Reparaturen und Garantien

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mikimoto

Aktives Mitglied
09.02.2010
231
0
YVR, ZRH
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Ich habe eine Frage.
Folgendes: Ich habe bei meinem defekten Koffer für viel Geld die Rollen (die kleinen Rädchen, um das transportieren zu erleichtern) ersetzen lassen. Der Koffer wurde nicht durch Fremde wie Airlines beschädigt sondern durch Abnützung. Die Marke ist Rimowa und ich war etwas überrascht, dass der Kofferhändler (offizieller Händer für Rimowa in der Schweiz) mir sagte, auf diese Reparaturen gäbe es keine Garantie.
Ich müsste natürlich einen Juristen hier in der Schweiz fragen, ob es üblich sei, auf Reparaturen keine Garantie zu erhalten.

Meine Frage aber: Wie sind Eure Erfahrungen im speziellen bei Rimowa?

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Thema aus dem Marketplace hierher verschoben. War ja kein Angebot oder Gesuch
 
Moderiert:

oweign

MUC Stammtischbruder
26.08.2009
2.792
2
xx
Ich habe eine Frage.
Folgendes: Ich habe bei meinem defekten Koffer für viel Geld die Rollen (die kleinen Rädchen, um das transportieren zu erleichtern) ersetzen lassen. Der Koffer wurde nicht durch Fremde wie Airlines beschädigt sondern durch Abnützung. Die Marke ist Rimowa und ich war etwas überrascht, dass der Kofferhändler (offizieller Händer für Rimowa in der Schweiz) mir sagte, auf diese Reparaturen gäbe es keine Garantie.
Ich müsste natürlich einen Juristen hier in der Schweiz fragen, ob es üblich sei, auf Reparaturen keine Garantie zu erhalten.

Meine Frage aber: Wie sind Eure Erfahrungen im speziellen bei Rimowa?

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Da hat leider der Kofferhändler recht. Bei Abnützung besteht kein Garantieanspruch. Analog beim PKW: Kupplung, Bremsbeläge usw sind von Garantie ausgeschlossen.
 

mikimoto

Aktives Mitglied
09.02.2010
231
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YVR, ZRH
Sorry, wenn ich am falschen Ort gepostet habe und gleichzeitig vielen Dank für die Verschiebung an den richtigen Ort.

Vielleicht war ich zu wenig präzise. Dass ich die Reparaturen zahlen musste, war klar und damit war ich ja auch einverstanden. Nun habe ich aber neue Ersatzteile an meinem Koffer und es sollte keine Garantie auf diese Ersatzteile geben. Ein Freund von mir, der nützlicherweise ein "Besserwisser-Studium" absolviert hat, konnte mir helfen. In der Schweiz gilt die Regel, dass Ersatzteile eine Garantie von 12 Monaten haben, sofern nicht anders vermerkt auf einem Kassabon oder sonstigem Schein.