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Hi,
als Angestellter erhalte ich bei Dienstreisen den steuerfreien Verpflegungsmehraufwand vom AG erstattet.
Dieser ist auf der Lohnsteuerbescheinigung des AG auch entsprechend aufgeführt (Zeile weiß ich jetzt nicht genau).
Andere Reisekosten (z.B. Fahrkarten für ÖPNV) bekomme ich direkt erstattet (ich zahle, reiche den Beleg ein und bekomme mit der Reisekostenabrechnung den Betrag erstattet) oder sehe sie überhaupt nicht (Hotelrechnung geht direkt an den AG, ich zahle nichts).
Für die Steuererklärung trage ich bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit die Daten aus der Lohnsteuerbescheinigung ein. Damit auch die steuerfreien Verpflegungszuschüsse.
Sobald diese eingetragen sind, erhöht sich die Steuerlast.
Um das zu vermeiden (weil es ja steuerfreie Zuschüsse sind), gebe ich die entsprechenden Auswärtstätigkeiten mit an. Dort trage ich aber nur die Dauer bzw. Abwesenheitstage ein, damit die Rechnung wieder stimmt. Andere Kosten (Hotel, ÖPNV, etc.) trage ich nicht ein, weil die ja eh (direkt oder nach Abrechnung) vom AG getragen werden.
Soweit so richtig, oder?
Was ist jetzt aber mit anderen Kosten, die ich theoretisch auch bei den Auswärtstätigkeiten eintragen könnte und die mir vom AG nicht erstattet werden:
Also z.B. die tatsächliche Abendessenrechnung (allein, kein Kundenessen), sofern sie den Verpflegungsmehraufwand übersteigt?
Oder eine Taxirechnung, die der AG nicht zahlt, weil er sagt, ich soll per ÖPNV fahren, ich aber zu faul bin?
Oder den selbst gezahlten Mehrpreis im Hotel für ein schöneres Zimmer / den Aufpreis für eine Upgrade im Flugzeug.
Kann/darf ich sowas in der Steuererklärung angeben?
als Angestellter erhalte ich bei Dienstreisen den steuerfreien Verpflegungsmehraufwand vom AG erstattet.
Dieser ist auf der Lohnsteuerbescheinigung des AG auch entsprechend aufgeführt (Zeile weiß ich jetzt nicht genau).
Andere Reisekosten (z.B. Fahrkarten für ÖPNV) bekomme ich direkt erstattet (ich zahle, reiche den Beleg ein und bekomme mit der Reisekostenabrechnung den Betrag erstattet) oder sehe sie überhaupt nicht (Hotelrechnung geht direkt an den AG, ich zahle nichts).
Für die Steuererklärung trage ich bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit die Daten aus der Lohnsteuerbescheinigung ein. Damit auch die steuerfreien Verpflegungszuschüsse.
Sobald diese eingetragen sind, erhöht sich die Steuerlast.
Um das zu vermeiden (weil es ja steuerfreie Zuschüsse sind), gebe ich die entsprechenden Auswärtstätigkeiten mit an. Dort trage ich aber nur die Dauer bzw. Abwesenheitstage ein, damit die Rechnung wieder stimmt. Andere Kosten (Hotel, ÖPNV, etc.) trage ich nicht ein, weil die ja eh (direkt oder nach Abrechnung) vom AG getragen werden.
Soweit so richtig, oder?
Was ist jetzt aber mit anderen Kosten, die ich theoretisch auch bei den Auswärtstätigkeiten eintragen könnte und die mir vom AG nicht erstattet werden:
Also z.B. die tatsächliche Abendessenrechnung (allein, kein Kundenessen), sofern sie den Verpflegungsmehraufwand übersteigt?
Oder eine Taxirechnung, die der AG nicht zahlt, weil er sagt, ich soll per ÖPNV fahren, ich aber zu faul bin?
Oder den selbst gezahlten Mehrpreis im Hotel für ein schöneres Zimmer / den Aufpreis für eine Upgrade im Flugzeug.
Kann/darf ich sowas in der Steuererklärung angeben?