Steuerfrage

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aidsch90

Erfahrenes Mitglied
27.08.2015
721
152
Nürnberg
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Servus zusammen,

Wer in Forum kann bei einer komplexen Steuerfrage weiterhelfen?
Wollte mich nicht direkt ans FA wenden in der Hoffnung hier kann jemand helfen.

Grüße aus PVG,

Aidsch90
 

aidsch90

Erfahrenes Mitglied
27.08.2015
721
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Nürnberg
In der Tat wäre eher ein Steuerberater Ansprechpartner.
Da es ja hier im Forum aber auch Anwälte gibt, hätte es ja sein können, jemand der sich eben steuerrechtlich gut auskennt anzutreffen.
Insbesondere da es auch um Reisen geht.

Wenn sich binnen der nächsten Tage niemand erkennbar zeigt, wird das Thema auch bei einem SB vorgetragen.
 

xcirrusx

Erfahrenes Mitglied
16.10.2012
3.815
1.059
KUL (bye bye HAM)
Also das Steuerrecht ist schon etwas komplexer als das jeder Fachkundige alle Fragen beantworten kann. Daher, kann du das Thema etwas eingrenzen?
 

aidsch90

Erfahrenes Mitglied
27.08.2015
721
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Nürnberg
Also das Steuerrecht ist schon etwas komplexer als das jeder Fachkundige alle Fragen beantworten kann. Daher, kann du das Thema etwas eingrenzen?
Person XYZ hat den Wohnsitz und somit gewöhnlichen Lebensmittelpunkt in Deutschland. Arbeitetgeber im Nicht-EU - Ausland, Vertrag sagt Einsatzort Frankfurt. Der AG hat auch eine Niederlassung in Frankfurt aber besteht darauf (aus seiner Sicht alles ok) den Arbeitsvertrag am Hauptsitz im Ausland zu haben.
Es besteht mit dem Land ein DBA. Gehalt wird gezahlt in besagtem Ausland, ebenso dort versteuert.
Jetzt ist es aber so dass die Person XYZ mehr als die 180 Tage in Deutschland verbringt.
Demzufolge - weil eben auch in DE gemeldet - würde Person XYZ ja auch in DE steuerpflichtig sein.


Sehe ich das richtig?
 

pbartholomaeus

Reguläres Mitglied
13.07.2018
57
31
Jetzt ist es aber so dass die Person XYZ mehr als die 180 Tage in Deutschland verbringt.
Demzufolge - weil eben auch in DE gemeldet - würde Person XYZ ja auch in DE steuerpflichtig sein.
Sehe ich das richtig?

Grundsätzlich richtig. In Deutschland gilt das Welteinkommensprinzip. Wenn also hier steuerpflichtig (scheint den Angaben nach der Fall zu sein), dann mit Stumpf und Stiel. Das DBA des Landes, in dem der AG seinen Sitz hat, regelt die Details (ob Anrechnung, ...). Geh damit am besten zur Lohnsteuerhilfe oder zu einem StB.
 

mangrove

Erfahrenes Mitglied
01.02.2012
487
0
NZSP
Person XYZ hat [...] gewöhnlichen Lebensmittelpunkt in Deutschland.
Dadurch ist die Person in D unbeschränkt steuerpflichtig (Wohnsitz oder gemeldet sein ist irrelevant dafür). D.h., wie gesagt, mit sämtlichen wo auch immer erzieltem Einkommen.

Es besteht mit dem Land ein DBA. Gehalt wird gezahlt in besagtem Ausland, ebenso dort versteuert.
Jetzt ist es aber so dass die Person XYZ mehr als die 180 Tage in Deutschland verbringt.
Das DBA sollte (!) (das wäre üblich, aber natürlich musst du genau nachlesen) nun dafür sorgen, dass D das alleinige Besteuerungsrecht dieses Gehalts bekommt. U.a. heißt das, das alle in diesem Ausland einbehaltenen Steuern zurückgefordert werden können.

Erstmal sieht diese Situation recht simpel aus. Hatte selber auch schon ähnliche Konstellationen. Aber ein Steuerberater bin ich nicht. ;)
 
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Reaktionen: aidsch90

Travelling_Geek

Erfahrene Reiseschreibmaschine
17.05.2009
1.845
3
HKG
Ich bin kein Steuerberater, habe aber reichlich persönliche Erfahrung mit genau der vom OP beschriebenen Situation: +1 ist in der Schweiz angestellt, wurde nach DE entsandt, Gehalt wurde weiterhin in CHF überwiesen, Arbeitsvertrag blieb unverändert.
Ergebnis: Voll steuerpflichtig in DE und auch in CH. Aufgrund des DBA wurde die Est-Erklärung erst in DE fertig gemacht und mit den vorläufigen Zahlen, die die StB zusammengetragen haben, dann die in CH. Brachte der DE-Bescheid abweichende Zahlen, wurde in der Schweiz nachträglich korrigiert.

Aber: De facto hat +1 in DE keinen Cent bezahlt. Der Arbeitgeber hat für alle Expats das Modell der "hypothetischen Steuer" eingeführt. Meint: Man tut so, als würden die Expats weiterhin in der Schweiz leben, arbeiten und versteuern. Zweimal pro Jahr wird die in CH zu erwartende Steuer vorab geschätzt (das Jahreseinkommen fluktuiert aufgrund von Boni und Aktienoptionen) und ein Zwölftel der geschätzten Summe jeden Monat vom Gehalt einbehalten. Im Rahmen der Steuererklärung wird das Ganze dann sauber berechnet und wir zahlen entweder noch was nach an den AG (der den Gesamtbetrag dann an die Finanzbehörden in CH weiterreicht), oder es kommt was zurück.

Die Est im Gastland (im Beispiel: DE) zahlt der Arbeitgeber dann komplett. Sinn: Sicherzustellen, dass ein ins Ausland entsandter MA aufgrund der lokalen Steuern nicht schlechter gestellt wird als im "Heimatland" (CH). Denn trotz DBA kann man als Angestellte(r) auf Steuerzahlungen sitzenbleiben, die es im Heimatland nicht gäbe (DE besteuert beispielsweise sämtliche vom AG übernommene Kosten wie Schulgebühren, Miete/Nebenkosten als geldwerten Vorteil, die Schweiz tut das nicht).
Liegt der Steuersatz im Gastland unter dem der Schweiz, macht der Arbeitgeber "Gewinn" (was derzeit im Fall von HKG vs CH eine stattliche Summe ist; DE vs CH war eher unerheblich).