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Hallo Forum,
vorweg - ich habe schon im recht-Forum gefragt, aber da hängt man sich eher immer an technischen Details auf bzw. schreit bei spezifischen Fragen immer gleich, geh' doch zum Anwalt...
Kurz: Bei unserem Hausbau wurde eine Wasserleitung nicht nach EnEV ausgeführt. Steckt nun natürlich im Fussbodenaufbau unter Fliesen, Estrich und FBH, so dass eine Nachbesserung eigentlich nicht in Frage kommt. Trotzdem nervt mich das ziemlich an, da ich beim gesamten Haus und der Technik stark auf Einsparung aus war. Letztendlich soll das ausführende Unternehmen und/oder der überwachende Architekt hier Schadenersatz leisten. Als Schaden sehe ich die Energieverluste (überschlägig ca. 70 € pro Jahr), Wertverlust des Hauses und potentielle Bussgelder nach EnEV an.
Ich denke, ich brauche hierzu anwaltliche Vertretung, insbesondere um eventuell gegen den Bauherrn verhängte Bussgelder wirksam umzuleiten. Allerdings würde ich diese anwaltlichen Kosten eben auch gern vollständig den Verursachern auferlegen.
Deswegen meine Frage an euch - kann ich bei einem Bauvertrag nach VOB auch ein Schreiben aufsetzen, dass die Gegenseite "in Verzug" setzt, so dass nach Fristablauf auch die Anwaltskosten übertragbar sind? Einer Aufforderung zur Nachbesserung wird die Sanitärfirma sicher nicht nachkommen. Vielleicht hat ja einer (der vielen Juristen und Studenten hier) hierzu Ahnung. Danke!
vorweg - ich habe schon im recht-Forum gefragt, aber da hängt man sich eher immer an technischen Details auf bzw. schreit bei spezifischen Fragen immer gleich, geh' doch zum Anwalt...
Kurz: Bei unserem Hausbau wurde eine Wasserleitung nicht nach EnEV ausgeführt. Steckt nun natürlich im Fussbodenaufbau unter Fliesen, Estrich und FBH, so dass eine Nachbesserung eigentlich nicht in Frage kommt. Trotzdem nervt mich das ziemlich an, da ich beim gesamten Haus und der Technik stark auf Einsparung aus war. Letztendlich soll das ausführende Unternehmen und/oder der überwachende Architekt hier Schadenersatz leisten. Als Schaden sehe ich die Energieverluste (überschlägig ca. 70 € pro Jahr), Wertverlust des Hauses und potentielle Bussgelder nach EnEV an.
Ich denke, ich brauche hierzu anwaltliche Vertretung, insbesondere um eventuell gegen den Bauherrn verhängte Bussgelder wirksam umzuleiten. Allerdings würde ich diese anwaltlichen Kosten eben auch gern vollständig den Verursachern auferlegen.
Deswegen meine Frage an euch - kann ich bei einem Bauvertrag nach VOB auch ein Schreiben aufsetzen, dass die Gegenseite "in Verzug" setzt, so dass nach Fristablauf auch die Anwaltskosten übertragbar sind? Einer Aufforderung zur Nachbesserung wird die Sanitärfirma sicher nicht nachkommen. Vielleicht hat ja einer (der vielen Juristen und Studenten hier) hierzu Ahnung. Danke!