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Ich möchte Euch von einem Fall schreiben, vielleicht hat jemamd im Nachinhein einen Tip oder Rat.
Vor Weihnachten versendete ich eine Größere Sendung mit den Transport-Brooker Packlink.
Auf Packlink.com kann man verschiedene Transportdienstleister (DHL, dpd, UPS, GPS, FedEx) vergleichen und bekommt zumindest bei größeren Sendungen einen besseren Preis. Soweit ich das herausbekommen habe, sitze Packlink in Spanien. Service läuft aber tadellos, auch der Support antwortet sofort.
Über Packlink, die lediglich nur als Vermittler auftreten, habe ich nun eine größere Sendung via dpd zu mir senden bzw. abholen lassen. Ich bin Empfänger der Sendung, Standartversicherung dpd hierbei 500 Euro.
Diese wurde von dpd abgholt und mir nach 2 Tagen ordnungsgemäß zugestellt.
Äußerlich schien das Paket in Ordnung, lediglich ein ca. 4cm Loch war im Papkarton zu sehen.
Nach Quittierung des ordnungsgemäßen Empfangs und keiner weiteren sichtbaren Schäden, öffneten wir das Paket und sahen, daß die Ware innen leider gebrochen war. Ich kann definitv sagen, daß dies auf dem Transportweg passiert ist, da es von einem Familenmitglied zu uns gesendet wurde und der Schaden nicht vorher entstand.
Ich habe mich umgehend an Packlink gewendet und den Schaden gemeldet.
Als erste Antwort kam die Bitte nach Fotos vom Schaden, welcher ich ebenso nachkam, alles bestens dokumentiert, danach die zweite Antwort (leicht von mir gekürzt:
Nach Prüfung der uns vorliegenden Unterlagen müssen wir Ihnen leider mitteilen, dass wir Ihre Reklamation nicht anerkennen können.
Auf dem uns vorliegenden Abliefernachweis wurde bei der Annahme der Ware nicht vermerkt, dass die Sendung beschädigt ist. Durch die sogenannte reine Quittung erlöschen alle Ansprüche auf Schadensersatz - siehe § 438 HGB. Der Spediteur oder Paketdienstleister muss dann davon ausgehen, dass die Lieferung in unbeschädigtem Zustand in Empfang genommen wurde. Weiterhin konnten wir keinen Hinweis finden, wo der Schaden tatsächlich entstanden sein soll. Da der Spediteur nur für Schäden haftet, die er oder seine Mitarbeiter schuldhaft verursachen, hat der Ersatzberechtigte entsprechende Nachweise vorzulegen.
Bitte beachten Sie des weiteren das die verwendete Verpackung und Innenverpackung als unzureichend eingestuft wird.
Der Inhalt war nicht ausreichend gepolstert um gegen Stöße und Stauchungen, die während des Transports auftreten können, geschützt zu sein. Der Inhalt muss einen theoretischen Sturz aus 100cm auf Ecken, Kanten und Flächen sowie ein Aufprallgewicht von bis zu 31,5kg unbeschadet überstehen können.
Aus diesen Gründen müssen wir Ihnen heute mitteilen, dass wir für den entstandenen Schaden eine Haftung ablehnen. Es obliegt ausschließlich Ihnen als Versender, für die ordnungsgemäße Verpackung der zur Beförderung übergebenen Güter Sorge zu tragen (siehe auch AGB's Punkt 5 Verbotsgut; Beförderungsausschlüsse sowie Punkt 6 Mitwirkungspflicht des Kunden).
Es tut uns leid, Ihnen keine angenehmere Antwort geben zu können.
Meiner Meinung nach - und ich bin in der Rechtslage nicht bewandert! - sagt der Paragraph 438 HGB im Absatz 1 nämlich eine andere Defintion:
gemäß § 438 HGB nach Absatz 1 gilt Haftung auch, wenn der Verlust oder die Beschädigung äußerlich nicht erkennbar war und innerhalb von sieben Tagen nach Ablieferung angezeigt worden ist.
Fakt 1:
Ich habe die "äußerlich nicht erkennbare Beschädigung innerhalb von sieben Tagen nach Ablieferung angezeigt".
Fakt 2:
Und die Verpackung war ebenso vom Versender und meiner Meinung nach ablsout ausreichend gepolstert - entspricht der von Packlink/dpd geforderten Verpackung/Polsterung.
Stand der Dinge: Packlink steht auf Ihrem Standpunkt, ich auf meinem. Unendliche Mails, Diskussionen.
Ist Euch schon Ähnliches widerfahren - hat jemand noch einen Tip?
Danke - mehrere andere Sendungen liefen über Packlink bis dato einwandfrei.
Vor Weihnachten versendete ich eine Größere Sendung mit den Transport-Brooker Packlink.
Auf Packlink.com kann man verschiedene Transportdienstleister (DHL, dpd, UPS, GPS, FedEx) vergleichen und bekommt zumindest bei größeren Sendungen einen besseren Preis. Soweit ich das herausbekommen habe, sitze Packlink in Spanien. Service läuft aber tadellos, auch der Support antwortet sofort.
Über Packlink, die lediglich nur als Vermittler auftreten, habe ich nun eine größere Sendung via dpd zu mir senden bzw. abholen lassen. Ich bin Empfänger der Sendung, Standartversicherung dpd hierbei 500 Euro.
Diese wurde von dpd abgholt und mir nach 2 Tagen ordnungsgemäß zugestellt.
Äußerlich schien das Paket in Ordnung, lediglich ein ca. 4cm Loch war im Papkarton zu sehen.
Nach Quittierung des ordnungsgemäßen Empfangs und keiner weiteren sichtbaren Schäden, öffneten wir das Paket und sahen, daß die Ware innen leider gebrochen war. Ich kann definitv sagen, daß dies auf dem Transportweg passiert ist, da es von einem Familenmitglied zu uns gesendet wurde und der Schaden nicht vorher entstand.
Ich habe mich umgehend an Packlink gewendet und den Schaden gemeldet.
Als erste Antwort kam die Bitte nach Fotos vom Schaden, welcher ich ebenso nachkam, alles bestens dokumentiert, danach die zweite Antwort (leicht von mir gekürzt:
Nach Prüfung der uns vorliegenden Unterlagen müssen wir Ihnen leider mitteilen, dass wir Ihre Reklamation nicht anerkennen können.
Auf dem uns vorliegenden Abliefernachweis wurde bei der Annahme der Ware nicht vermerkt, dass die Sendung beschädigt ist. Durch die sogenannte reine Quittung erlöschen alle Ansprüche auf Schadensersatz - siehe § 438 HGB. Der Spediteur oder Paketdienstleister muss dann davon ausgehen, dass die Lieferung in unbeschädigtem Zustand in Empfang genommen wurde. Weiterhin konnten wir keinen Hinweis finden, wo der Schaden tatsächlich entstanden sein soll. Da der Spediteur nur für Schäden haftet, die er oder seine Mitarbeiter schuldhaft verursachen, hat der Ersatzberechtigte entsprechende Nachweise vorzulegen.
Bitte beachten Sie des weiteren das die verwendete Verpackung und Innenverpackung als unzureichend eingestuft wird.
Der Inhalt war nicht ausreichend gepolstert um gegen Stöße und Stauchungen, die während des Transports auftreten können, geschützt zu sein. Der Inhalt muss einen theoretischen Sturz aus 100cm auf Ecken, Kanten und Flächen sowie ein Aufprallgewicht von bis zu 31,5kg unbeschadet überstehen können.
Aus diesen Gründen müssen wir Ihnen heute mitteilen, dass wir für den entstandenen Schaden eine Haftung ablehnen. Es obliegt ausschließlich Ihnen als Versender, für die ordnungsgemäße Verpackung der zur Beförderung übergebenen Güter Sorge zu tragen (siehe auch AGB's Punkt 5 Verbotsgut; Beförderungsausschlüsse sowie Punkt 6 Mitwirkungspflicht des Kunden).
Es tut uns leid, Ihnen keine angenehmere Antwort geben zu können.
Meiner Meinung nach - und ich bin in der Rechtslage nicht bewandert! - sagt der Paragraph 438 HGB im Absatz 1 nämlich eine andere Defintion:
gemäß § 438 HGB nach Absatz 1 gilt Haftung auch, wenn der Verlust oder die Beschädigung äußerlich nicht erkennbar war und innerhalb von sieben Tagen nach Ablieferung angezeigt worden ist.
Fakt 1:
Ich habe die "äußerlich nicht erkennbare Beschädigung innerhalb von sieben Tagen nach Ablieferung angezeigt".
Fakt 2:
Und die Verpackung war ebenso vom Versender und meiner Meinung nach ablsout ausreichend gepolstert - entspricht der von Packlink/dpd geforderten Verpackung/Polsterung.
Stand der Dinge: Packlink steht auf Ihrem Standpunkt, ich auf meinem. Unendliche Mails, Diskussionen.
Ist Euch schon Ähnliches widerfahren - hat jemand noch einen Tip?
Danke - mehrere andere Sendungen liefen über Packlink bis dato einwandfrei.