Elterngeld bei Selbstständigen

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frontloop

Erfahrenes Mitglied
26.03.2013
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Hi,

vielleicht kennst sich ja hier jemand mit dem Thema Elterngeld bei Selbstständigen aus.

Im Internet findet man genug darüber, wie das Elterngeld bei Selbstständigen zu ermitteln ist (nämlich auf Basis der letzten Einkommensteuerbescheinigung).

Was man aber nicht findet, ist wie der Betriebsgewinn während dem Elterngeld-Bezugszeitraum berücksichtigt bzw. berechnet wird.

Also grundsätzlich ist es ja so, dass das Elterngeld mit einem Betriebsgewinn verrechnet wird.
Sprich: Elterngeld wird auf 1.200 € berechnet. Bei einem Betriebsgewinn von 200 € im entsprechenden Bemessungszeitraum, wird von der Elterngeldstelle 1.000 € gezahlt.

Frage ist jetzt:
1. Wie wird der Gewinn ermittelt? Einfach Einnahmen - Ausgaben (inkl. AfA etc), oder werden auch Sozialversicherungsbeiträge (Krankenversicherung, Pflegeversicherung, etc) und Steuern (welche? wie?) berücksichtigt? Wenn ja: Wie? Also die tatsächlich gezahlten Beträge oder fiktiv errechnete Beträge? Wie werden diese dann berechnet?

2. Wie wird der Bemessungszeitraum berechnet? Sprich, Elterngeldmonat geht vom 10.10. - 09.11.: Werden dann für diese Tage die Einnahmen und Ausgaben in einer BWA erfasst oder wird einfach das Betriebsergebnis im Oktober und November genommen und anteilig berücksichtigt, unabhängig davon, wann die Zahlungen genau erfolgt sind?

3. Gibts sonst noch etwas, was ich wissen müsste? Und gibt es einen Unterschied ob Elterngeld oder Elterngeld-Plus bezogen wird?
 

steroidpsycho

Erfahrenes Mitglied
03.12.2010
709
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Meine Empfehlung lautet in diesem Fall immer, die Rechnungsstellung und -zahlung für die erbrachten Leistungen bis auf den Zeitraum nach Elterngeldbezug zu verschieben. Dies überprüft dann nämlich in aller Regel niemand mehr.
 
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