Frage im Themenkomplex Insolvenzverfahren mit Anleiheverbindlichkeiten

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Bierbottle

Aktives Mitglied
17.08.2017
211
5
HAM
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Hallo Forum,

da komplett off-topic zur Fliegerei stelle ich die Frage mal hier. Falls man das doch irgendwo anders zuordnen kann bitte ich um HInweis und ggfs. Verschiebung.

Nun meine Frage:

Ich bin Anleihengläubiger einer vor 8 Jahren insolvent gegangenen AG, welche eine Anleihe emittiert hat. Zu dieser Insolvenz wurde ein mir nicht bekannter Rechtsanwalt als Anleihegläubiger bestellt.
Ich habe weiterhin im Laufe der Zeit beim zuständigen Insolvenzverwalter meine Forderung eingereicht und diese wurde auch nicht bestritten.

Ich habe über die Jahre ab und an (ca ein Brief alle zwei Jahre) Post vom Gläubigervertreter erhalten, mit denen ich jedoch nie Kontakt hatte.

Nun erreicht mich soeben eine Forderung auf Basis der geleisteten Tätigkeit "Gläubigervertretung". Ich bin ehrlicherweise etwas irritiert. Die Masse des Unternehmens wird niemals ausreichen um auch nur annähernd die aufgerufenen Kosten des Gläubigervertreters zu decken.

Ich hatte das Geld der Anleihe gedanklich schon lange abgeschrieben und bin nun verwirrt, da ich dem gutem Geld noch schlechtes Geld hinterherwerfen soll. Und das, obwohl ich noch nichtmal irgendwas für das Geld bekommen habe.


Daher meine etwas provokante Frage: Muss ich das zahlen?

Etwas detaillierter:
- Woher leitet sich der Anspruch auf die Vergütung ab? (Wer hat den überhaupt bestellt und warum?)
- Welche Arbeit könnte dahinter stehen, die für mich getan wurde (Kostenpauschale für insgesamt 4 Briefe = 50 Euro :rolleyes: )
- Wieso sollte die Forderung nicht aus der Insolvenzmasse bedient werden sondern durch die Gläubiger direkt?


Bin für jede Meinung und Hilfe dankbar.