Mietminderung aufgrund von Bleirohren

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Sandman78

Erfahrenes Mitglied
20.03.2012
598
6
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Hallo zusammen,

gestern sind Handwerker zufällig darauf gestoßen, dass die Trinkwasserversorgung unserer Küche über Bleirohre erfolgt. Das hat uns natürlich erstmal geschockt. Wir wohnen zur Miete in einer Gründerzeit-Villa (Wohnung mit 120m²), mit über 1000€ Kaltmiete. 2013 endete die gesetzliche Übergangszeit zur Entfernung aller bleihaltigen Rohre in Gebäuden. Bei uns wurde leider nichts entfernt. Eingezogen sind wir im Oktober 2015, meine Frau war zu diesem Zeitpunkt schwanger. Seither trinken wir natürlich das Wasser, auch die Babymilch wurde damit zubereitet. Wir haben gestern direkt einem Labor eine Wasserprobe gegeben, der gesetzlich vorgeschriebene Grenzwert wurde um das 10-fache überschritten.
Morgen werden wir mit unserem Sohn bei einem Umweltmediziner vorstellig, um ihn auf eine Schwermetallbelastung testen zu lassen. Basierend auf den Ergebnissen werden wir dann schauen, welche weiteren Schritte sinnvoll sind.
Wie seht ihr das, können wir im ersten Schritt eine Mietminderung rückwirkend geltend machen?

Grüße
 

janetm

Erfahrenes Mitglied
11.02.2012
3.950
985
DUS, HAJ, PAD
"Seit dem 1. Dezember 2013 sind Hauseigentümer und Hausverwaltungen verpflichtet, den Bewohnern Wasser unter dem bundesweit einheitlichen Grenzwert von zehn Mikrogramm pro Liter zur Verfügung zu stellen. Liegt die Wasserprobe über dem Grenzwert, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit des Vermieters. In diesem Fall sollten Mieter ihren Vermieter schriftlich auffordern, die Bleirohre zu ersetzen. Stellt sich der Vermieter stur, können Mieter das Gesundheitsamt einschalten und eine Sanierungsklage einreichen. Das Amt schreibt den Vermieter an, setzt Fristen und kann ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro verhängen."

aus:

https://www.ndr.de/ratgeber/verbraucher/Blei-im-Leitungswasser,bleirohre100.html

Bevor ich zum Anwalt, Polizei, Gesundheitsamt etc. gehen würde, würde ich den Vermieter kontaktieren und fragen wie er sich das weitere Vorgehen vorstellt. Schriftliche Aufforderung zur Sanierung hinterher zu schicken kann ggf. nicht schaden. Eine Sanierung ist vermutlich unausweichlich.

Ob ich 100 Euro Miete weniger zahlen muss wäre erstmal nicht mein Hauptproblem, sondern das die Rohre ausgetauscht werden. Wie euer Vermieter das sieht erfahrt ihr nur wenn ihr ihn kontaktiert und nicht hier im Forum.
 

Sandman78

Erfahrenes Mitglied
20.03.2012
598
6
Die Rohre werden seit heute Morgen ausgetauscht. Den Vermieter hatten wir direkt darüber informiert. Um das Haus kümmert sich eine Verwaltungsgesellschaft, welche auch informiert wurde.
Kommenden Montag haben wir einen Termin bei einem Anwalt.
Mir ging es um eure Einschätzung, oder um Erfahrungen mit solchen Angelegenheiten, daher die Frage in diesem Forum ;-)
 

janetm

Erfahrenes Mitglied
11.02.2012
3.950
985
DUS, HAJ, PAD
Die Rohre werden seit heute Morgen ausgetauscht.
...

Na das ist doch das wichtigeste. Warum dann noch Mietminderung im Raum steht weiß ich aber nicht wirklich. Bei hartem Wasser gelangt auch nicht so viel Blei aus den Leitungen in das Trinkwasser. Ich würde mir da relativ wenig Sorgen machen, vermutlich habt ihr der Zeit mehr Blei über Nahrung als übers Wasser aufgenommen. Kleinkind ist natürlich blöd, aber die sind früher auch groß geworden. Wenn ihr keine Probleme feststellt wird schon alles gut sein. Blutprobe Kind kann aber vermutlich nicht schaden.
 

Sandman78

Erfahrenes Mitglied
20.03.2012
598
6
Weil der Eigentümer gesetzlich dazu verpflichtet war, die Rohre bis 2013 zu ersetzen! Somit haben wir nun 3 Jahre in einer angeblich hochwertigen Altbauwohnung gewohnt, die faktisch erhebliche Mängel aufgewiesen hat. Das hat das Ergebnis der Wasserprobe (von einem akkreditierten Labor) ja bewiesen!
 

tix

Erfahrenes Mitglied
20.02.2011
3.358
1.669
Mietminderung geht eigentlich erst nach erfolgter Aufforderung an den Vermieter, den Minderungsgrund aus der Welt zu schaffen, meine ich. Das reine Vorhandensein von Mängeln reicht m.E. nicht aus, Du mußt schon motzen.

Ob das auch nötig ist, wenn der Vermieter eigentlich gesetzlich zu einer Sanierung verpflichtet war...? Zum Anwalt würde ich auf jeden Fall gehen.
 

donaldml

Erfahrenes Mitglied
10.05.2010
2.099
0
Berlin
Mietminderung geht eigentlich erst nach erfolgter Aufforderung an den Vermieter, den Minderungsgrund aus der Welt zu schaffen, meine ich. Das reine Vorhandensein von Mängeln reicht m.E. nicht aus, Du mußt schon motzen.

Das stimmt so m. E. nicht. Wenn der Vermieter den Mangel kennt, ist eine Mitteilung wg. Mietminderung an ihn nicht notwendig. Und hier kannte der Eigentuemer den Mangel ja hinreichend.

Zumindest laesst er die Rohre jetzt schnell tauschen.
 

spocky83

Erfahrenes Mitglied
21.12.2014
3.617
961
MUC, BSL
Sehe den Sinn der Mietminderung auch nicht, offenbar hat der Vermieter ja recht fix reagiert was zumindest erahnen lässt, dass er es selbst nicht gewusst haben könnte.

Die Mietminderung ist ja dazu gedacht, den Vermieter zur Beseitigung eines Mangels zu veranlassen und nicht ein wie auch immer gearteter Schadenersatz.
 

darksideofx

Erfahrenes Mitglied
22.08.2018
280
0
FRA
Weil der Eigentümer gesetzlich dazu verpflichtet war, die Rohre bis 2013 zu ersetzen!

Wie kommst du denn darauf? Die entsprechende Verordnung gibt das nicht her. Seit 2013 ist die Installation der Rohre verboten, ausgetauscht werden müssen die aber nur bei Überschreitung des Grenzwertes...
 
Zuletzt bearbeitet:

Daoane

Erfahrenes Mitglied
17.10.2011
1.120
49
MUC
Ich würde erstmal die genaue Rechtslage in Erfahrung bringen und dann mit dem Vermieter reden. Ich handhabe das sowohl mit meinem Vermieter als auch meinen Mietern stets so und mit dem Anwalt musste ich noch nie drohen und mir wurde damit auch nicht gedroht. Ich finde sowas in 95% der Fällt absolut unnötig doch leider drohen viele Leute immer gleich mit dem Anwalt anstatt sich an erstmal einen Tisch zu setzen.

Aus dem Bauch heraus würde ich keine Mietminderung geltend machen, da dein Vermieter ja prompt reagiert hat und den Mangel beheben lässt. Auch als Vermieter kennst du nicht jedes Gesetz zu 100%. Wie Janetm sagt sind die Kinder vor 2013 auch groß geworden. Ganz anders würde ich das sehen wenn der Vermieter nach 2013 absichtlich sowas eingebaut hätte um Geld zu sparen.
 
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Sandman78

Erfahrenes Mitglied
20.03.2012
598
6
Ich drohe dem Vermieter ja nicht mit dem Anwalt, lediglich ein Termin zur Klärung der rechtlichen Lage wurde vereinbart.
In einem Telefonat wurde mir von dem Anwalt gesagt, dass Bleirohre seit 1973 nicht mehr verbaut werden dürfen und 2013 die Frist endete, um entsprechende Rohre auszutauschen.
Eine trotzdem nicht schöne Situation - ich werde mal berichten, wie sich das Ganze entwickelt.
 

bsa

Erfahrenes Mitglied
17.08.2010
644
0
WI
Hallo zusammen,

gestern sind Handwerker zufällig darauf gestoßen, dass die Trinkwasserversorgung unserer Küche über Bleirohre erfolgt. [...]

Grüße


bist du dir denn sicher das der Vermieter dies überhaupt wußte?
Wenn es so zufällig gefunden worden ist, kann er es ja auch sein das er gar keine Kenntnis darüber hatte...
 

Sandman78

Erfahrenes Mitglied
20.03.2012
598
6
Das Objekt wurde 2016 an eine Verwaltungsgesellschaft übergeben. Zu diesem Zeitpunkt wurde eine Objektbegehung durchgeführt, u.a. mit diversen Handwerksfirmen, um den Stand der Substanz aufzunehmen. 2017 hat der Besitzer mit dem Gedanken gespielt, daß Haus zu verkaufen. Hier wurde ein Wertgutachten angefertigt. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das nicht aufgefallen ist. Die Handwerker, die es entdeckt haben, sagten, dass man es im Keller sofort sehen konnte. Ich gehe jetzt einfach mal davon, dass irgendwer davon wusste.
 
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airhansa123

Erfahrenes Mitglied
03.11.2012
4.143
12
gestern sind Handwerker zufällig darauf gestoßen, dass die Trinkwasserversorgung unserer Küche über Bleirohre erfolgt.

Die Rohre werden seit heute Morgen ausgetauscht. Den Vermieter hatten wir direkt darüber informiert. Um das Haus kümmert sich eine Verwaltungsgesellschaft, welche auch informiert wurde.

Ich verstehen den zeitlichen Ablauf nicht so ganz: Gestern haben die Handwerker festegestellt, das die Rohre aus Blei sind. Und gestern wurde eine Laboranalyse gemacht, Ergebnis war auch sofort oder heute da. Und schon heute rücken passende Handwerker an, beauftragt von der Hausverwaltung ? Passendes Material zum Austausch scheinen sie ja auch dabei zu haben. Schon erstaunlich wie blitzartig das alles geht.
 
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MLang2

Moderator / Newbie-Guide
08.03.2009
8.229
5
MUC
Ich verstehen den zeitlichen Ablauf nicht so ganz: Gestern haben die Handwerker festegestellt, das die Rohre aus Blei sind. Und gestern wurde eine Laboranalyse gemacht, Ergebnis war auch sofort oder heute da. Und schon heute rücken passende Handwerker an, beauftragt von der Hausverwaltung ? Passendes Material zum Austausch scheinen sie ja auch dabei zu haben. Schon erstaunlich wie blitzartig das alles geht.

Also das mit dem Material ist kein Problem.
Der sofort verfügbare Handwerker ist in der Tat außergewöhnlich.... :cool:
 

Sandman78

Erfahrenes Mitglied
20.03.2012
598
6
Naja, ist jetzt nicht so unglaublich, wie es klingt:
Die Wohnung unter uns wird saniert, gestern wurde mit den Leitungsarbeiten begonnen. Und ich hab dann einfach schnell reagiert und habe geschaut, wo das nächste Labor ist. Dies befindet sich zufällig in unserer Stadt. Habe dann mit der Laborleiterin telefoniert und die hat gesagt, dass sie die Proben gerne sofort analysieren kann. War also kein Problem.
So außergewöhnlich?
 

makrom

Erfahrenes Mitglied
05.09.2016
1.545
388
Prinzipiell kann ich gut nachvollziehen, dass man Geld zurück haben möchte, wenn man für etwas bezahlt hat, das man nicht bekommen hat. Und im Falle von Mietzahlungen geht es ja auch nicht um den Ist-Zustand, sondern um den Zustand während des Mietzeitraums. Vorsatz oder Verweigerung zur Beseitigung nach inkenntnissetzungmüssen dafür auch keine Voraussetzung sein. Wenn festgestellt wird, dass die Wohnfläche nicht dem Wert im Vertrag entspricht, kann der Vermieter ja auch nicht einfach ein paar m(y)2 anbauen und die bisher zu viel kassierte Miete einbehalten.
Aber deutsches Mietrecht ist ziemlich eigen, ist sicherlich sinnvoller, einen Fachanwalt zur Rate zu ziehen, als auf die geballte Forenexpertise zu setzen ;)
 

Asia

Erfahrenes Mitglied
19.08.2017
686
44
Es könnte sein, dass der Anwalt sagen wird, dass sicher gestellt werden muss, dass der Vermieter für zukünftige eventuelle Gesundheitsschäden aufkommen muss. Ein Mediziner und ehrlicher Jurist wird wohl sagen, dass man bei späteren Gesundheitsschäden überwiegend nicht beweisen kann, dass es vom Wasser kam. Ich persönlich würde daher keinesfalls einen jahrelangen Rechtsstreit führen in dem ich immer wieder daran erinnert werde, welcher Schaden im worst case eintreten könnte. Ich würde versuchen, mich mit dem Vermieter auf ein Schmerzensgeld für einen Erholungsurlaub nach dem Schreck zu einigen.
Leider gibt es auch einige Anwälte, die "geldbeutelorientiert " zu Klagen raten. Ich wünsche dir, dass du an einen gerätst, der Erfahrung mit "Geschädigten" hat und für eine junge Familie eine Lösung sucht, die das Problem nicht noch belastender macht.
 
M

Mcflyham

Guest
Also da der Vermieter ja kooperativ ist, würde ich mir schon überlegen, ob ich hier noch ein Faß aufmache.
Klar hätte er wohl eigentlich etwas wissen können aber macht ja nicht den Eindruck, dass er dass vorsätzlich auf deinem Rücken austragen will oder wollte.
Und ob es das Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter verbessert, wenn man jetzt einen Prozess anfängt, weiß ich nicht bzw. ob man das Risiko eingehen will, muss jeder für sich entscheiden.
 

Sandman78

Erfahrenes Mitglied
20.03.2012
598
6
Gebe euch natürlich vollkommen recht, prozessieren wollen wir auch nicht. In erster Linie geht es um eine Einschätzung der Lage. Nichtsdestotrotz bleibt ein ziemlich blödes Gefühl, da meine Frau während der Schwangerschaft das Wasser jeden Tag getrunken hat und anschließend unserer Sohn eben auch. Ein Umweltmediziner hat uns heute gesagt, dass er es bei uns Erwachsenen für unbedenklich hält, aber wir unseren Sohn definitiv auf eine Schwermetallbelastung testen lassen sollen.
Der Knaller kam allerdings heute in der Früh: Habe den Handwerker im Haus getroffen, der mir sagte, dass er vom Hausverwalter angeschissen wurde, was ihm einfallen würde, die Mieter verrückt zu machen. Er fragte daraufhin, was er denn hätte tun sollen, die Antwort vom Verwalter: Sagen, dass die Rohre aufgrund von irgendwelchen Gründen ausgetauscht werden müssen, aber die Bleigeschichte auf keinen Fall erwähnen! Hätte der Handwerker nichts gesagt, hätten wir davon nichts mitbekommen und der Verwalter hätte es vertuscht!
 

airhansa123

Erfahrenes Mitglied
03.11.2012
4.143
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Der Knaller kam allerdings heute in der Früh: Habe den Handwerker im Haus getroffen, der mir sagte, dass er vom Hausverwalter angeschissen wurde, was ihm einfallen würde, die Mieter verrückt zu machen. Er fragte daraufhin, was er denn hätte tun sollen, die Antwort vom Verwalter: Sagen, dass die Rohre aufgrund von irgendwelchen Gründen ausgetauscht werden müssen, aber die Bleigeschichte auf keinen Fall erwähnen! Hätte der Handwerker nichts gesagt, hätten wir davon nichts mitbekommen und der Verwalter hätte es vertuscht!

Das bestärkt mich in meinem Verdacht, das sowohl Hauseigentümer als auch Verwalter schon seit längeren das Problem kennen. Es macht schon einen Unterschied, ob ein Hauseigentümer/Verwalter gutgläubig wirklich nichts wusste oder ob er bösgläubig die Sache vertuschen will.
 
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