Als Freelancer Reise + coworking als Betriebsausgaben absetzen?

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djar

Neues Mitglied
18.06.2015
6
0
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Hallo zusammen,

ich habe mal eine Frage an die Selbständigen / Freelancer hier. Es betrifft jetzt nicht "nur" das Fliegen, aber ich denke hier finde ich am meisten reisebegeisterte die evtl. einen Tipp haben.

Als Freelancer kann ich meine Reisen als Betriebskosten absetzen. Das ist ja unproblematisch, wenn auch etwas nerfig, mit den Währungen und Tagespauschalen etc. Wenn ich im Auftrag eines Kunden unterwegs bin, bekommt er die Reisekosten dann mit seiner normalen Rechnung von mir, und ich gebe die Reise als Dienstreise an. Soweit so gut, das hat bisher auch nie Probleme gegeben.

Hat jemand Erfahrungen wie es aussieht, wenn ich eine Reise mache und einen coworking space buche, um von dort zu arbeiten? Der Reise steht dann ja kein unmittelbarer Geschäftspartner vor Ort entgegen. Im Internet ist aber überwiegend zu lesen, dass das Finanzamt gerne Nachweise von Kundenbesuchen vor Ort sehen will, die es natürlich vor Ort nicht gibt. Kann ich also einen solchen Tripp nicht als Betriebsausgabe betrachten, wenn ich z.B. vor Ort mit den Leuten im coworking space was mache, Sessions besuche usw?
 

janfliegt

Erfahrenes Mitglied
28.07.2011
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FHH (Feld hinterm Haus)
Hallo zusammen,

ich habe mal eine Frage an die Selbständigen / Freelancer hier. Es betrifft jetzt nicht "nur" das Fliegen, aber ich denke hier finde ich am meisten reisebegeisterte die evtl. einen Tipp haben.

Als Freelancer kann ich meine Reisen als Betriebskosten absetzen. Das ist ja unproblematisch, wenn auch etwas nerfig, mit den Währungen und Tagespauschalen etc. Wenn ich im Auftrag eines Kunden unterwegs bin, bekommt er die Reisekosten dann mit seiner normalen Rechnung von mir, und ich gebe die Reise als Dienstreise an. Soweit so gut, das hat bisher auch nie Probleme gegeben.

Hat jemand Erfahrungen wie es aussieht, wenn ich eine Reise mache und einen coworking space buche, um von dort zu arbeiten? Der Reise steht dann ja kein unmittelbarer Geschäftspartner vor Ort entgegen. Im Internet ist aber überwiegend zu lesen, dass das Finanzamt gerne Nachweise von Kundenbesuchen vor Ort sehen will, die es natürlich vor Ort nicht gibt. Kann ich also einen solchen Tripp nicht als Betriebsausgabe betrachten, wenn ich z.B. vor Ort mit den Leuten im coworking space was mache, Sessions besuche usw?

Das wird sicher nicht funktionieren, da die Reise an sich ja keinen betrieblichen Hintergrund hat.

Wäre auch zu schön. Dann könnte man jede Urlaubsreise absetzen, in der man Remote arbeitet :p
 
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Farscape

Erfahrenes Mitglied
24.09.2010
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Wien
Die Reise muss schon beruflich veranlasst sein.

-Fortbildungsseminar
-Kongresse
-Kundenbesuch

Es könnte funktionieren wenn du mehrmals zur Kundenaquise, Marktbeobachtung, Nachforschung hinfliegst aber dann es auch zu einem definitiven Vertragsabschluss kommt der alle deine vorherigen Ausgaben abdeckt.

Als Vermieter handhabe ich es so:
Bevor ich eine Wohnung zum Ankauf gefunden habe muss ich mir natürlich
-mehrere Wohnungen besichtigen -die Preise vergleichen
-den Markt erforschen
-mit mehreren Maklern sprechen --bei der engeren Auswahl Erkundigungen von der Hausverwaltung einholen
-vielleicht sogar den Bebauungsplan auf der Gemeinde ansehen
Zusätzlich Anfahrt zum
-Darlehensberater
-Notar/Treuhänder
-Darlehensgebenden Institut

Ich wohne in der Stadt und Kaufe an Land, da fallen einige KM an und diese Reisen stehen im direkten Zusammenhang mit der Anschaffung.

Immobilienseminare in Österreich könnte ich absetzen, welche in Deutschland aufgrund der abweichenden Rechtslage wohl kaum.
Dafür wiederum sind Fortbildungen und Ausbildungen zum Immobilienmakler durch meine Einkunftsart absetzbar.
Denkbar wäre auch das Besuchen einer (Fern)Hochschule und absetzen von Kilometergeld zu den Pflichtkursen.

Du siehst, beim Thema Weiterbildung kann man schon gut ansetzen, das Absetzen [emoji3]
 
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djar

Neues Mitglied
18.06.2015
6
0
Die Reise muss schon beruflich veranlasst sein.

-Fortbildungsseminar
-Kongresse
-Kundenbesuch

Es könnte funktionieren wenn du mehrmals zur Kundenaquise, Marktbeobachtung, Nachforschung hinfliegst aber dann es auch zu einem definitiven Vertragsabschluss kommt der alle deine vorherigen Ausgaben abdeckt.

Du siehst, beim Thema Weiterbildung kann man schon gut ansetzen, das Absetzen [emoji3]

Weiterbildung, Kontakte knüpfen und workshops besuchen ist auch mein Ansatz, geplant sind 4 Wochen in CNX. Dort tummeln sich allerhand "digitale Nomaden", die ähnlich drauf sind. Habe nur die Vermutung dass aufgrund der tropischen Lage dann unterstellt wird "der chilled doch im Urwald".

Natürlich ist die entspannte Umgebung ein wesentlicher Faktor, der einem Urlaub schon sehr nahe kommt. In Bagdad hätte ich sicher keine argumentativen Probleme. :D Ich denke ich werde es mal probieren, und dann in ein paar Jahren hier berichten ob es akzeptiert wurde.
 

DrThax

Administrator & Moderator
Teammitglied
10.02.2010
11.709
10
EDLE 07
Weiterbildung, Kontakte knüpfen und workshops besuchen ist auch mein Ansatz, geplant sind 4 Wochen in CNX. Dort tummeln sich allerhand "digitale Nomaden", die ähnlich drauf sind. Habe nur die Vermutung dass aufgrund der tropischen Lage dann unterstellt wird "der chilled doch im Urwald".

Natürlich ist die entspannte Umgebung ein wesentlicher Faktor, der einem Urlaub schon sehr nahe kommt. In Bagdad hätte ich sicher keine argumentativen Probleme. :D Ich denke ich werde es mal probieren, und dann in ein paar Jahren hier berichten ob es akzeptiert wurde.
Keine Ahnung zu was Beispiele taugen, was ein Vermieter so macht, aber als Selbständiger kann ich Dir aus Erfahrung sagen, dass das FA sehr genau schaut, ob der Anlass betrieblich begründet ist. Und zwar ausschliesslich betrieblich begründet.

Da kann bereits ein angehängtes Wochenende nach einer fünftägigen Konferenz zu Diskussionen führen bzw. anteilig der private Anteil der Gesamtkosten für das Wochenende abgezogen werden. Der Ort der Reise (Malediven, Bagdad, Las Vegas) kann dabei sicherlich Gschmäckle haben und zu weiteren Nachfragen führen, ist aber im Grunde bei nachweislich betrieblich veranlasster Reise ziemlich latte.

In jedem Fall musst Du aber konkrete betriebliche Aktivitäten nachweisen, bei Weiterbildung also z.B. ein entsprechend gebuchtes Seminar o.ä.
Angaben wie "Erprobung alternativer Arbeitsformen am Strand" sind nicht hinreichend. Ein bisschen Co-Working Space zwischendurch mieten genügt IMHO ebenfalls nicht.

Ansonsten wird Dir das bei der Steuererklärung oder - schlimmer - bei einer Buchprüfung mit Anlauf um die Ohren gehauen.
 

Farscape

Erfahrenes Mitglied
24.09.2010
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Wien
Weiterbildung, Kontakte knüpfen und workshops besuchen ist auch mein Ansatz, geplant sind 4 Wochen in CNX. Dort tummeln sich allerhand "digitale Nomaden", die ähnlich drauf sind. Habe nur die Vermutung dass aufgrund der tropischen Lage dann unterstellt wird "der chilled doch im Urwald".

Natürlich ist die entspannte Umgebung ein wesentlicher Faktor, der einem Urlaub schon sehr nahe kommt. In Bagdad hätte ich sicher keine argumentativen Probleme. [emoji3] Ich denke ich werde es mal probieren, und dann in ein paar Jahren hier berichten ob es akzeptiert wurde.

4 Wochen(!) in CNX um einen Workshop zu besuchen bei dem man Kontakte knüpft aber keinen Auftrag mit nachhause nimmt wird einer Prüfung nicht stand halten. Wie DrThax schon schreibt.

Paar Tage hin zu ner Fortbildung wären argumentierbar und vertretbar.

Aber bei 4 Wochen ist ja das Ziel der Reise: 4 Wochen in CNX. Das hat dann nix mehr mit nem Workshop zu tun.
 

br33s

Erfahrenes Mitglied
19.11.2010
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637
lej, sxf, txl
Ich frag mich immer wie es die ganzen „Travel-YouTuber“ machen. Letztens hab ich irgendwo ein Video gesehen, wo eine Handgeschriebene Quittung von irgendeiner Thailändischen Insel in die Kamera gehalten worden ist und gemeckert wurde, das eine solche das zuständige FA nicht akzeptieren würde.
Da Frag ich mich, wenn wer nicht mehr als 180 Tage in Deutschland ist, muss er überhaupt in Deutschland eine Erklärung abgeben?
 

djar

Neues Mitglied
18.06.2015
6
0
Aussage von Evelyn Liivamägi, Head of the Tax Department at the Estonian Tax and Customs Board (ETCB), und zwar hier.

Ich habe nicht vor eine Briefkastenfirma in Estland aufzumachen, ich zahle meine Steuern ja, und habe da auch kein Problem mit. Meine Idee war nur, das unangenehme mit dem unnützen zu verbinden, und meinen Tripp wenigestens teilweise als Business abzurechnen. Nach der Aussagen oben wird es wohl nicht langen. Ich muss mir wohl endlich mal Autos, Frauen und Kinder zulegen, damit ich mal was von meinen Steuern wiederbekomme. :D
 

flyDPS

Erfahrenes Mitglied
29.05.2016
507
17
Einen vierwöchigen CNX-Trip vollständig als Dienstreise zu deklarieren, würde ich ebenfalls als aussichtslos erachten - auch wenn da Business-Termine eingestreut werden.

Was eher argumentierbar sein dürfte: Auf einem ansonsten privat veranlassten Trip einzelnen Kostenbestandteile, die betrieblich veranlasst sind, ansetzen (Co-Working, Ticket für Kongress) - aber eben nicht die komplette Reise inkl. Flug / Übernachtung.

Das man während einer längeren Reise doch ein paar Kundenanfragen bearbeiten muss, sich ggf. weiterbilden möchte mit Angeboten vor Ort - das lässt sich ja begründen ohne sich zu verdrehen.