(UNVERBINDLICHE) Frage zum deutschen Steuerrecht

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freddie.frobisher

Erfahrenes Mitglied
23.04.2016
6.485
6.349
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Meine +1 hatte 2018 zu Fortbildungszwecken einen anderen Arbeitgeber. Dieser ist ca. eine Autostunde von zuhause entfernt, um nicht zwei Stunden täglich zu verlieren hat sie sich eine kleine Garconniere vor Ort gemietet. Bei uns zuhause war sie nur an Wochenenden, bzw. in den Zeiten in denen keine Dienste angefallen sind. Eine Zweitwohnung ist meines Wissens nicht von der Steuer absetzbar. Kann sie die Pendlerpauschale geltend machen, obwohl sie nicht tatsächlich gependelt ist? Oder haben Personen, die lieber Miete zahlen als CO2 zu produzieren einfach Pech?

Der genaue Status der Zweitwohnung ist vermutlich strittig. Kein gemeldeter Wohnsitz, Rundumservice inkl. Strom, GEZ, Einrichtung, Heimtextilien usw., aber keine Reinigung und Verpflegung. Irgendwas zwischen Wohnung und Pension.
 

DFW_SEN

Erfahrenes Mitglied
28.06.2009
10.936
8.296
IAH & HAM
Meine +1 hatte 2018 zu Fortbildungszwecken einen anderen Arbeitgeber. Dieser ist ca. eine Autostunde von zuhause entfernt, um nicht zwei Stunden täglich zu verlieren hat sie sich eine kleine Garconniere vor Ort gemietet. Bei uns zuhause war sie nur an Wochenenden, bzw. in den Zeiten in denen keine Dienste angefallen sind. Eine Zweitwohnung ist meines Wissens nicht von der Steuer absetzbar. Kann sie die Pendlerpauschale geltend machen, obwohl sie nicht tatsächlich gependelt ist? Oder haben Personen, die lieber Miete zahlen als CO2 zu produzieren einfach Pech?

Der genaue Status der Zweitwohnung ist vermutlich strittig. Kein gemeldeter Wohnsitz, Rundumservice inkl. Strom, GEZ, Einrichtung, Heimtextilien usw., aber keine Reinigung und Verpflegung. Irgendwas zwischen Wohnung und Pension.

Ich lebe seit 15 Jahrn nicht mehr in Deutschland und die Steuergesetzgebung mag sich geaendert haben, aber ich habecin der Vergangenheit problemlos eine berufsbedingte doppelte Haushaltsfuehrung steuerlich geltend gemacht (Miete, Nebenkosten, Heimfluege,.....)
 

Matzinger

Erfahrenes Mitglied
19.06.2010
2.748
56
HAM, LAS, SIN
Ich lebe seit 15 Jahrn nicht mehr in Deutschland und die Steuergesetzgebung mag sich geaendert haben, aber ich habecin der Vergangenheit problemlos eine berufsbedingte doppelte Haushaltsfuehrung steuerlich geltend gemacht (Miete, Nebenkosten, Heimfluege,.....)

Das ist auch heute noch so, allerdings gibt es eine Höchstgrenze von 1.000€ pro Monat bzw. 12.000€ pro Jahr. Dabei ist es auch unerheblich, ob man in einer Wohnung oder in einem Hotel wohnt.

Der Aufwand kann steuerlich geltend gemacht oder steuerfrei vom Arbeitgeber erstattet werden.
 
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airhansa123

Erfahrenes Mitglied
03.11.2012
4.143
12
Das ist auch heute noch so, allerdings gibt es eine Höchstgrenze von 1.000€ pro Monat bzw. 12.000€ pro Jahr. Dabei ist es auch unerheblich, ob man in einer Wohnung oder in einem Hotel wohnt.

Der Aufwand kann steuerlich geltend gemacht oder steuerfrei vom Arbeitgeber erstattet werden.

Die Höchstgrenze (€ 1.000 p. Monate/ € 12.000 p.a.) betrifft die reinen Wohnungskosten. Daneben können zusätzlich die Fahrten zum 2. Wohnsitz, erforderliche Anschaffungen für die Zweitwohnung (also reichlich IKEA Belege sammeln, Betttbezüge, Lampen, SChreibtischstuhl etc., das Zeug in der Zweitwohnung war halt nich passend). Anmeldung als Zweitwohnsitz sollte schon erfolgen.
 

Martin.Berlin

Erfahrenes Mitglied
07.07.2010
749
502
TXL
Da gibt es viele Begründungen, die das FA akzeptieren wird: Schichtbetrieb, unterschiedliche Dienstzeiten, schwierige Verkehrsverhältnisse usw.
MB
 

flyglobal

Erfahrenes Mitglied
25.12.2009
5.600
503
Ist zwar schon Jahrzehnte nicht mehr mein Thema gewesen, sehe es aber bei Kollegen.

Ich würde immer den direkten Weg gehen und steuerlich das machen was auch war und angefallen ist. Ich denke die doppelte Haushaltsführung für die Zeit ist einfacher machbar als da selber eine Fake Travel Kosten anzugeben als Ersatz für potentiell nicht anerkannte Kosten.

.Flyglobal
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.105
3.027
… + ggf. eine Steuerhinterziehung, FALLS die Wohnung in einer der Gemeinden mit Zweitwohnungssteuer liegt

Weder die Steuerpflicht noch die Steuererhebung hängt erstmal von einer ordnungsrechtlichen Anmeldung ab. Steuergegenstand ist das innehaben und/oder bewohnen und/oder anmieten der Zweitwohnung. In manchen Satzungen reicht bereits aus, dass man sie gemietet hat. In anderen Satzungen wird die Steuer erst fällig, wenn man da tatsächlich wohnt. In zahlreichen Steuersatzungen sind zudem verheiratete Berufspendler von der Steuer ausgenommen. Sollte man sich also bitte alles genauer angucken :) Irgendwie scheint in den letzten Tagen das Wort "Steuerhinterziehung" hier zum Mode- und Unwort zu werden.
 

makrom

Erfahrenes Mitglied
05.09.2016
1.545
388
Da es hier noch nicht explizit erwähnt wurde, Pendlerpauschale kann natürlich nur für durchgeführte Fahrten geltend gemacht werden. Ohne den Begriff jetzt überstrapazieren zu wollen, aber damit kratzt man tatsächlich am Steuerbetrug.
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.105
3.027
Da es hier noch nicht explizit erwähnt wurde, Pendlerpauschale kann natürlich nur für durchgeführte Fahrten geltend gemacht werden. Ohne den Begriff jetzt überstrapazieren zu wollen, aber damit kratzt man tatsächlich am Steuerbetrug.

Damit "kratzt" man nicht, sondern das ist Steuerhinterziehung im ganz klassischen Sinne, wenn auch finanziell nicht wirklich hochrelevant. Ich behaupte aber mal ungeprüft, dass 2/3 der Insassen hier entweder die Zahl der Fahrten oder aber die Entfernung schon mal zu großzügig angegeben haben. Das "kratzt" aber keinen, weil das ein "Allerweltsdelikt" ist, während sonst hier die große Moralklatsche rausgeholt wird.
 
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