ANZEIGE
Ich habe am 9. Oktober von einem deutschen Onlinehändler einige Flaschen Gin gekauft (aufgrund eines Deals bei den Krokos, ich gebe es zu), die bis heute nicht geliefert wurden.
Der Händler schickte mir am 14. Oktober eine Versandbestätigung samt Trackingnr. Abfrage der Trackingnr. erbringt aber den Status, dass der Versender das Paket elektronsich angekündigt, aber nicht aufgegeben hat.
Vorsorglich widerrief ich den Kauf am 17. Oktober per Mail. Die Mail schickte ich nicht nur an den Händler, sondern auch per BCC an eine Verwandte. Zudem beantwortete der Händler die Mail mit einem Ticket. Daher kann ich davon ausgehen, dass der Widerruf zugegangen ist.
Erstattet wurde der mit M&M-Kreditkarte bezahlte Kaufpreis bis heute nicht.
IANAL und auch kein Kreditkartenexperte. Daher die Fragen:
1.) Wie lange muss ich noch warten, bis ich etwas unternehmen kann? Ich bin mir unsicher. Zum einen gibt § 357 BGB dem Verkäufer zwei Wochen, andererseits steht der Verkäufer bereits seit dem 9. Oktober in meiner Schuld. (Bei der Bestellung wurde mir der Artikel auf der Webseite als lieferbar/vorrätig angezeigt, die Bestellbestätigung schreibt "Versandart Deutsche Post 1-3 Tage".)
2.) Was ist der nächste Schritt, muss ich die Rückzahlung annahmen (unter Verweis auf § 357 I BGB?) oder kann/sollte ich direkt zum CC-Chargeback voranschreiten?
Der Händler schickte mir am 14. Oktober eine Versandbestätigung samt Trackingnr. Abfrage der Trackingnr. erbringt aber den Status, dass der Versender das Paket elektronsich angekündigt, aber nicht aufgegeben hat.
Vorsorglich widerrief ich den Kauf am 17. Oktober per Mail. Die Mail schickte ich nicht nur an den Händler, sondern auch per BCC an eine Verwandte. Zudem beantwortete der Händler die Mail mit einem Ticket. Daher kann ich davon ausgehen, dass der Widerruf zugegangen ist.
Erstattet wurde der mit M&M-Kreditkarte bezahlte Kaufpreis bis heute nicht.
IANAL und auch kein Kreditkartenexperte. Daher die Fragen:
1.) Wie lange muss ich noch warten, bis ich etwas unternehmen kann? Ich bin mir unsicher. Zum einen gibt § 357 BGB dem Verkäufer zwei Wochen, andererseits steht der Verkäufer bereits seit dem 9. Oktober in meiner Schuld. (Bei der Bestellung wurde mir der Artikel auf der Webseite als lieferbar/vorrätig angezeigt, die Bestellbestätigung schreibt "Versandart Deutsche Post 1-3 Tage".)
2.) Was ist der nächste Schritt, muss ich die Rückzahlung annahmen (unter Verweis auf § 357 I BGB?) oder kann/sollte ich direkt zum CC-Chargeback voranschreiten?