Radfahren in der Fußgängerzone - direkt Bußgeldbescheid über 43,50€

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mucaari

Erfahrenes Mitglied
10.01.2016
884
678
HKG
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Hallo zusammen,

das ist zwar kein Verkehrs- oder Rechtsforum, es würde mich aber trotzdem freuen, wenn jemand mit etwas Sachkunde Muße hat, sich mit dem Thema zu beschäftigen.

Folgendes ist mir letztens passiert:
Bin mit dem Rad durch meine Heimatstadt gefahren und habe dabei eine Straße genommen, die Fußgängerzone ist. Wurde von Ordnungsamt-Mitarbeitern angehalten.
Das Gespräch fing so an: "Können Sie nicht sehen, dahinten steht ein großes rundes Schild..." - daraufhin habe ich ihn unterbrochen "So brauchen Sie mir nicht kommen, sie können mir doch einfach mitteilen, was ich Ihrer Meinung nach hier falsch gemacht habe". Dann meinte er "das können wir dann jetzt hier auch anders machen", wollte meinen Ausweis sehen, hatte leider nur meine Hongkong ID gerade dabei, habe im leider aber dann meine richtige Adresse in Deutschland genannt. Nachdem er meine Personalien aufgenommen hatte, meinte er nur "Wegen Ihrem Kommentar wird das ein Bußgeld"

Mir ist natürlich bewusst, dass mein Kommentar nicht besonders schlau war, um mit der Staatsgewalt zu interagieren. Ich war in dem Moment nicht so gut drauf und mag es generell nicht, wenn Menschen in Uniformen sich aufführen, ein generelles Urteil über meine Aufnahmefähigkeit abzugeben, anstatt einfach ihren Job zu machen. Ich dachte, da kommt nix mehr, aber nach 8 Wochen kam dann heute ein Brief:

15€ Geldbuße, 25€ "Gebühr", 3,50€ Auslagen (wahrscheinlich für die Post).
Ich habe mich zumindest ein bisschen im Internet eingelesen, es sieht für mich so aus, dass bei solchen Verstößen im Normalfall nur ein Verwarngeldbescheid kommt, das wären dann 15€ und gut ist. Daher habe ich folgende Gedanken, wo man ansetzen kann:

1.: Warum ist das ein Bußgeld geworden? Auf mich wirkt das so, als hätte diese Streife das selbst erwirkt. Darf ein Ordnungsamt-Mitarbeiter auf der Straße einfach so selber entscheiden, dass daraus ein Bußgeldverfahren wird? inklusive 25€ "Gebühr" und Auslagen, sprich es wird doppelt so teuer. Ich habe ihm meine Meinung über seine Kommunikation mitgeteilt, wir leben hier aber in einem Rechtsstaat, daher darf mein Kommentar doch nicht solch ein Verfahren beeinflussen.

2.: Auf dem Brief steht "Sie wurden über die vorgeworfene Ordnungswidrigkeit angehört und belehrt". Nun, die gesamte Kommunikation war wie oben beschrieben. Durch meinen Kommentar habe ich impliziert, dass ich weiß das ich etwas falsch gemacht habe. Konkret gesagt was mein Vergehen war wurde mir nicht. Ebenso wenig über die Konsequenzen.

3.: Ich habe ja nur meine HKID zum Ausweisen dabei gehabt, da steht aber mein Nachname mit "oe" drauf, nicht mit Umlaut. Sprich ich habe jetzt einen Brief bekommen, an eine Person, die ich nicht bin, aber die natürlich so klingt wie ich. Ich dachte, das Amt würde das mit dem Melderegister abgleichen, das ist offensichtlich nicht passiert. Solche Verfahren müssen ja wahrscheinlich recht genau sein, könnte man irgendwie da dem Bescheid wegen eines Verfahrensfehlers widersprechen "Das bin ich nicht".

Ich erwarte keine kostenlose Rechtsberatung, bin nur selber mit dem Recht noch nie in Kontakt gekommen, und würde mich freuen falls jemand mit dem Thema Erfahrung hat oder Ahnung von Recht, und eine kurze Einschätzung liefern könnte, bzw. ob oder was man dagegen tun kann.
 
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berlinet

Erfahrenes Mitglied
21.07.2015
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Wie wär's denn, einfach zu sagen: Ich radelte in einer Fußgängerzone, das ist ziemlich dämlich, ich bezahl das und gut ist? Die Nummer "Brief an eine Person, die ich nicht bin" ist doch lächerlich -- hat der maschinenlesbare Teil deines Reisepasses denn einen Umlaut? Und wenn bei der nächsten Flugbuchung ein Buchstabe falsch ist, wirst du nicht fliegen, weil du die Person gar nicht bist?
 

mucaari

Erfahrenes Mitglied
10.01.2016
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HKG
Wie wär's denn, einfach zu sagen: Ich radelte in einer Fußgängerzone, das ist ziemlich dämlich, ich bezahl das und gut ist? Die Nummer "Brief an eine Person, die ich nicht bin" ist doch lächerlich -- hat der maschinenlesbare Teil deines Reisepasses denn einen Umlaut? Und wenn bei der nächsten Flugbuchung ein Buchstabe falsch ist, wirst du nicht fliegen, weil du die Person gar nicht bist?

Nun, ich finde 43,50€ halt nicht wirklich verhältnismäßig, wenn es 15€ gewesen wären, würde ich mir darüber keine Gedanken machen.
 

Interflug

Erfahrenes Mitglied
14.06.2012
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TXL, LHR
Meine persönliche Empfehlung ist die 43,50 Euro zu zahlen und es als Erfahung abzuhaken.

Ich hatte einmal ein Knöllchen am Auto, 10 Euro fürs Parken ohne Parkschein.
An der besagten Straße waren die Hinweisschilder auf Grund von Baumaßnahmen abgeschraubt gewesen.
Ich konnte daher nicht erkennen, dass ich einen Parschein hätte ziehen müssen. Ich glaubte mich im Recht.
Ich nahm Fotos von der Situation vor Ort auf und legte schriftlich meinen Einspruch ein.

Nach vier Wochen kam der Bescheid. Die Prüfung meines Vorgangs kostete 38,50 Euro plus 2,50 Euro Auslagen,
oder so. Die Prüfung des Vorgangs ergab, dass mein Einspruch abgelehnt wurde. Als Zeugen für die Prüfung wurden die gleichen zwei Ordnungsamtsmitarbeiter angegeben, die mir das Knöllchen angegeben hatten.

Ich lernte daraus, kleine Bußgelder schnell zu bezahlen.
 
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mucaari

Erfahrenes Mitglied
10.01.2016
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Meine persönliche Empfehlung ist die 43,50 Euro zu zahlen und es als Erfahung abzuhaken.

Nach vier Wochen kam der Bescheid. Die Prüfung meines Vorgangs kostete 38,50 Euro plus 2,50 Euro Auslagen,
oder so. Die Prüfung des Vorgangs ergab, dass mein Einspruch abgelehnt wurde. Als Zeugen für die Prüfung wurden die gleichen zwei Ordnungsamtsmitarbeiter angegeben, die mir das Knöllchen angegeben hatten.

Ich lernte daraus, kleine Bußgelder schnell zu bezahlen.

Tja so ist das wahrscheinlich... Frage mich ja immer, macht den Mitarbeitern das eigentlich Spaß, so arschig zu sein, oder werden die auch nur angewiesen, möglichst viel Geld für ihre Behörde rauszuholen...
 

berlinet

Erfahrenes Mitglied
21.07.2015
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2.395
Es ist m.W. Vorgabe, dass gefragt werden muss, ob man das Schild/die rote Ampel gesehen hat. Das ist der "normale" Ablauf, bei jedem Anhalten habe ich das bisher so mitbekommen. Vielleicht doch mal überlegen, ob es die eigene Überreaktion war?
 
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hollaho

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22.10.2016
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Clever wäre gewesen sich zu entschuldigen und zu sagen, hab ich nicht gesehen und selber sofort abzusteigen. Hätte das Bußgeld erspart, denn wenn du uneinsichtig wirkst, hast du das natürlich gebucht.

Ansonsten zu den Fragen:
1. Die Behörde und somit der Mitarbeiter hat nach dem Opportunitätsprinzip einen Beurteilungsspielraum bzgl. Verwarnung vs Bußgeld.
2. Triviale Buchstabendreher oder ähnliches (ae statt ä) machen die Knolle nicht ungültig. Das wäre nur anders, wenn nicht mehr eindeutig wäre, welcher Name gemeint ist.
 
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ambodenbleiberin

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24.04.2015
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Nun, ich finde 43,50€ halt nicht wirklich verhältnismäßig, wenn es 15€ gewesen wären, würde ich mir darüber keine Gedanken machen.

Fände ich auch nicht verhältnismäßig (vorausgesetzt, ich wäre nicht gefahren wie auf ner Rennstrecke, sondern im gemäßigten Tempo, ohne jemanden zu gefährden, und davon gehe ich mal aus, u.a. deswegen, weil sie einen sonst ja nicht so schnell anhalten können ;)) und würde Einspruch einlegen.
Dein Ton war sicher nicht superfreundlich, die Frage "Können Sie nicht sehen..." klingt ebenso wenig superfreundlich. Wald rein, Wald raus, ne?
Geht ja auch anders, entsprechend reagiert man dann. Und dann gibt man eben zu, dass man wider besseren Wissens fuhr oder man merkt, dass man was übersehen hat. Und zahlt die 15,00€.

Ist natürlich immer die Frage, was bezweckt werden soll, die Stadtkasse zum Klingeln bringen oder aufmerksam machen über Sachverhalte und Ge-/Verbote. Fürs persönliche Beleidigtsein zahle ich auch ungern grundlos. Fürs Ausnutzen von Positionen auch nicht. (Und schon gar nicht für: Wir bearbeiten mal einfach mehrere Monate lang, machen trotzdem noch Fehler, aber Sie zahlen bitte binnen 2 Wochen und wenn nicht, dann wirds direkt teurer. Bäm.)

Dein Punkt 3 ist natürlich pillepalle. Weißte sicher selbst.

Von wegen "ziemlich dämlich": Gibt genügend Fußgängerzonen, die man mit dem Rad befahren darf. Immer, nur zeitweise, nur abschnittsweis.
Gibt ja auch ausgewiesene Radwege, die durch Fußgängerzonen führen, bei denen man aber absteigen muss.
 
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mucaari

Erfahrenes Mitglied
10.01.2016
884
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HKG
Fände ich auch nicht verhältnismäßig (vorausgesetzt, ich wäre nicht gefahren wie auf ner Rennstrecke, sondern im gemäßigten Tempo, ohne jemanden zu gefährden, und davon gehe ich mal aus, u.a. deswegen, weil sie einen sonst ja nicht so schnell anhalten können ;)) und würde Widerspruch einlegen.
Dein Ton war sicher nicht superfreundlich, die Frage "Können Sie nicht sehen..." klingt ebenso wenig superfreundlich. Wald rein, Wald raus, ne?
Geht ja auch anders, entsprechend reagiert man dann. Und dann gibt man eben zu, dass man wider besseren Wissens fuhr oder man merkt, dass man was übersehen hat. Und zahlt die 15,00€.

Ist natürlich immer die Frage, was bezweckt werden soll, die Stadtkasse zum Klingeln bringen oder aufmerksam machen über Sachverhalte und Ge-/Verbote. Fürs persönliche Beleidigtsein zahle ich auch ungern grundlos. Fürs Ausnutzen von Positionen auch nicht. (Und schon gar nicht für: Wir bearbeiten mal einfach mehrere Monate lang, machen trotzdem noch Fehler, aber Sie zahlen bitte binnen 2 Wochen und wenn nicht, dann wirds direkt teurer. Bäm.)

Dein Punkt 3 ist natürlich pillepalle. Weißte sicher selbst.

Von wegen "ziemlich dämlich": Gibt genügend Fußgängerzonen, die man mit dem Rad befahren darf. Immer, nur zeitweise, nur abschnittsweis.
Gibt ja auch ausgewiesene Radwege, die durch Fußgängerzonen führen, bei denen man aber absteigen muss.

Das ist der Punkt, ich war zwar erst etwas angefressen, habe danach aber kooperativ meinen Ausweis gezeigt, Adresse wahrheitsgemäß angegeben, den beiden noch einen schönen Tag gewünscht. Smart ist die Antwort zwar trotzdem nicht, mir deswegen Uneinsichtigkeit vorzuwerfen finde ich aber auch etwas zu hoch gegriffen.

Dazu ist es bei uns praktisch unmöglich, die Altstadt zu durchqueren, ohne für längere Strecken absteigen zu müssen oder weite Umwege zu fahren (nein geht nicht um MUC), daher ist es durchaus die Regel, dass dort Leute mit dem Rad durchfahren.

Kommen denn beim Widerspruch, wie von einem Vorposter angegeben, weitere Kosten hinzu, oder kann ich erstmal begründet darlegen warum ich das unangemessen finde und bekomme dann unentgeltlich eine Reaktion?
 

bluesaturn

Erfahrenes Mitglied
27.05.2014
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Na ja, irgendwie finde ich das schon komisch. So sind halt die Regeln. Ich wurde auch schon mal zur Geldzahlung aufgefordert, weil just in dem Moment mein Licht am Rad nicht funktionierte. Ich zahlte und reparierte das Licht.
 

airhansa123

Erfahrenes Mitglied
03.11.2012
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12
Solche Verfahren müssen ja wahrscheinlich recht genau sein, könnte man irgendwie da dem Bescheid wegen eines Verfahrensfehlers widersprechen "Das bin ich nicht".

My "five cents":

1. Es gibt in Deutschland zu viele Fahrradrowdies und Bußgelder sind gut. Wenn aber nur die zahlen müssen, die einen Spruch machen und die vielen anderen, die wortreich tausend Ausreden stets parat haben oder Pseudo-Reue zeigen finde ich das nicht in Ordnung.

2. Ich hatte vor einigen Monaten von der nicht existenten Stadt "Krefeld am Rhein" (die Stadt heißt korrekt "Krefeld") einen Bußgeldbescheid bekommen und nicht bezahlt, dabei den Oberbürgermeister und seinen Gehilfen angeschrieben, dass die Stadtbezeichnung falsch sei und der Bescheid nicht rechtsgülltig ist. Seitdem nichts mehr gehört !, ist jetzt nach drei Monaten verjährt. Hatte vorher in der Presse gelesen, dass Bescheide mit dem Phantasienamen der Stadt anfechtbar seien. Es kommt also schon auf ein 100% korrektes Verfahren an. Ob das "oe" dafür taugt sei dahingestellt, eher nicht, vor allem haben Vorredner auf die Implikationen für künftige Flüge hingewiesen.
 
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dplane

Erfahrenes Mitglied
04.01.2017
1.477
648
Du legst viele Gründe an den Tag, weshalb die 43,50 eigentlich noch viel zu niedrig angesetzt sind. Angefangen von der geringen Ortskenntnis in der eigenen Heimatstadt über Dein gestörtes Verhältnis zur "Staatsgewalt" bis hin zur fehlenden Einsicht und dem widerlichen Versuch sich irgendwie aus der Situation rauszuwinden.

Wenn Du dann beim nächsten Mal nicht die richtigen Ausweisdaten angibst, kannst Du Dich ja hier für Deinen Heldenmove und Deinen Sieg über den Ordnungsbeamten feiern lassen.
 
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spocky83

Erfahrenes Mitglied
21.12.2014
3.616
959
MUC, BSL
Ich habe durchaus Verständnis für die Verärgerung seitens OP. Es geht ja letztendlich gar nicht so sehr darum, dass er sich ein Ordnungsgeld eingefangen hat, die Basis dafür ist ja völlig unstrittig.

Es geht aber nicht, dass Repräsentanten des Staates von vorneherein so saudumm daher reden. Egal wer da der Dienstherr ist, es dürfte keine Dienstordnung in diesem Land geben, die es gestattet sich so aufzuführen. Hier geht es ja nicht darum, dass sich ein Wort das andere gab, die Unterhaltung etwas hitzig wurde und dann vielleicht mal ein paar unangebrachte Worte gefallen sind - das kann schon mal passieren - sondern, dass der ja schon von vorneherein den Mund unangemessen aufreißt. Würde ich mir sowas erlauben, reißt mir mein Vorgesetzter völlig zu Recht den Hintern bis zum Kragen auf, aber bei gewissen Behörden scheint das wohl ein alltäglicher Umgangston zu sein.

Im Endeffekt würde ich das Bußgeld bezahlen und eine Dienstaufsichtsbeschwerde hinterherschieben. Bringt für den Fall natürlich überhaupt nichts aber es sorgt für Arbeit und (sofern der Vorgesetzte seinen Job überhaupt irgendwie ernst nimmt) auch ein unangenehmes Gespräch.

Wer in einem Beamtenverhältnis nicht verstanden hat, dass man als Repräsentant des Staates sich gerade in der Öffentlichkeit, noch dazu in Uniform, ohne Wenn und Aber auch im Ausdruck zu benehmen hat, der braucht eben konsequent, im übertragenen Sinne, einen Patscher auf den Hinterkopf.
 

spocky83

Erfahrenes Mitglied
21.12.2014
3.616
959
MUC, BSL
Du legst viele Gründe an den Tag, weshalb die 43,50 eigentlich noch viel zu niedrig angesetzt sind. Angefangen von der geringen Ortskenntnis in der eigenen Heimatstadt über Dein gestörtes Verhältnis zur "Staatsgewalt" bis hin zur fehlenden Einsicht und dem widerlichen Versuch sich irgendwie aus der Situation rauszuwinden.

Wenn Du dann beim nächsten Mal nicht die richtigen Ausweisdaten angibst, kannst Du Dich ja hier für Deinen Heldenmove und Deinen Sieg über den Ordnungsbeamten feiern lassen.

Wo siehst du hier uneinsichtiges Verhalten? In der Tatsache, dass der Ordnungsbeamte die OWi vermutlich einzig aufgrund dessen zu einem Bußgeld erhebt, weil der TO die völlig unprovozierte Entgleisung des Beamten mit gleichen Mitteln begegnet hat? Da würde ich aber aus Prinzip auch einen Aufstand machen!
 

SQ325

Erfahrenes Mitglied
11.10.2011
3.227
7
SIN
Wo siehst du hier uneinsichtiges Verhalten? In der Tatsache, dass der Ordnungsbeamte die OWi vermutlich einzig aufgrund dessen zu einem Bußgeld erhebt, weil der TO die völlig unprovozierte Entgleisung des Beamten mit gleichen Mitteln begegnet hat? Da würde ich aber aus Prinzip auch einen Aufstand machen!

Der einzige der hier zu einer unprovozierten Entgleisung hat hinreissen lassen ist der OP. Das man als Ordnungsbeamter mit der Zeit duennhaeutig wird, kann ich verstehen.
Mit Ruhe und Stille waere der OP vielleicht sogar mit einer muendlichen Verwarnung davongekommen, aber wie man in den Wald schreit.....
 

Brainpool

Erfahrenes Mitglied
15.03.2014
2.801
122
Zwischenfrage:
Die ganze Zeit wird über "Bußgeldbescheid" gemeckert, da sehe ich allerdings nur 15,-- Euro aufgeführt.
Die Höhe ist ja ok und angemessen.
Was mich wundert sind die 25,-- Euro Gebühr, wofür?

Übrigens, in meiner alten Heimatstadt führen sich die Ordnungsamt Mitarbeiter auch auf wie John Wayne auf Verbrecherjagd.
Höflichkeit ist da auch ein Fremdwort, kenne einige Beispiele bei denen der Umgangston zur Eskalation geführt hat.
 

dplane

Erfahrenes Mitglied
04.01.2017
1.477
648
Wo siehst du hier uneinsichtiges Verhalten? In der Tatsache, dass der Ordnungsbeamte die OWi vermutlich einzig aufgrund dessen zu einem Bußgeld erhebt, weil der TO die völlig unprovozierte Entgleisung des Beamten mit gleichen Mitteln begegnet hat? Da würde ich aber aus Prinzip auch einen Aufstand machen!
Nur nochmal zur Wiederholung, von wegen Entgleisung, Dienstaufsichtsbeschwerde etc: "Können Sie nicht sehen, dahinten steht ein großes rundes Schild..."
 

Euklid93

Erfahrenes Mitglied
14.12.2016
444
0
Vor zwei Jahren bin ich mit meinem Freund mit dem Fahrrad über eine rote Fußgängerampel gefahren, direkt in die Arme zweier Polizisten, die uns direkt zur Rede gestellt haben. Nachdem mein Freund sehr frech geworden ist (einer der Polizisten meinte (zurecht), dass das unseren Führerschein kosten könnte und mein Freund erwiderte nur „stimmt doch gar nicht, das dürfen Sie nicht, Sie wissen gar nicht wer ich bin, ich klage, ich hab nicht gesehen, dass rot ist, die Ampel steht scheiße“ etc.), habe ich ihm mit einem tötenden Blick verboten noch etwas zu sagen. Ich habe dann einfach ehrlich gesagt, dass das nicht so clever war und bestimmt nicht mehr vorkommt. Fertig, wir durften gehen.

Wie man sich gegenüber Polizisten (oder den achso minderwertigen Ordnungsämtlern, die in einer solchen Situation so viel Ermessensspielraum haben, derart daneben kann, ist mir schleierhaft.
 

AndreasCH

Erfahrenes Mitglied
06.02.2012
3.711
79
Wo ist das Problem, mit dem Fahrrad aussen rum zu fahren, oder es zu schieben? Von was für einen Umweg reden wir hier? Zusätzliche Übernachtung erforderlich um den Weg zu absolvieren?

Vor Jahren eine Sendung gesehen, wie in KN Radfahrer in der Fussgängerzone angehalten wurden. Leider konnte ich bei keinen meiner Besuche vor Ort etwas derartiges feststellen, sondern es wird im Slalom durch Menschenmenge gebrettert.

Ich wünsche mir mehr solche Kontrollen, und an Deinen Fall sehe ich: Bussgelder bitte hoch.