A1-Bescheinigung und Pfusch der DRV...

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rorschi

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
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2.785
ZRH / MUC / VIE
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Hallo,

seit geraumer Zeit braucht man ja bei internationalen Dienstreisen innerhalb Europas eine sogenannte A1-Bescheinigung, die bestätigt, dass man im Entsendungsland sozialversichert ist. Das hat bei mir bislang mehr schlecht als recht funktioniert - entweder sie kam zu spät (da könnte ich wenigstens die Beantragung nachweisen), oder sie war von der DRV fehlerhaft (aber eindeutig mir zugeordnet).

Nun bekam ich heute Nachmittag pünktlich die für Sonntag beginnende Dienstreise die A1-Bescheinigung in Papierform mit Stempel zugeschickt - das Deckblatt ist in Ordnung. Seiten 2 und 3 sind aber einem völlig anderen Herrn zugeordnet - dessen Arbeitgeber, Sozialversicherungsnummer, Geburtsdatum und Heimadresse sind mir nun bekannt (und sein Xing-Profil ebenso...). Genau so weiss jetzt wahrscheinlich jemand anderer (der besagte Herr, wenn es nicht im Kreis herum ging...) über meine Daten bestens Bescheid.

Bei der DRV ist natürlich niemand mehr zu erreichen - wie vorgehen? Den Antrag der Bescheinigung habe ich natürlich auf dem Laptop, falls ich im Zielland kontrolliert werde. Aber die Verwechslung (ich weiss, wo Menschen arbeiten, können Fehler passieren) ist meines Erachtens eine unentschuldbare Schlamperei. Soll man da grosses Geschütz auffahren und am Montag den Datenschutzbeauftragten der DRV kontaktieren? Telefonisch oder per Email? Oder einfach die Kontaktperson bei der DRV anrufen, welche die A1-Bescheinigung ausgestellt hat, sie auf den Fehler hinweisen und um eine korrekte ebensolche bitten?

Mit den Daten des Herrn möchte ich natürlich keinen Missbrauch treiben, genau so, wie ich das von seiner Seite auch nicht wünsche... :eek:

Hat sonst schon jemand gute oder schlechte Erfahrungen mit der A1-Bescheinigung und der DRV gemacht?
 

chrini1

Erfahrenes Mitglied
26.03.2013
6.122
4.558
HAM
Eine A1 kann man auch so beantragen, dass sie dauerhaft gilt - und nicht nur für eine einzelne Reise....

Seit 1.7. leider nicht mehr. Im aktuellen elektronischen Verfahren ist die Jahresvariante - mit Beschränkung auf ein Land und einen Kunden - leider nicht mehr auszuwählen.
 
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spocky83

Erfahrenes Mitglied
21.12.2014
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MUC, BSL
Du sagst es ja selbst, der Sachbearbeiter hat einen Bock geschossen. Wie bei Loriot: das kann zwar passieren, es darf aber nicht.

Ich würde da auch den pragmatischen Ansatz wählen und am Montag den Sachbearbeiter kontaktieren, im Endeffekt ist ja die Lösung des Problems das wichtigere Ziel.

Natürlich ist das alles andere als trivial was da passiert ist aber der Datenschutzbeauftragte wird nicht viel ändern können, wenn ein Sachbearbeiter zwei falsche Blätter zusammentackert. Ich sehe diese Einreichtung eher dann als relevant an, wenn es um systematische oder gar vorsätzliche Verstöße gegen den Datenschutz geht.
 
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mic13

Erfahrenes Mitglied
31.05.2010
838
24
Ist bei euch denn wirklich schon mal jemand kontrolliert worden? Ist bei uns auch so der Prozess aber nun ja... Je öfter ich den Wisch beantragt habe desto überflüssiger kam er mir vor... Zieht ihr das wirklich konsequent durch?

Um noch zur Frage was beizutragen... Ich sehe das auch so, wenn eine Person Mist baut und das kein systematisches Problem ist anrufen, klären und gut is. Keine größere Action wert. Aber so eine Erfahrung ist für mich ein weiterer Grund diesen Irrsinn nicht zu unterstützen. So weit ich weiß halten sich die möglichen Konsequenzen ja auch sehr in Grenzen...
 
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GoldenEye

Erfahrenes Mitglied
30.06.2012
13.148
464
.... So weit ich weiß halten sich die möglichen Konsequenzen ja auch sehr in Grenzen...

Nun ja, bis zu 10.000 EUR Bußgeld für Firma und (!) Mitarbeiter, und u.U. verwehrter Zugang zum Messegelände oder Baustelle (und damit u.U. geplatzter Termin) würde ich jetzt nicht als "...sehr in Grenzen..." bezeichnen.

Ich dachte ja auch, als ich erstmals davon gelesen habe, das sei ein April-Scherz, aber offensichtlich kann keine Satire so grotesk sein, daß sie nicht von der EU-Wirklichkeit überholt wird:



<a href="https://www.youtube.com/watch?v=OIPS4ghHdMc" target="_blank">
 

Rambuster

Guru
09.03.2009
19.548
236
Point Place, Wisconsin
Nun ja, bis zu 10.000 EUR Bußgeld für Firma und (!) Mitarbeiter, und u.U. verwehrter Zugang zum Messegelände oder Baustelle (und damit u.U. geplatzter Termin) würde ich jetzt nicht als "...sehr in Grenzen..." bezeichnen.

Ich dachte ja auch, als ich erstmals davon gelesen habe, das sei ein April-Scherz, aber offensichtlich kann keine Satire so grotesk sein, daß sie nicht von der EU-Wirklichkeit überholt wird:



<a href="https://www.youtube.com/watch?v=OIPS4ghHdMc" target="_blank">

Das ganze soll jedoch wieder demnächst abgeschafft werden. Termin noch nicht bekannt.
Allerdings gilt es noch derzeit.

Bei Wiederholungstätern sind die Strafen übrigens drakonisch!
Geschäftsverbot in dem Land , usw.
 
A

Anonym-36803

Guest
Ich dachte ja auch, als ich erstmals davon gelesen habe, das sei ein April-Scherz, aber offensichtlich kann keine Satire so grotesk sein, daß sie nicht von der EU-Wirklichkeit überholt wird
Hintergrund sind wohl Betrügereien im Bau- und Transportgewerbe, aber mit der Umsetzung ist man ein kleines bisschen (ähem) über's Ziel hinausgeschossen. Wenn man z.B. vormittags eine Besprechung in Wien und nachmittags eine in Bratislava hat, braucht man dafür zwei dieser Bescheinigungen, auch wenn man nur jeweils wenige Stunden vor Ort ist.

Was für ein riesiges Bürokratiemonster da geschaffen wurde. Und da wundern sich die Politiker über die Politikverdrossenheit so mancher Bürger.

Ist bei euch denn wirklich schon mal jemand kontrolliert worden? Ist bei uns auch so der Prozess aber nun ja... Je öfter ich den Wisch beantragt habe desto überflüssiger kam er mir vor... Zieht ihr das wirklich konsequent durch?

Wir sind angehalten die Bescheinigung für jede Dienstreise ins EU-Ausland, wie kurz sie auch sein mag, zu beantragen und "notfalls" den Antrag mitzunehmen. Einige Länder, u.a. Österreich und Frankreich, sollen wohl vermehrt Kontrollen durchführen.

Nur wie wollen etwaige Kontrolleure überhaupt Geschäftsreisende von "normalen" Reisenden unterscheiden? Ich z.B. bin ja eher leger unterwegs...

Und rein hypothetisch gefragt: Und wie schaut das eigentlich aus, wenn man auf dem Hinflug in Land X und auf dem Rückflug in Land Y umsteigt (X und Y ungleich des Ziellandes)? Braucht man dann zwei weitere Bescheinigungen? Oder darf man ohne eine solche nur nicht ans klingelnde Diensthandy gehen?
 
Moderiert:
A

Anonym-36803

Guest
Um den Bogen zu diesem Forum zu ziehen:

Weiß jemand, wie es Piloten und Flugbegleiter mit den A1-Bescheinigungen handhaben? Die wissen doch oftmals am Morgen noch nicht, wo sie den Tag über so hin fliegen und wo sie letztendlich nachts übernachten.
 
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derhajo

Erfahrenes Mitglied
02.01.2011
1.187
31
SHE
Wer mindestens an einem Tag im Monat oder mindestens an 5 Tagen im Quartal in einem Mitgliedstaat tätig ist, gilt als dort gewöhnlich erwerbstätig. In so einem Fall wird mittels Fragebogen GME1 bei der DVKA eine A1-Bescheinigung beantragt, die dann pauschal für einen gewissen Zeitraum gültig ist und sich nicht auf eine Einzelreise beschränkt:

https://www.dvka.de/de/arbeitgeber_...tailseiten/beschaeftigung_ag_deutschland.html
 

the___Riddler

Aktives Mitglied
03.04.2017
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FRA / LEJ
Ich würde mich auch an den für dich zuständigen Landesdatenschutzbeauftragen wenden, nicht nur hast du andere Daten erhalten, ich würde auch davon ausgehen, dass ein anderer deine Daten erhalten hat.
 
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chrini1

Erfahrenes Mitglied
26.03.2013
6.122
4.558
HAM
Wer mindestens an einem Tag im Monat oder mindestens an 5 Tagen im Quartal in einem Mitgliedstaat tätig ist, gilt als dort gewöhnlich erwerbstätig. In so einem Fall wird mittels Fragebogen GME1 bei der DVKA eine A1-Bescheinigung beantragt, die dann pauschal für einen gewissen Zeitraum gültig ist und sich nicht auf eine Einzelreise beschränkt:

https://www.dvka.de/de/arbeitgeber_...tailseiten/beschaeftigung_ag_deutschland.html

Und genau das ist seit 1.7. nicht mehr möglich, da nur noch das elektronische Verfahren zulässig ist
 

derhajo

Erfahrenes Mitglied
02.01.2011
1.187
31
SHE
Zuletzt bearbeitet:

Rambuster

Guru
09.03.2009
19.548
236
Point Place, Wisconsin
Um den Bogen zu diesem Forum zu ziehen:

Weiß jemand, wie es Piloten und Flugbegleiter mit den A1-Bescheinigungen handhaben? Die wissen doch oftmals am Morgen noch nicht, wo sie den Tag über so hin fliegen und wo sie letztendlich nachts übernachten.

Selbst wenn man mit seinem Dienstwagen nur im Ausland tankt ist eine A1 nötig nach aktueller Auslegung. Für Firmen in Grenzregion ein ganz reelles Thema.
 
A

Anonym-36803

Guest
Selbst wenn man mit seinem Dienstwagen nur im Ausland tankt ist eine A1 nötig nach aktueller Auslegung. Für Firmen in Grenzregion ein ganz reelles Thema.

Ich schrieb ja schon Bürokratiemonster. Aber wie kann man solche Standardfälle (kurzfristige Dienstreisen, kurze Besprechungen, Konferenzen usw.) nicht bedenken? Das will in meinen Kopf nicht rein.
 
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Luftikus

Megaposter
08.01.2010
21.583
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irdisch
Ich verstehe auch nicht, dass sich das offenbar eigentlich nur auf zeitweise im Ausland arbeitende und dort bezahlte Leute bezieht, wenn man das Antragsformular liest. Also Saisonarbeiter, Animateure in Clubs und so. Ein fest angestellter deutscher Arbeitnehmer auf Dienstreise könnte direkt ausgeschlossen werden. Man muss es aber ausfüllen. Echt absurdes Theater. In der EU! Innerhalb Schengens!

Finde auch bedenklich, wie lange es dauert, diesen offensichtlichen Irrtum zu korrigieren und wieder abzuschaffen. Da dreht wirklich eine EU-Bürokratie durch, die offenbar Aufgaben sucht. Natürlich interessiert im wirklichen Leben sich Niemand für den Quatsch und ob man sowas "ausgedruckt mitführt". Fülle das auch für jede Dienstreise im geforderten Gebiet aus. Wenigstens sind die bei uns intern sehr fix.
 
Zuletzt bearbeitet:

marhen

Erfahrenes Mitglied
20.08.2013
353
2
Aber wie kann man solche Standardfälle (kurzfristige Dienstreisen, kurze Besprechungen, Konferenzen usw.) nicht bedenken? Das will in meinen Kopf nicht rein.

Diese "Standardfälle" kommen bei Beamten nicht vor. Für kurzfristige Dienstreisen lässt sich der Dienstweg nicht einhalten, also gibt es die einfach nicht.
 
A

Anonym-36803

Guest
Diese "Standardfälle" kommen bei Beamten nicht vor. Für kurzfristige Dienstreisen lässt sich der Dienstweg nicht einhalten, also gibt es die einfach nicht.

Streng genommen brauchen doch die Abgeordneten und deren Mitarbeiter alle ein solches Formular, wenn das Europaparlament allmonatlich von Brüssel nach Straßburg zieht, oder?
 
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Luftikus

Megaposter
08.01.2010
21.583
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irdisch
Es ist sowas wie die bürokratische Entsprechung der Sicherheitskontrolle mit Gürtel ab vor dem Nacktscanner.
 

Monty_GER

Reagenzglaskellner
21.11.2010
1.383
3
41
Niederrhein
Übel. Ich lese in diesem Thread jetzt zum ersten Mal von diesem Thema. Die genannten Grenzen von 1 Tag pro Monat oder 5 im Quartal reiße ich auf jeden Fall und ich wohne auch noch im Grenzgebiet zu NL - also ist ein Grenzübertritt sowieso völlig normal, wenn auch nicht immer beruflich.

Ich werde wohl mal meinen AG (in UK) ansprechen deswegen...
 
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