausgeschieden ist, lässt sich für sich betrachtet nicht ableiten, dass er keinen Anspruch auf die Sonderzahlung hat.
 
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technikelse

Erfahrenes Mitglied
18.05.2016
2.092
7
Wiesbaden
Sehe ich genauso. Aus AG Sicht leiste ich Sonderzahlungen die nicht vertraglich vereinbart sind insbesondere auch als Motivationsschub und nicht als reines Dankesgeschenk.

Er bleibt doch im Konzern und wechselt nicht etwa auf die dunkle Seite der Macht. Außerdem gibt es auch freundliche und sogar großzügige Arbeitgeber. Einen guten Mitarbeiter darf man zum Abschied durchaus auch mal was gutes tun.